Das österreichische Steuer- und Abgabensystem zeichnet sich durch eine im europäischen wie internationalen Vergleich unverhältnismäßig hohe Besteuerung des Faktors Arbeit im Zusammenhang mit der Finanzierung unsere sozialen Sicherungssysteme sowie anderer öffentlichen Aufgaben aus. In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass in Österreich 2015 bei einem Gesamtsteuer- und Abgabenaufkommen von knapp 148 Mrd. Euro lohn- und einkommensbezogene Abgaben in Höhe von 61,4 Mrd. Euro (Lohsummenabgaben: 9 Mrd. Euro, SV-Beiträge: 52,4 Mrd. Euro) – das sind 41,5 % aller Steuern und Abgaben – eingenommen wurden.
Die hohe steuerliche Belastung des Faktors Arbeit und die überwiegende Finanzierung sozialstaatlicher, familienpolitischer und kommunalpolitischer Aufgaben und Leistungen aus Lohnsummenabgaben stellt sich aus mehreren Gründen problematisch dar:
- Verteilungspolitische Gründe: Abgaben auf Löhne und Gehälter werden zur Finanzierung öffentlicher Leistungen herangezogen, die allen Bevölkerungsgruppen zugute kommen. Lohnbezogene Abgaben finanzieren also auch z.B. Leistungen für Selbständige und Landwirte obwohl diese keinen Beitrag zur Finanzierung leisten.
- Stabilisierung der Einnahmen: Krisenbedingt steigende Arbeitslosigkeit, Atypisierung und Prekarisierung der Beschäftigung (z.B. wachsende Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, Zunahme befristeter Arbeitsverhältnisse, instabiler werdende Arbeitsverhältnisse mit häufigeren Phasen von Arbeitslosigkeit) führen seit Jahrzehnten zu einer Verringerung der lohnbasierten Einnahmen im Sozialbereich, auch weil die Lohn- und Gehaltsentwicklung hinter der wirtschaftlichen Entwicklung zurückbleibt.
- Steuergerechtigkeit: Österreich ist EU-weit eines der Schlusslichter bei der Besteuerung von Vermögen, Kapital und Kapitalerträgen. Diese sind im Vergleich zu Einkommen aus Arbeit steuerlich bevorzugt (ermäßigter Steuersatz bzw. fehlende Besteuerung von Vermögenszuwächsen wie Erbschaften und Schenkungen, großzügige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmenssteuern). Die Anteile des Aufkommens von Steuern auf Kapital und Vermögen am Gesamtsteueraufkommen gehören in Österreich mit zu den niedrigsten im EU- und OECD-Vergleich, während umgekehrt – wie bereits erwähnt – die Belastung von Arbeitseinkommen unverhältnismäßig hoch ist.
- Aufkommen aus Lohnsummenabgaben spiegelt nicht die Leistungsfähigkeit der Unternehmen wider: Mag in Vergangenheit noch gegolten haben, dass die Lohnsumme die Leistungsfähigkeit und die wirtschaftliche Stärke eines Unternehmens widerspiegelt, so ist diese Annahme heute unzutreffend. Die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens – und damit auch die Fähigkeit zur Erbringung entsprechender Steuer- und Abgabenleistungen („Leistungsfähigkeitsprinzip“) – findet ungleich stärker in anderen betrieblichen Kennzahlen als der Lohnsumme ihren Ausdruck (z.B. Umsatzrentabilität, Cash flow …).
- Privatisierung von Rationalisierungsgewinnen, Sozialisierung von Rationalisierungsverlusten: Rationalisierungsgewinne – also etwa der Abbau von Beschäftigtung im Zuge technologischen Fortschritts – werden privatisiert, während die Verluste – Kosten für steigende Arbeitslosigkeit, rückläufige Einnahmen zu den Sozialversicherungen – sozialisiert werden. Beschäftigungsintensive Branchen werden gegenüber kapitalintensiven Branchen hinsichtlich der Finanzierung sozialer Sicherungssysteme „bestraft“. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und Roboterisierung der Arbeitswelt (Stichwort Industrie 4.0) droht sich dieser Rationalisierungsprozess noch zu beschleunigen, auch wenn Studien hinsichtlich beschäftigungspolitischer Auswirkungen noch keine eindeutigen Schlussfolgerungen zulassen.
Neben einer Ökologisierung des Steuersystems ist dabei insbesondere die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe eine Möglichkeit, die bislang überwiegend lohnsummenbasierte Finanzierung sozialer Sicherungssysteme und anderer öffentlicher Leistungen auch künftig sicherzustellen und verteilungsgerechter zu gestalten. Dabei wird neben der Lohn- und Gehaltssumme die gesamte Wertschöpfung – d.s. insbesondere Gewinne, Abschreibungen von Maschinen/Gebäuden/Anlagen, Fremdkapitalzinsen, Mieten und Pachten sowie indirekte Steuern – herangezogen. Diese Verbreiterung der Bemessungsgrundlage ermöglicht insgesamt die Absenkung des Beitragssatzes und damit die steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit.
Angesichts dann niedrigerer Arbeitskosten wäre auch das Argument, eine Wertschöpfungsabgabe würde Investitionen verteuern, die notwendige Erneuerung und Modernisierung des Kapitalstocks behindern und so Arbeitslosigkeit noch erhöhen, wenig überzeugend.
Zusätzlich könnten unerwünschte Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit durch spezifische Branchenregelungen bzw. Investitionsförderungen und -begünstigungen verhindert werden.