Rumoren an der Basis?

foto stefan. 150

 

Zahmer Sozialpartner

 

Da stellt sich zuallererst die Frage, warum sich die ArbeitnehmerInnen-Vertretungen denn gar so zahm zeigen. Wenn die sechste Urlaubswoche kaum mehr jemand erreicht, weil es kaum mehr durchgängige Dienstverhältnisse gibt, dann ist es jedenfalls höchste Zeit juristisch „nachzubessern“ und ein entsprechender Druck zu machen. Der ursprüngliche Gedanke war schlichtweg, dass eben möglichst viele mit zunehmenden Alter in den Genuss dieser zusätzlichen Urlaubswoche kommen – und das eben zu Zeiten, wo durchgängige Erwerbsverläufe bei ein und demselben Arbeitgeber noch üblich waren. Ändert sich die Grundlage des Gesetzes ist dieses schlichtweg anzupassen. Warum gegen eine „kranke Kuh“ eine „krankes Pferd“ zu tauschen ist, ist da schleierhaft. Ein schlechtes Tauschgeschäft zur Durchsetzung von ArbeitnehmerInnenrechten ist jedenfalls abzulehnen. Jedenfalls dürften bei so eine Kuhhandel keine Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen mitmachen.

 

Die Behandlung des AUGE/UG-Antrages in der AK NÖ

 

Jedenfalls: der AUGE/UG Antrag wurde seitens der Antragsprüfungskommission dem entsprechenden AK-Ausschuss zugewiesen. Die AK-ExpertInnen mit den entsprechenden Ausschussmitgliedern sollten sich mit diesem Antrag beschäftigen, schließlich gab und gibt es auch ein grundsätzliches ÖGB-Einverständnis zu diesem „Abtausch“. Wohl war das Zuweisen auch mit einer stillheimlichen Hoffnung auf einer mehrheitlichen Ablehnung im Ausschuss verbunden, mit der entsprechenden Nichtöffentlichkeit: AK-Vollversammlungen sind schließlich öffentlich, AK-Ausschüsse eben nicht. Im Ausschuss wurde allerdings – zu unserer Überraschung – der Antrag angenommen. Tatsächlich wurde er von den anwesenden BetriebsrätInnen und FachexpertInnen ausgesprochen begrüßt, fanden sie doch alle angeführten Kritikpunkte für richtig und wichtig. Zusätzlich fanden so manche BetriebsrätInnen kritische Worte für ihre Zustimmung  zum Gusenbauerschen Arbeitszeitpaket, mit damals schon beschlossenen  Möglichkeiten zur Ausweitung von täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeiten. Man habe damals aus Fraktionsdisziplin zugestimmt, das sei ein Fehler gewesen, hieß es da. Diesen damaligen Beschluss würde man heute bitter bereuen. Also einstimmige Annahmen des Antrags und  an den AK-Vorstand mit der  Empfehlung zur Annahme. Bislang war es noch nie der Fall, dass der Vorstand einer Empfehlung des entsprechenden Fachausschusses nicht gefolgt wäre. Man durfte also gespannt sein: würde der NÖ AK-Vorstand gegen die allgemeine, von ÖGB und AK vertretene Linie stimmen?  

 

Gegen ExpertInnenmeinung und Basis

 

Der NÖ AK-Präsident war dann ob der Empfehlung des Ausschusses an den Vorstand doch überrascht: War das nicht gegen ÖGB-Linie? Also hat der Vorstand den Antrag noch einmal dem Ausschuss zugewiesen. Zur erneuten Bearbeitung. Nun stellt sich natürlich die Frage, wozu es Fachausschüsse und ExpertInnen gibt, wenn deren Meinung dann letztlich nicht zählt wenn es gilt „Linie“ beizubehalten. Es zeigt sich, wie abgehoben von Betroffenenbasis und Expertise leider auch ÖGB und AK mitunter arbeiten. Trotz einstimmiger Annahme im Ausschuss keine Annahme seitens des Vorstandes, nur weil er der ÖGB-Sozialpartner-Linie widerspricht? Auch wenn die Stimmungslage an der Betroffenenbasis klar ist?  Tja, vielleicht das nächste mal doch AUGE/UG wählen …

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