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Antrag 10 zur 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2011


Silber ist, vielleicht mit Ausnahme von Titandioxid, das weithin am häufigsten in Konsumprodukten eingesetzte Nanomaterial. Genaue Zahlen liegen nicht vor, da es keine geordnete Regelung gibt.
Silber ist aber ein giftiges Schwermetall ohne physiologische Funktion, es existiert also kein Nutzen für die Gesundheit. Es liegt in drei verschiedenen Formen vor.

Als Metall ist es praktisch nicht giftig und langlebig. Das ist jene Form in der es in üblichem Silbergeschirr vorliegt.

Als Ion ist es giftig und kurzlebig, weil es sich als einzelnes Atom schnell mit andere Atome und Molekühlen verbindet.

Als Nanopartikel ist Silber giftig und langlebig. Zusätzlich kann es alle Barrieren im menschlichen Körper überwinden, inklusive der wichtigen Blut-Hirn Schranke.

Nano-Silber wird auch wegen seiner Depotwirkung eingesetzt. Das bedeutet, dass aus diesen Nanopartikel kontinuierlich Ionen freigesetzt werden. Damit erreicht man eine hohe Wirksamkeit bei niedriger Konzentration.

Ganz allgemein ist Silber also ein Biozid. Biozide sind aktive chemische Molekühle, die das Wachstum der Bakterien hemmen oder die Bakterien töten. Im Gegensatz zu Antibiotika wirken sie nicht selektiv und sind daher auch für alle höheren Lebewesen, inklusive uns Menschen, giftig.

Es gibt in der wissenschaftlichen Literatur Studien, die zeigen, dass der Einsatz von Nano-Silber auch die Resistenz gegenüber Antibiotika erhöht. Das resultiert daher, dass einer der Mechanismen, der für Resistenz einzelner Zellen verantwortlich ist, für Silber und Antibiotika der gleiche ist. Insbesondere sind davon die so genannten Carbapeneme betroffen, die manche als letzte Waffe gegen gefährliche Infektionen halten. Damit trägt der breite Einsatz von Nano-Silber in Krankenhäuser aber auch in Produkten für die Konsumenten und Konsumentinnen zur Züchtung so genannter Superbugs bei. Darunter versteht man Bakterienstämme, gegen die unsere herkömmlichen Antibiotika nicht mehr wirken und die vor allem in Krankenhäuser zunehmend zu Problemen führen.

Die Öffentlichkeit ist über das Problem Silber und Nano-Silber nicht informiert. Im Gegenteil, bei kaum einem Stoff ist die öffentliche Meinung so stark von einem falschen Bild geprägt. Da Silber sowohl in seiner üblichen Verwendungsform im Haushalt (Geschirr) als auch in seiner jonischen Form nur geringe Toxizität aufweist, überwiegt das Bild von Silber als einem edlen Stoff. Der eventuelle Beitrag von Silber zum allgemeinen physiologischen Stress, dem wir ausgesetzt sind, ist ungeklärt.

Nano-Silber wird in sehr vielen Bereichen und Konsumprodukten eingesetzt:
Lebensmittelverpackungen wie Frischhaltedosen und Trinkflaschen
Küchenartikel wie Schneidbretter
Textilien wie Socken und Funktionsunterwäsche
Nahrungsergänzungsmittel
Reinigungsmittel, Haushaltsartikel und Desinfektionsmittel
Beschichtungen von Geräten wie zum Beispiel Kühlschränke und Waschmaschinen
Medizinische Produkte vor allem zur Wundbehandlung, aber auch Produkte zur Empfängnisverhütung
Sanitärkeramiken
Zusätze für Schwimmbäder
Kosmetika wie Make-up und Lippenpflege
Hygieneprodukte wie Zahnpaste, Zahnbürsten, Shampoos, Hautcremes, Monatshygiene und Mundspülungen
Produkte für Babys wie zum Beispiel Schnuller
Koffer, Schuhe, Türschnallen
Farben und Lacke

In Europa kommt Nano-Silber derzeit noch vor allem im Bereich von Naturkosmetik und Esoterik zum Einsatz. Durch die mangelnde Regulierung ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis auch hier ein breiteres Spektrum vorhanden ist. Abgesehen davon, dass durch den zunehmenden Handel über das Internet eine genaue Aussage, welche Produkte in einem bestimmten Gebiet gekauft werden, nicht mehr möglich ist.

