Antrag 04 / Passives Wahlrecht für alle Kammerangehörige

Wie bekannt hat die Stadt Wien durch einen Gemeinderatsbeschluss die Reform der Wiener Wahlordnung verabschiedet, in der den MigrantInnen nach fünfjährigem Aufenthalt in Wien das aktive und passive Wahlrecht auf Bezirksebene eingeräumt wird. Dieser erfreulichen Entwicklung schließt sich nun die Stadt Graz (ÖVP) an und erkennt die Zeichen der neuen Zeit. Leider ist es noch immer in der AK nicht möglich, dass MigrantInnen das passive Wahlrecht genießen.

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