Antrag 10 / Europäischer Haftbefehl und die Freiheit der Kunst

 

Sehr viele Kunstschaffende sehen ihre Aufgabe darin mit den Mitteln der Kunst gesellschaftliche Zusammenhänge zu hinterfragen, Missstände sichtbar zu machen und Grenzen und Tabus auszuweiten und zu brechen. Dies ist für große Teile der Kunstproduktion die Grundlage ihres Arbeitens.

Am 19. Jänner 2005 wurde nun erstmals ein österreichischer Künstler (Gerhard Haderer) in Griechenland wegen Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft zu sechs Monaten Haft verurteilt. Rechtsgrundlage dafür ist der § 199 des Griechischen Strafgesetzes. Durch den Europäische Haftbefehl muß der verurteilte Künstler, sobald er sich in irgendeinem europäischen Mitgliedsland aufhält, in dem es einen ähnlichen Blasphemieparagrafen gibt, inhaftiert bzw. an Griechenland ausgeliefert werden.

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