Derzeit gibt es einige bereichspezifische Regelungen, die auch Nano-Silber erfassen. Die abgedeckten Bereiche sind Biozide, Pestizide, Medizinprodukte, Lebensmittelkontaktmaterialien und Nahrungsergänzungsmittel. Es bestehen aber keine speziellen Regelungen für den Stoff Nano-Silber oder andere Nano-Materialien im EU-Rahmen.

Grundsätzlich ist der Rahmen der Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemical substances) umfassend und sollte alle Stoffe abdecken, die in der Europäischen Union in Umlauf gebracht werden. Die Kritik an REACH betrifft jedoch einige Details und Lücken. Vor allem ein zu hoher Schwellenwert, der das Gewicht des eingesetzten Stoffes als Kriterium für den Bedarf nach genaueren Untersuchungen heranzieht. Gerade für Nano-Materialien, die bei viel geringerem Gewicht eine verstärkte Wirkung zeigen, ist das eine unzureichende Regelung. Dazu kommt eine ungenügende Verfolgbarkeit, weil weder eine Kennzeichnungspflicht existiert noch die Messbarkeit von Nano-Materialien in den meisten Fällen gegeben ist. Alle Untersuchungen beruhen auf genau kontrollierten Laborbedingungen. Außerhalb der Labors lassen sich Nano-Materialien derzeit nur „messen“ in dem mit starken Mikroskopen im wahrsten Sinne des Wortes nachgesehen wird. Der Nachweis ob Nano-Materialien vorhanden sind erfolgt somit durch eine unzuverlässige Methode. Um die Frage der Menge der vorhandenen Nano-Materialen zu klären, ist damit nicht einmal eine Annährung an die Wirklichkeit möglich.
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass Nano-Silber ein Stoff ist, dessen Einsatz zwar schon im Spitalsbereich problematisch ist, der aber derzeit dennoch verbreitet in unseren Haushalten zum Einsatz kommen wird. Zusätzlich ist eine giftige Wirkung auf den menschlichen Körper zu befürchten, die vor allem erst langfristig auftreten wird. Besonders problematisch dabei ist die mangelhaften Regelungen des Einsatzes und der Umstand, dass Nano-Materialien im wesentlichen nicht gemessen werden können.

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer setzt sich für eine ausreichend öffentliche Information über Nano-Silber und der möglichen Gefahren des Einsatzes von Nano-Silber ein.

Die Arbeiterkammer fordert von der Bundesregierung ein Verbot von Nano-Silber in Konsumprodukten. Unsere Haushalte sollen generell von dem übertriebenen Einsatz von Bioziden frei gehalten werden.

Die Arbeiterkammer fordert von der Bundesregierung, dass sich Österreich innerhalb der EU für neue umfassende Regelungen zu beständigen (nicht biologisch abbaubaren) Nano-Materialien einsetzt. Insbesondere bei der Evaluierung von REACH, bei der Debatte über die Definition von Nanotechnologie und für eine ausreichende Kennzeichnung von Inhaltsstoffen im Bereich Lebensmittel und Kosmetik. Die für nächstes Jahr beschlossene Kennzeichnung von Nano-Materialien in Kosmetikprodukten mit dem Ausdruck „(nano)“ bringt für die Konsumentinnen und Konsumenten keinen Fortschritt, wenn nicht gleichzeitig über den Erkenntnisstand betreffenden den Vor- und Nachteilen der Nanotechnologie informiert wird.

Über die Umweltfolgen des verstärkten Einsatz von Nano-Silber gibt es zwar schon einige einzelne Untersuchungen. Es fehlt aber eine Zusammenfassende Studie der Umweltfolgen der verstärkten Freisetzung von Nano-Silber. Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer beauftragt die Arbeiterkammer Wien dahingehend tätig zu werden, dass eine entsprechende Studie beauftragt wird und die AK in diesem Sinne gegenüber den zuständigen Stellen/Behörden aktiv wird oder selbst eine derartige Studie in Auftrag gibt.

