Antrag 02 / Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – Einkommensberichte

 

 

  • In der derzeitigen Form sind Einkommensberichte für Gruppen von Arbeitnehmer_innen in ausgegliederten Einrichtungen nicht verpflichtend, da das B-GlBG nur auf Beamt_innen und Vertragsbedienstete eingeht und nicht auf Arbeitnehmer_innen in privatrechtlicher Anstellung.

  • Die gesetzlichen Grundlagen zu Einkommensberichten müssen für alle Arbeitnehmer_innengruppen ident sein.

 

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