Mei Demokratie is ned deppat

Wir wählen Landtage, Parlament, BürgermeisterInnen. Geht‘s aber um unsere Vorgesetzten im Betrieb, hört sich‘s mit Demokratie schnell auf. Bei der Auswahl von AbteilungsleiterInnen, ManagerInnen oder andere Führungskräften werden die unmittelbar betroffenen ArbeitnehmerInnen nicht gefragt. Unfähige PolitikerInnen können wir abwählen. Gegen unfähige Vorgesetzte können wir kaum was tun. Außer selber das Unternehmen verlassen. Wenig verwunderlich, dass Schwierigkeiten mit Vorgesetzten bis hin zum Bossing zu den häufigsten Kündigungsgründen gehören.

Und das ist längst nicht das einzige „Demokratiedefizit“ im Betrieb. Wir werden auch nicht gefragt, wie Gewinne verwendet werden – ob sie im Unternehmen verbleiben, ob sie investiert werden, ob sie für den Ausbau betrieblicher Sozialleistungen verwendet werden, ob sie angelegt oder ausgeschüttet werden. Auch da haben wir nichts mitzureden. Obwohl wir die Gewinne erwirtschaften. Obwohl unsere Arbeitsplätze, unsere Einkommen, unsere Arbeitsbedingungen direkt von diesen Entscheidungen abhängen bzw. betroffen sind.

Sind die Betriebe auch weitgehend „demokratiefreie Zonen“, haben wir zumindest Organisationen und Institutionen – Gewerkschaften, Betriebsräte, Arbeiterkammern, Jugendvertrauensräte, Personalvertretungen – die ein Mindestmaß an Mitbestimmung sicherstellen, unsere Rechte schützen, unsere Interessen verteidigen und für mehr Mitsprache in Wirtschaft und Arbeitswelt kämpfen.

Jetzt will aber die schwarz-blaue Regierung auch noch unsere Interessenvertretungen schwächen! Den Arbeiterkammern will sie die Umlage kürzen – dadurch wären Serviceleistungen, Beratungen, Vertretungen vor Gericht, aber vor allem auch die Expertise, die Vertretung gegenüber Regierung, EU und Wirtschaft im bisherigen Umfang nicht mehr möglich und ginge vieles an ExpertInnenwissen verloren. Die ArbeitnehmerInnen in der Durchsetzung ihrer Rechte und ihrer Anliegen deutlich geschwächt. Jugendvertrauensräte will die Regierung überhaupt abschaffen. Betriebsräte verkleinern. Kollektivverträge schwächen und Verhandlungen stärker in die einzelnen Betriebe verlagern – wo die Verhandlungsmacht und die Kampfkraft von Gewerkschaften und Betriebsräten natürlich viel schwächer ist als auf Ebene der gesamten Branche.

Insgesamt würden die Pläne der Regierung noch weniger Mitbestimmung bedeuten und die Lage der ArbeitnehmerInnen gegenüber den ArbeitgeberInnen deutlich verschlechtern. Für uns ist klar: Unsere demokratischen Rechte lassen wir uns nicht nehmen. Es braucht in der Arbeitswelt mehr Mitbestimmung, nicht weniger.

Damit Du im Betrieb gehört wirst:

 

Mehr Mitbestimmung bei Auswahl von Vorgesetzten

  • Erweiterte Mitbestimmungsrechte betroffener ArbeitnehmerInnen bei der Bestellung von Führungskräften z.B. Transparenz bei Auswahl- und Bewerbungskriterien, verpflichtende KandidatInnenhearings, Einbindung des Betriebsrats bei Ausschreibung, Vetorecht bei massiven Bedenken durch den Betriebsrat, Paritätische Beschickung von Personal-/bzw. Besetzungskommissionen durch ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bis hin zur direkten Wahl von Vorgesetzten
  • Regelmäßige, anonymisierte Evaluierungen und Beurteilung von Führungskräften durch die unmittelbar betroffene Belegschaft, verpflichtende Beratung über Ergebnis zwischen höher gelagerter Managementebene und Betriebsrat, Recht des Betriebsrats bei überwiegend negativer Beurteilung Abberufung der beurteilten Führungskraft zu beantragen
  • Vollkommene Gleichstellung von BelegschaftsvertreterInnen bei Wahl von Vorständen, GeschäftsführerInnen und Aufsichtsratsvorsitzenden – Paritätische Besetzung (50:50) von Aufsichtsräten durch Belegschafts- und EigentümervertreterInnen
  • Stärkung individueller Mitbestimmungs- und Informationsrechte der ArbeitnehmerInnen (z.B. Recht auf freie Meinungsäußerung mit Kündigungsschutz über eine „Abkühlungsphase“ hinweg, Recht auf Verweigerung gefährlicher und/oder umweltschädigender Arbeiten, Recht auf Information und Mitbestimmung bei Umweltfragen am Arbeitsplatz …)

 

Mehr Mitsprache bei der Verwendung von Gewinnen, bei Investitionen, bei Ausgliederungen oder Auslagerungen von Unternehmensteilen.

  • Vetorecht für Betriebsräte bei Managemententscheidungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben, zu denen es aber kein Einvernehmen gibt – z.B. bei Umstrukturierungen, Ausgliederungen, Gewinnausschüttungen, Investitionen … Durch dieses Veto soll es BetriebsrätInnen möglich sein, Maßnahmen aufschieben zu können, eine Beratung unter Hinzuziehung externer ExpertInnen erzwingen zu können, Alternativen zu diskutieren
  • Recht von Betriebsräten und Belegschaft, im Fall einer Insolvenz bzw. einer drohenden Betriebsschließung mangels Erbe, die Fortführung des Betriebs in Selbstverwaltung beantragen zu können. Dieser Antrag ist im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bevorzugt zu behandeln, Sanierungskonzepte, die Möglichkeiten der Fortführung des Betriebs und öffentliche Förderungen und Unterstützungen zu prüfen.
  • Erweiterung des Katalogs erzwingbarer Betriebsvereinbarungen (z.B. zu Gleichstellungsmaßnahmen, Förderung von Diversität)
  • Recht für Belegschaftsvertretungen überbetriebliche „Cluster-“ bzw. „Standort- Vereinbarungen“ z.B. über Kinderbetreuung am Standort oder umweltfreundliche Mobilitätskonzepte abschließen zu können.

 

Für starke Arbeiterkammern, Betriebsräte und Jugendvertrauensräte – Stopp den Angriffen der Regierung auf unsere Interessenvertretungen!

  • Nein zur Kürzung der AK-Umlage – Ja zur Pflichtmitgliedschaft zu den Arbeiterkammern.
  • Nein zur Abschaffung der Jugendvertrauensräte – Ja zur eigenständigen, demokratische gewählten Interessenvertretung der Lehrlinge und Jugendlichen in den Betrieben
  • Keine Verkleinerung der Betriebsratskörperschaften
  • Keine Schwächung der Kollektivverträge zugunsten der betrieblichen Ebene
  • Kein Hinausdrängen von ArbeitnehmerInnen aus Gremien der Sozialversicherungen und der öffentlichen Hand
  • Keine Beschneidung von Grund-, Freiheits- und Gewerkschaftsrechten
  • Ausbau der Möglichkeit der Verbandsklage: ÖGB und AK sollen das Recht bekommen, ohne „eigene Betroffenheit“ und ohne individuell betroffenen Kläger die Einhaltung von Arbeits- und Sozialrecht einklagen zu können.
    Schaffung der Möglichkeit einer Vorabprüfung von Gesetzen durch den VfGH auf Antrag von Gewerkschaften, Arbeiterkammern, Bürgerinitiativen