Antrag 11 / Geschlechtergerecht formulierte Anträge

 

Die zur Zeit (wieder einmal) geführte Diskussion über geschlechtergerechtes Formulieren erfordert von öffentlichen Institutionen wie der Arbeiterkammer ein klares Bekenntnis und eine Selbstverpflichtung zu einem geschlechtergerechten Sprachgebrauch.

In den offiziellen Aussendungen der Arbeiterkammer hat dies bereits seinen Niederschlag gefunden.

Sprache ist und schafft Realität – die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer agiert im Interesse und für die Anliegen von Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern und muss dieser Realität auch Rechnung tragen, in dem sie ausschließlich geschlechtergerecht formulierte Anträge akzeptiert.

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