Download: AUGE Antrag 10 Nano Silber

Antrag 9 zur 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2011

Terrassen- oder Balkonheizstrahler, Heizpilz, Heizschwammerl – früher nur auf Weihnachtsmärkten gesichtet, sind seit dem Rauchverbot in der Gastronomie auch vor Lokalen in Mode gekommen. Mittlerweile werden sie auch Privathaushalten feilgeboten.

Seit Jahrzehnten bemühen sich fächerübergreifend u.a. Wirtschaft, Umweltschutz und Wissenschaft den U-Wert* von Gebäuden zu verbessern, um möglichst effizient und energiesparend zu heizen. Gleichzeitig sprießen immer mehr Heizpilze aus dem Boden, deren Aufgabe es ist, im Freien zu heizen.
Betreibt man einen Gas-Terrassenheizstrahler eine Stunde lang, so reicht diese Energie aus, um einen gleich großen Raum sechsmal so lange zu beheizen wie die im Freien befindliche Fläche. Elektrische Heizstrahler erscheinen zunächst effizienter da deren verbrauchte Energie nur 2,5-mal so lange reicht, um einen gleich großen Raum eines Niedrigenergiehauses zu erwärmen. Die energieaufwändige und CO2-intensive Stromerzeugung führt jedoch dazu, dass beide Techniken etwa gleich CO2-intensiv sind.

Im Vergleich zum Beheizen einer gleich großen Wohnfläche eines Niedrigenergiehauses verursachen elektrische Terrassenheizstrahler etwa 7,6-Mal so viele CO2-Emissionen, gasbetriebene Terrassenheizstrahler verursachen etwa sechsmal so viele CO2-Emissionen.

Ein regelmäßig eingesetzter Heizstrahler verursacht bis zu 1.000 Euro Gaskosten im Jahr und stößt dabei im Durchschnitt rund zwei Tonnen klimaschädliches CO2 aus – so viel wie ein Mittelklassenwagen mit 12.000 Kilometer Fahrleistung. Wir haben keine Daten darüber, wie viele Heizpilze allein in Wien im Einsatz sind, aber ein Spaziergang im Winter lässt erahnen, dass es sich um Tausende handelt – die tausende Tonnen CO2 ausstoßen.

Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Terrassenheizstrahler Energie nur sehr ineffizient nutzen. Gasbetriebene und elektrische Heizstrahler sind dabei etwa gleich ineffizient und etwa gleich CO2-intensiv. Österreich ist nach dem Klimaschutzabkommen (Kyoto-Protokoll) verpflichtet, bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 insgesamt 13 Prozent Kohlendioxid (CO2) einzusparen. Österreich hat 2009 400 Millionen Euro für den Kauf von Emissionszertifikaten (CO2 Ablass – Staaten die ihre CO2-Emissionsgrenze unterschreiten, können diese an andere Staaten verkaufen) vorgesehen. Wifo-Experte Stefan Schleicher rechnet damit (2009), dass mindestens 600 Millionen Euro, anfallen. Noch höhere Zahlungen sieht Greenpeace-Sprecher Niklas Schinerl (2009) auf Österreich zukommen: Das Land liege knapp hundert Millionen Tonnen CO2 über seinem Klimaziel. Bei aktuellen Preisen von dreizehn bis fünfzehn Euro pro Tonne CO2 komme es somit zu einer Summe von weit über einer Milliarde Euro.

Dass ein Verbot möglich ist, zeigen uns Städte wie Stuttgart, Nürnberg, Tübingen, Ludwigsburg, Berlin und Köln. Dort dürfen Gastronomien keine Heizstrahler auf ihrem Grundstück positionieren.
Vor allem im Winter, wo die erneuerbaren Energiequellen weniger produktiv sind, der Energieverbrauch aber drastisch steigt und daher vermehrt auf Atomstrom, Kohlekraftwerke und andere umweltschädigende Energieerzeugung zurückgegriffen wird, ist es unverantwortlich, diese Energie derart ineffizient zu nutzen.
Um den SteuerzahlerInnen einen noch höheren Ablasskauf von Emissionszertifikaten zu ersparen und vor allem der nachfolgenden Generation die Umwelt nicht mutwillig zu zerstören,
fordert die AK ein Verbot von gas- und strombetriebenen Heizstrahlern, die für die Außenflächen-Beheizung vorgesehen sind.

