Wie flexibel die gültigen Gesetze bereits sind, hat aber gerade erst eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes gezeigt:
- Seit Einführung der fünften Urlaubswoche 1985 sind sämtliche Reformen der Arbeitszeitgesetze auf eine Flexibilisierung hinausgelaufen.
- 27 von 34 Paragrafen im Arbeitszeitgesetz beziehen sich auf Ausnahmen.
- Mehr als die Hälfte der ÖsterreicherInnen arbeitet bereits atypisch, also entweder im Schichtbetrieb, an Wochenenden, spätabends oder nachts.
- Schon jetzt können Betriebe bei Bedarf für 24 Wochen zwölf Stunden am Tag arbeiten lassen.
Faktum ist aber auch: Derzeit können Gewerkschaften und Betriebsräte bei Arbeitszeiten mitbestimmen. Diese Mitbestimmung will die Wirtschaftskammer nun aushebeln. Ebenso die Überstundenzuschläge. Ein Ansinnen, das Robert Müllner als „betriebswirtschaftlich kurzsichtig, gesundheitsgefährdend und extrem familienfeindlich“ zurückweist:
„Hat sich jemand überlegt, wie lange ein Mensch den Arbeitsrhythmus von 12-Stunden-Tagen durchhalten kann? Und was passiert mit einem Menschen, wenn er das nicht mehr kann? Wie schaut es mit der Kinderbetreuung und mit der vielbeschworenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus?“ Wenn die jetzt angestrebte „Flexibilisierung“ in dieser Form kommt, so Müllner, würde das einen Rückfall in frühkapitalistische Zeiten bedeuten.
Es gibt allerdings tatsächlich Flexibilisierungsbedarf. Nämlich dort, wo es um ArbeitnehmerInneninteressen geht.
Längst überfällig – so das WIFO – wären Maßnahmen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch Weiterbildung erleichtern würden. Z.B. ein Recht auf eine 30-Stunden-Woche oder auf berufliche Auszeiten. Forderungen, wie wir sie seitens der AUGE/UG schon lange erheben.
Wir sind schon flexibel genug. Jetzt liegt‘s an der Wirtschaft, sich zu bewegen, meint Müllner abschließend.