Die derzeit schon älteren Menschen mit besonderen Bedürfnissen, deren Zahl stark im Anstiegen ist, können daher nicht in Pension gehen, obwohl sie ihr ganzes Erwachsenenleben gearbeitet haben.
Die rechtliche Absicherung ist für Menschen mit besonderen Bedürfnissen nicht nur mangelhaft und unzureichend, sondern auch in allen neun Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die ArbeitnehmerInnen in „Beschäftigungstherapie“ sind auf die Praxis des Vollzuges der jeweiligen Landesbehinderten-, Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsgesetze angewiesen. Wer ein Leben lang arbeitet, soll jedoch auch Anspruch auf eine eigenständige Pension haben.
Antrag
Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung daher auf, für eine sozialversicherungsrechtliche Einbeziehung aller Menschen in sog. „Beschäftigungstherapie“ in das System der sozialen Sicherung zu sorgen.
Für die Fraktion der AUGE/UG
Ilse Löwe-Vogl
Fraktionsvorsitzende
23. Jänner 2014