* U-Wert = Wärmedurchgangskoeffizient, Wärmedurchlässigkeit, früher k-Wert. Er gibt an, welche Wärmemenge durch eine Bauteilfläche transportiert wird, wenn zwischen innen und außen ein Temperaturunterschied von 10 Grad besteht. Je kleiner der Wert, desto besser.

Download: AUGE Antrag 9 Verbot der Aussenflaechenbeheizung

Antrag 8 zur 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2011

Die 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer schließt sich der Forderung der Wiener Armutsnetzwerks an und fordert den die Landtage auf, eine unabhängige Ombudsstelle für Fragen der Mindestsicherung, MindestsicherungsbezieherInnen und Menschen an den Schnittstellen zwischen Mindestsicherung und anderen sozialen Transferleistungen, einzurichten. Diese soll nach Vorbild der Behindertenanwaltschaft oder der Kinder- und Jugendanwaltschaft weisungsfrei sein und unabhängig vom Magistrat Wien organisiert sein. Weiters soll diese Ombudsstelle unabhängige Rechtsberatung für Betroffene sicherstellen.

Begründung:
Anlässlich der Bilanz von einem Jahr Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist festzustellen, dass vor allem die Durchsetzung des Rechtsanspruchs für die Betroffen mit Schwierigkeiten verbunden ist.

Die Erfahrungen aus NGO’s und Sozialberatung zeigen, dass es im Vollzug immer wieder zu gravierenden Fehlern in der Auslegung der Rechtsmaterie seitens der Sozialämter bzw. der dazugehörigen Servicestellen kommt. Dies hat erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen.

Gleichzeitig kann es Aufgabe der Ombudsstelle sein, systematisch Schwierigkeiten bei der Durchführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu sammeln, aufzuzeigen und in die Diskussion und weiteren Entwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einzubringen.

Antrag 7 zur 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2011

Die Auswirkung von Landes- und Bundesgesetzen soll auf solider sozialwissenschaftlicher Grundlage geprüft werden, damit eine verlässliche Basis für die politische Beurteilung vorhanden ist. Es ist nicht einzusehen, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen bei der Rechtssetzung automatisch überprüft werden und die soziale Komponente – in der Bedeutung für die betroffenen Menschen sowie in einer Gesamtsicht der Gesellschaft – weniger Relevanz haben. Solch eine Sozialverträglichkeitsprüfung soll die Diskussion über soziale Auswirkungen von Politik und die Stellungnahmen der Arbeiterkammer auf eine sachliche Grundlage stellen.

Die 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher, dass das Instrument der erläuternden Bemerkungen zu den Landes- und Bundesgesetzen dahingehend auszubauen ist, dass diese – analog zur Untersuchung der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Gesetzesvorhabens – eine auf sozialwissenschaftlichen Verfahren gestützte Analyse über die Auswirkung des jeweiligen Gesetzesvorhabens auf die soziale Lage der betroffenen Bevölkerung, auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die soziale Situation in einer Gesamtsicht beinhalten.
Download: AUGE Antrag 7 Sozialvertraeglichkeitspruefung im Gesetzgebungsverfahren

Antrag 6 zur 149. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2011

Frauen bleiben in der Menge der in einer Arbeitsstelle erreichten anrechenbaren Dienstjahren hinter den Männern zurück.
Kindererziehung und Hospizkarenz sind immer noch -und in diesem Fall auch sehr zu deren Benachteiligung- Aufgaben der Frauen. Um der Benachteiligung im Lebenseinkommen entgegenzuwirken und die Einkommensunterschiede zu reduzieren, aber auch um die gesellschaftlich wertvollen Aufgaben der Kindererziehung und Pflege zu fördern und nicht zum lebenslangen Nachteil werden zu lassen, fordern wir folgende Änderungen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die AK setzt sich beim Gesetzgeber dafür ein, dass sämtliche Karenzzeiten die in die Kinder- und Hospizkarenz fallen sowohl bei der Anrechnung der Vordienstzeiten als auch bei den Vorrückungssystemen in den Betrieben und im öffentlichen Dienst (Biennien) angerechnet werden.
Download: AUGE Antrag 6 Anrechnung der Kinder-und Hospizkarenz