Alle Beiträge von Willi Svoboda
Gegen 60 Stunden Woche!
Die „Unabhängigen GewerkschafterInnen in der AK Kärnten“ fordern schon seit Jahren die 30 Stunden-Wochen für alle ArbeitnehmerInnen. ÖVP/FPÖ – Regierung will jetzt die 60 Wochenstunde für ALLE einführen.
Wir sagen : “ NEIN DANKE “
und fordern die 30 Stunden-Wochen bei vollem Lohnausgleich.
Wie soll die funktonieren:
„ Mit einer Wertschöpfungsteuer und Reichensteuer.“ Eine Jahre lange Forderung unter anderem auch der Unabhängigen GewerkschafterInnen
Antrag 08 / Rehabilitationsgeld für Mindestsicherungs-BezieherInnen
Mit dem Verhindern der Fortführung der bundesweiten Bedarfsorientierten Mindestsicherung durch die ÖVP im Jahr 2016 treten im gesamten Bundesgebiet Problemlagen deutlich zu Tage, die zu lösen sind. Eine dieser Problemlagen betrifft Menschen im Erwerbsalter, die aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit arbeitsunfähig sind: Sie müssen ohne spezifische und koordinierte Unterstützung bei der Überwindung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen auskommen.
Aus der Sicht der Bundesländer sind diese selbst ausschließlich für die Verwaltung der ökonomischen Existenzsicherung (also die reine Geldleistung) zuständig. Die Zuständigkeit für fast alle anderen Aspekte sozialer Exklusion wird zu anderen Einrichtungen verlagert, die diese Aufgabe entweder mangels gesetzlicher Zuständigkeit oder mangelnder Kooperation nicht erfüllen können oder wollen.
In besonders dramatischer Weise trifft dies Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in der Mindestsicherung. Sie können auf Grund fehlender Versicherungszeiten die für Menschen in ihrer gesundheitlichen Situation an sich vorgesehene Sozialleistung – die medizinische Rehabilitation – nicht in Anspruch nehmen, erhalten aber auch von den Ländern keinerlei Unterstützung bei der Überwindung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen. Die Folge ist eine nachhaltige gesellschaftliche, soziale und berufliche Ausgrenzung der betroffenen Menschen und ihrer Familien.
Während die meisten Bundesländer für dauerhaft arbeitsunfähige Menschen eigene Leistungen vorsehen, sind Personen, die von einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Voraussetzungen für die Zuerkennung einer (inzwischen abgeschafften) vorübergehenden Invaliditätspension betroffen sind, ohne Zugang zu einer eigenen Leistung oder einer speziellen gesundheitlichen Unterstützung.
Es ist daher unumgänglich, diesen Menschen einen Zugang zum Rehabilitationsgeld zu verschaffen. Nur im Rahmen des Casemanagements im Rehabilitationsgeld kann sichergestellt werden, dass diese Menschen einerseits eine Leistung der Existenzsicherung und andererseits die für sie notwendige Unterstützung, Beratung, Betreuung und medizinische Rehabilitation zur Überwindung ihrer gesundheitlichen Probleme erhalten können.
Angesichts der steigenden Zahl von BMS-BezieherInnen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen kann die Gesellschaft nicht achselzuckend zusehen, wie diese Menschen zunehmend ausgegrenzt werden, weil sie keinen entsprechenden Zugang zu Gesundheitsleistungen, zu Beratung und Betreuung haben. Aus diesem Grund ist der Bund gefordert, diesen Menschen einen Zugang zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Rahmen des Rehabilitationsgeldes zu bieten.
Zur vorgeschlagenen Lösung des Problems gibt es insofern keine sinnvolle Alternative, als die einzige andere Möglichkeit der Aufbau von neun Parallelsystemen zum Casemanagement in den Bundesländern oder die Beibehaltung der medizinischen Unterversorgung der betroffenen Menschen sind.
Mahnwache am 26.04.2017
Liebe AUGEn,
gerne geben wir folgende Information weiter:
Mahnwache am 26. April 2017, 10-12 Uhr,
beim Wackersdorfdenkmal, Mozartplatz Salzburg
nach 31 Jahren TSCHERNOBYL
und 6 Jahren FUKUSHIMA:
Was ist zu tun?
Alle Feierlichkeiten zu 60 Jahre Römische Verträge haben eindrücklich gezeigt: Über EURATOM möchte am liebsten niemand reden. Wir aber tun es!
Der „Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft“, – kurz EURATOM-Vertrag -, ist einer der drei Gründungsverträge der heutigen
Europäischen Union.
In Linz findet am 25. April 2017 eine Internationale Konferenz mit über 100 Teilnehmern zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung des EURATOM-Vertrages statt.
„Die Gelegenheit, das komplexe EURATOM-Vertragspakt aufzuschnüren, könnte aktuell besser nicht sein, denn mit den Brexit-Verhandlungen geht auch unweigerlich einher, dass sich der Europäische Rat in einer Regierungskonferenz eingehend mit dem Dasein der Europäischen Atomgemeinschaft auseinandersetzen muss.“, erläutern die Organisatoren weiter.
Auch die PLAGE Salzburg ist dort vertreten. Der Obmann Heinz Stockinger wird ein Referat über die bereits jahrzehntelangen Bemühungen zum Austritt aus diesem Vertrag halten. EURATOM ist „das Instrument für die Privilegierung und Subventionierung der Atomlobby“, – siehe Bestrebungen für eine geplante Atommacht Europa, Ausbaupläne für das tschechische AKW Temelin, ungarisches AKW PAKs, AKW Hinkley Point in England etc.
Mit solidarischen Grüßen
Robert Müllner
Antrag 13 / Bundesweite rechtliche Regelung zum Umgang mit sexistischer Werbung
der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, Schritte zu setzen mit dem Ziel, dass der Geltungsbereich des dritten Teils des Gleichbehandlungsgesetzes um den Bereich Werbung und Medien erweitert wird.
Sexistische Werbung dürfte es in Österreich eigentlich gar nicht geben. Die Werbebranche hat sich selbst einen Ethikkodex gegeben, der verhindern soll, dass zum Beispiel eine Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt oder die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird.
Offensichtlich funktioniert diese Selbstverpflichtung aber nicht. Mit fast nackten Frauenkörpern wird für fast alles geworben und tradierte Rollenzuschreibungen werden gerne benutzt, wie in dem Vierzeiler auf einer Postkarte: „Frauen an die Macht“ – „Macht: sauber. Macht: Essen. Macht: mich glücklich.“
Auch das Gesetz bietet keine Handhabe gegen sexistische Werbung. Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz geht über die Anforderungen der zugrundeliegenden EU-Richtlinie nicht hinaus. Teil III des GlBG nimmt Inhalte von Werbung und Medien ausdrücklich aus. Dabei fordert die von Österreich vor 34 Jahren ratifizierte „Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau“ (Convention on the Elimination of all forms of discrimination against women, CEDAW) in Artikel 5, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um stereotype Geschlechterrollen zu beseitigen.
Hier setzen viele ExpertInnen wie der Verein österreichischer JuristInnen oder die Antidiskriminierungsstelle Steiermark an. Sie fordern eine Miteinbeziehung der Inhalte von Medien und Werbung in die Gleichbehandlungsgesetzgebung. Diese legistische Maßnahme könnte verhindern, dass sexistische Werbung auch in Zukunft tagtäglich althergebrachte Geschlechterrollen und -bilder reproduziert und zur Aufrechterhaltung diskriminierender gesellschaftlicher Strukturen insbesondere für Frauen, Homosexuelle und Transgenderpersonen beiträgt.