Resolution 02 / EU-Luftreinhalte-Richtlinie

 Die EU will mit einem Maßnahmenpaket für saubere(re) Luft in Europa sorgen. Noch dieses Jahr soll eine Richtlinie neue Höchstgrenzen für die Emission von Luftschadstoffen bis zum Jahr 2030 festlegen. Das bringt messbar mehr Gesundheit für die Menschen und wirkt der Übersäuerung von Böden und Wäldern und der übermäßigen Anreicherung von Grundwasser mit Nährstoffen entgegen. Trotz bereits erzielter Erfolge bei der Verringerung der Luftverschmutzung starben in der EU 2010 noch immer rund 400.000 Menschen vorzeitig an Folgen der Schadstoffe in der Luft.
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen die bereits bestehenden Höchstgrenzen für Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen weiter herabgesetzt und zukünftig auch Obergrenzen für Feinstaub und Methan festgelegt werden. Doch seit die Europäische Kommission 2013 die NEC-Richtlinie (National Emission Ceilings) vorgelegt hat, konnte keine Einigung über die Höchstwerte erzielt werden.
Der Bundesminister für Land-, Forst-, Umwelt und Wasserwirtschaft, die Wirtschaftskammer und die Landwirtschaftskammer opponieren gegen in der NEC-Richtlinie festgelegten Höchstgrenzen. Besonders beim Grenzwert für Ammoniak sperrt sich Österreich. Ammoniak fällt fast nur in der Landwirtschaft durch Düngung und Massentierhaltung an. Ammoniak belastet nicht nur das Grundwasser und bildet mit Stickoxiden bodennahes Ozon, es ist auch maßgeblich an der Feinstaubbildung beteiligt. Nach Erhebungen der EU-Kommission müssten für die Einhaltung der Emissionshöchstgrenzen nur Maßnahmen gesetzt werden, die wenige Agrar-Großkonzerne betreffen. Doch im Dezember 2015 stimmte Österreich mit Bulgarien, Dänemark, Polen und Rumänien im Ministerrat gegen den NEC-Vorschlag.
Bei den Stickoxid-Emissionen stellt der hohe Anteil von Diesel-PKWs in Österreich ein Problem dar, das allerdings durch eine andere steuerliche Behandlung von Diesel sowie mehr und besseren öffentlichen Verkehr gelöst werden könnte.

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