Antrag 02 / Stärkung der Mitwirkungsrechte der AMS-Regionalbeiräte

Als 1920 das AlVG in Kraft gesetzt wurde, waren die Beiräte mit einem starken Mitwirkungsrecht ausgestattet. Sie konnten Sanktionen nach dem AlVG herabsetzen oder sogar tilgen. Nun – 85 Jahre später – ist dieses Mitwirkungsrecht zu einem reinen Anhörungsrecht verkommen. Somit erklärt sich auch die starke Steigerung von Strafen im Rahmen des AlVG, da rechtsunkundige Arbeitslose kaum mehr FürsprecherInnen hat.

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