Antrag 07 / Ausreichende Finanzierung der Vereins für Konsumenteninformation (VKI) sicherstellen

 

Im Budget 2015 sind derzeit 2 Mio Euro im Rahmen des Bundesfinanzgesetzes 2015 für den VKI vorgesehen. Für 2016 soll das Budget für den Konsumentenschutz lediglich um 1 Mio erhöht werden, wobei eine eindeutige Zweckwidmung für den VKI nicht klar ersichtlich ist. Daher ist die Finanzierung aus den Bußgeldern weiterhin anzustreben.

Der VKI ist eine unverzichtbare Institution im Bereich des KonsumentInnenschutzes. Als Sozialpartnerorganisation Anfang der 60er Jahre gegründet, leistet vor allem die vom VKI herausgegebene Zeitschrift „Konsument“ mit unzähligen Produkttests einen wertvollen Beitrag zu Gunsten der österreichischen Konsumenten und Konsumentinnen. Da die vom Kartellgericht verhängten Strafen auf rechtswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen beruhen, die letztlich Konsumenten und Konsumentinnen wirtschaftlich schädigen, sollen die Bußgelder dem Konsumentenschutz zufließen, etwa durch eine entsprechende Regelung im Kartellgesetz. Dieser Punkt im Regierungsübereinkommen sollte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern rasch umgesetzt werden.

 

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