Antrag 03 / Bevorschussung von Unterhaltszahlungen durch staatliche Behörden

Erwachsene Kinder haben bis zum Abschluss ihrer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern. Die Höhe der Studienbeihilfe ist von deren Einkommen abhängig. Oft kommt es jedoch durch private Konflikte oder durch die Wahl der Studienrichtung zu Problemen. Häufig zahlen Eltern nur einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Summen oder gar nichts. In diesen Fällen besteht zwar die Möglichkeit rechtlich vorzugehen – doch die wenigsten Studierenden können sich dem emotionalen Druck aussetzen,  ihre eigenen Eltern zu klagen.

Daher wäre es sinnvoll, dass der Staat Unterhaltsansprüche den Studierenden vorschießt und von den Eltern rückfordert. Dadurch hätten Studierende nicht mehr die Eigenverantwortung der Unterhaltsforderung zu tragen, sondern ein automatischer Mechanismus würde zum tragen kommen.

 

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