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In der derzeitigen Form sind Einkommensberichte für Gruppen von Arbeitnehmer_innen in ausgegliederten Einrichtungen nicht verpflichtend, da das B-GlBG nur auf Beamt_innen und Vertragsbedienstete eingeht und nicht auf Arbeitnehmer_innen in privatrechtlicher Anstellung.
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Die gesetzlichen Grundlagen zu Einkommensberichten müssen für alle Arbeitnehmer_innengruppen ident sein.