Kollektivvertragsverhandlungen und die „freundliche Arbeitgeberseite“
Die Verhandlungen wurde von den Gewerkschaften wieder einmal ohne Druck auszuüben und ohne erkennbarem Willen zur Mobilisierung geführt und abgeschlossen. Da betonte die Gewerkschaft doch sogar in den Aussendungen in der Woche davor, wie freundlich die Arbeitgeberseite dieses Mal sei, wie konstruktiv das Klima. Somit gingen – wohl nicht auf Forderung und Druck der Gewerkschaften, sondern der „Freundlichkeit“ der Arbeitgeberseite geschuldet – einige arbeitsrechtliche Forderungen, wie der Papamonat und die Anrechnung des 3. Karenzjahres, in die Umsetzung. Die Beschäftigten erhalten ab 1.2.2017 eine Erhöhung der Gehälter von 1,3 Prozent.
Wesentliche Punkte auf folgende Verhandlungen verschoben!
Die 35 Stunden Woche, die eine Gehaltserhöhung von 8 Prozent bedeutet und somit den hauptsächlich in Teilzeit Beschäftigten dieser Branche geholfen hätte, fand ebenso wenig Berücksichtigung im neuen Kollektivvertrag wie die Neu-Einstufung der durch das Gesundheits- und Krankenpflege Gesetz (GUK) veränderten Berufsbilder. Diese beiden Punkte werden ab März extra verhandelt – obwohl etliche KollegInnen bereits unter den neuen Bedingungen des GUK arbeiten müssen. Diese verlieren dadurch mindestens ein Jahr.
Gehaltsabschluss: Uns geht´s, wie´s die andern wollen!
Die BetriebsrätInnen-Umfrage im Vorfeld ergab, dass die KollegInnen sich einen Abschluss bei 2,9 Prozent erwartet hätten. Die Länder haben für 2017 Personalkosten Großteils mit 1,5 Prozent Zuwachs budgetiert. Mit 2,9 Prozent begann die Gewerkschaft ihre Verhandlungen. Damit war klar: die Erwartungen der KollegInnen können nicht erfüllt werden.
Und die Erwartungen der Länder und der Sozial- und Finanzlandesräte mit ihren Budgets?
Mit dem Abschluss bei 1,3 Prozent liegen nun auch Biennien-Sprünge in etwa innerhalb der Budgets. Nicht anders beim Gehaltsabschluss der Caritas. Warum traut sich da die Gewerkschaft und das stimmberechtigte Gremium nicht, ihre eigenen Mitglieder und KollegInnen zu vertreten? Wieso werden aber die Erwartungen der Finanzlandesräte berücksichtigt? Wie weit reicht die Verflechtung von Politik und Gewerkschaft? Und, warum muss das wieder zu Lasten der Beschäftigten gehen?
Pensionen und Altersarmut!
Nach wie vor bleibt diese Branche also schlecht entlohnt. Das wird sich auch auf die Pensionen auswirken. Die Vorausberechnungen der letzten Jahre haben viele KollegInnen regelrecht geschockt. Altersarmut in der Pension ist vorprogrammiert, wäre nur durch bessere Entlohnung zu wenden gewesen.
Wir fairdienen mehr!
Nach wie vor stimmten die meisten BetriebsrätInnen des Verhandlungsgremiums diesem Abschluss zu. Dafür müssen sie sich vor den Beschäftigten verantworten. Wir, die AUGE/UG-BetriebsrätInnen, sind nach wie vor der Meinung: „Wir fairdienen mehr!“
was zählt eigentlich ein ÖGB-Beschluss?
Es gibt einen ÖGB-Beschluss zur Forderung nach Arbeitszeit-Reduktion mit Lohn- und Personalausgleich. Dem haben sich viele Fachgewerkschaften angeschlossen. Soweit mir bekannt ist, war das nur bei einigen wenigen Sozial-KV-Verhandlungen auf dem Forderungsprogramm. Aber nicht bei allen KV´s und nicht einmal im zweiten großen Sozial-KV der GPA-djp, der Caritas, war das Thema! Warum kommen die KV-Verhandler einem gemeinsamen Beschluss nicht nach? Dort, wo versucht wird, ihn umzusetzen, warum nicht mit Nachdruck? Was hätten die Gewerkschaften für eine Kraft, wenn wir endlich gemeinsam für unsere Forderungen eintreten würden!