Antrag 06 / Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen

Begründung:

Die Regelung der Bundesregierung stellt zwar im Vergleich zur Vergangenheit eine Verbesserung für AsylwerberInnen dar, doch das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung ist keineswegs ausreichend für einen gesicherten Lebensunterhalt. Die geringfügige Beschäftigungsmöglichkeit gibt vor allem den Unternehmen die Möglichkeit, auf ein größeres Angebot von Arbeitskräften unter prekären Verhältnissen zurück zu greifen.

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