Antrag 3 / Vor- und Nachbereitungszeiten

Vor- und Nachbereitungszeiten

In vielen Berufsfeldern ist es Praxis, dass Vor- und Nachbereitungszeiten zur beruflichen Tätigkeit nicht in der Arbeitszeit erledigt werden dürfen, sondern von den Beschäftigten in ihrer Freizeit und damit unentlohnt verrichtet werden. So ist es z.B. in vielen Handelbetrieben üblich, dass die Zeiten einer Kassen Übernahme (also das Zählen des Kassen Inhalts vor und nach der Kassen Zeit) nicht als Teil der Arbeitszeit gelten.
Ein/e Kassen Bedienste/r beendet z.B. ihren/seinen Dienst offiziell um 19.30 Uhr zu Geschäftsschluss – nicht in ihrer/seiner Arbeitszeit berücksichtigt ist aber, dass im Anschluss noch der Kassen Abschluss zu machen ist – d.h. das Zählen des Kassen Inhalts. Auch das Reinigen, z.B. der Feinkostabteilung, erfolgt meist außerhalb der regulären und damit bezahlten Arbeitszeit.

 

Auch in Spitalsbetrieben wird oft dienstliche Vor- und Nachbereitungszeit in der Freizeit verrichtet. Hier sind zwar Zeiten für Dienstübergaben zwischen den einzelnen Schichten eingeplant, diese Zeiten reichen aber meist nicht aus, um eine angemessene und den PatientInnen gerecht werdende Übergabe zu gewährleisten. Dies führt dazu, dass auch hier ein Teil der Dienstübergabe in die Freizeit des Personals fällt.

Dies sind nur zwei Beispiele von vielen. Es kann also davon ausgegangen werden, dass auf Grund dieser Praxis eine Unmenge an Stunden von Beschäftigten unentlohnt und in der Freizeit erbracht wird.