Antrag 06 / Veröffentlichung des Handbuchs zum Wiener Sozialhilfegesetz

Begründung:

Das Sozialhilferecht ist für die Betroffenen undurchschaubar. Ein Grund für diese Situation ist die geringe Regelungstiefe des Gesetzes an sich, ein weiterer, dass jene Regelungen, auf Basis derer die MitarbeiterInnen der Sozialämter tatsächlich Entscheidungen zu treffen haben, in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Handbuch festgehalten sind.

Diese Situation ist einem demokratischen Rechtsstaat nicht würdig: Es ist ein Grundrecht der BürgerInnen, die Rechts- und Entscheidungsgrundlagen, auf deren Basis ihre Anträge behandelt und entschieden werden, zu kennen. Diese müssen daher umgehend und vollständig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

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