Antrag 5 der Auge/UG zur 9. Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ am 15.November 2012

 

Hohe Temperaturen erhöhen das Risiko schwerwiegender Arbeitsunfälle. Bei Arbeiten im Freien, etwa im Bauwesen, zeigt sich, dass die wärmsten Monate auch jene mit den höchsten Unfallraten sind. Vor allem im Juli steigt die Zahl der Unfälle um etwa zehn Prozent.

 

Bei Temperaturen von 30 Grad sinken Reaktionsgeschwindigkeit und Koordinationsfähigkeit bereits um ein Viertel, bei 35 Grad ist bereits mit 50 Prozent Leistungseinbuße zu rechnen. Dadurch wird die Hitze – ähnlich wie die Ermüdung – zum Risikofaktor. Auch die Zahl der Verkehrsunfälle im Ortsgebiet steigt ab einer Temperatur von 32 Grad um bis zu 22 Prozent.

 

Angesichts der Zielsetzung der Reduktion von Arbeitsunfällen, Berufserkrankungen und daraus resultierender Invalidität ist daher gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass Arbeit unter besonders belastenden Umständen auf das unbedingt notwendige Mindestmaß reduziert wird.

 

Die vorgeschlagene Regelung ermöglicht Unternehmen, bereits begonnene Tätigkeiten abzuschließen bzw. in Ausnahmefällen durch entsprechende Arbeitsorganisation und Personeneinsatz im Höchstausmaß von zwei Stunden dringende Tätigkeiten fortzuführen. Die vorgeschlagene Grenze von 32° C ergibt sich aus der Tatsache, dass ab dieser Temperatur eine signifikante Erhöhung der Unfallhäufigkeit nachweisbar ist und ArbeitnehmerInnen, die – etwa am Bau – unter Bedingungen einer Temperatur von 32° Außentemperatur arbeiten müssen, nicht allein von einer hohen Umgebungstemperatur, sondern in der Regel auch von starker direkter Sonneneinstrahlung betroffen sind. Im Hitzeindex HI wird darauf hingewiesen, dass direkte Sonneneinstrahlung die Wirkung der Hitze um bis zu 8° C erhöht. Damit erhöht sich die Gefahr von gesundheitlichen Folgen erheblich. 

 

 

Die  Vollversammlung der Arbeiterkammer NÖ möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK NÖ fordert die Bundesregierung und den Nationalrat auf, eine Rechtslage zu schaffen, mit der die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen unter Bedingungen einer Temperatur von 32° C oder mehr auf höchstens 2 Stunden pro Arbeitstag beschränkt wird.

 

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