Antrag 09 / Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Neue Aufgabengebiete für Berufsgruppen:

In der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz werden neue Aufgaben von den Berufsgruppen verlangt, sowohl von bisherigen PflegehelferInnen, jetzt Pflegeassistenz, als auch von den Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen. Die MitarbeiterInnen, die teilweise bereits ihr ganzes Berufsleben in diesen Berufsbildern arbeiten, sind nicht für diese Novelle verantwortlich. Für deren Umsetzung benötigen sie die Möglichkeit, Schulungen zu erhalten, um dieAusübung der neuen Aufgaben auch sachgerecht ausführen zu können. Es ist den Menschen in den Gesundheitsberufen nicht zuzumuten, dass sie den Aufwand für Nachschulungen selbst tragen müssen.

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