30 Stunden sind genug

Eine Arbeitszeitverkürzung ist längst überfällig. Dank technologischen Fortschritts erzeugen immer weniger Beschäftigte immer mehr Waren und Dienstleistungen. Allein seit dem Jahr 2000 ist die Produktivität um 25 Prozent gestiegen. Ein/e ArbeitnehmerIn erzeugt heute in einer Arbeitsstunde um ein Viertel mehr Produkte oder Dienstleistungen als noch vor zwanzig Jahren.

Bislang haben aber fast ausschließlich die Unternehmen davon profitiert: Ihr Gewinne sind gestiegen, während die Einkommen der ArbeitnehmerInnen zurückgeblieben sind. Den ArbeitnehmerInnen wurde der Produktivitätsfortschritt weder in Form deutlich höherer Löhne, noch kürzerer Arbeitszeiten abgegolten. Im Gegenteil: Jetzt hat die Bundesregierung auf Druck der Industrie auch noch Möglichkeiten geschaffen, tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten noch auf 12 bzw. 60 Stunden zu verlängern.

Gleichzeitig ist Arbeit – und damit Zeit, Chancen und Geld – aber auch unter den ArbeitnehmerInnen selbst ungleich verteilt. Vollzeitjobs sind über die letzten Jahrzehnte weniger geworden, dafür ist die Zahl der Teilzeit-Beschäftigten gestiegen. Und auch die Arbeitslosigkeit ist immer noch – trotz wirtschaftliche guter Lage – unverhältnismäßig hoch. Arbeit ist vor allem zwischen Männern und Frauen ungleich verteilt: Hier lange Arbeitszeiten mit Überstunden ohne Ende. Da Teilzeit mit einem Einkommen, das oft kaum zum Leben reicht und wenig berufliche Aufstiegsmöglichkeiten erlaubt. Teilzeit, die aufgrund niedriger Einkommen im Fall von Arbeitslosigkeit oder im Alter nur unzureichend sozial absichert und in die Armut führen kann.

Wir wollen Arbeit – und damit Einkommen – gerechter verteilen. Wir wollen Arbeitszeiten die sich stärker an den Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen statt an jenen der Wirtschaft orientieren. Über 40 Jahre 40-Stunden-Woche sind genug. 12-Stunden-Arbeitstage und 60-Stunden-Wochen sind ohnehin unzumutbar. Es ist daher höchste Zeit für Arbeitszeitverkürzung. Für einen neuen, modernen, deutlich verkürzten Vollzeitstandard, der den Wünschen und Bedürfnislagen der ArbeitnehmerInnen entspricht. Das haben wir uns verdient. Das ist unser gutes Recht. Dafür setzen wir uns ein. Die AUGE/UG.

Damit die Arbeit nicht Dein Leben frisst:

 

Arbeitszeitverkürzung Richtung 30-Stunden-Woche und 6-Stunden-Arbeitstag

  • mit vollem Einkommensausgleich für untere und mittlere Einkommensgruppen sowie einem fairen Personalausgleich.
  • Nein zu 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche

Überstunden eindämmen

  • „All-in“-Verträge nur noch für Führungskräfte und SpitzenverdienerInnen
  • Begrenzung der gesetzlich erlaubter Überstunden, die Mitbestimmung der Betriebsräte bei langen täglichen Arbeitszeiten muss wieder voll hergestellt werden.
  • Deutliche Verteuerung von Überstunden – z.B. durch Zuschläge auf Arbeitgeberbeiträge zu Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung bei Überstunden
  • Einstellungsverpflichtung von zusätzlichen ArbeitnehmerInnen, wenn in einem Betrieb über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig und dauerhaft Überstunden geleistet werden

Flexible Arbeitszeiten nach unseren Bedürfnissen

  • Recht auf Teilzeit in bestimmten Lebenslagen z.B. für Bildung, Pflege und Betreuung
  • Eine 6. Urlaubswoche für alle sowie das Recht auf eine Woche Bildungsfreistellung im Jahr und einen Vatermonat nach Geburt des Kindes
  • flexible Wochenarbeitszeiten im Sinne der ArbeitnehmerInnen wie etwa das Recht auf eine 4-Tage-Woche
  • Recht auf Stundenaufstockung bei Teilzeit, wenn regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg Mehrstunden geleistet werden
  • Maßnahmen gegen „Entgrenzung“ von Arbeitszeiten – wie das Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten, im Urlaub und am Wochenende

Recht auf berufliche Auszeiten (Karenzen)

  • Recht auf längere berufliche Auszeiten (Karenzen) für Bildung und Qualifikation, als Burn-Out-Prävention, für Pflege oder Betreuung oder einfach als „Sabbatical“ – sozial abgesichert durch Arbeitslosengeld, mindestens in Höhe der Grundsicherung (mehr zu unserem Konzept der solidarischen Grundsicherung hier).
  • Nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit entsteht für die Dauer der Erwerbstätigkeit (vom 19. bis 65. Lebensjahr) ein Rechtsanspruch auf:

5 Jahre Bildungskarenz für Bildung, Qualifikation und berufliche Umorientierung

1 Jahr frei wählbare Auszeit z.B. für Burn-Out-Prävention, Betreuung, Pflege oder als „Sabbatical“

1 Jahr wahlweise zusätzliche Auszeit für ein Jahr späteren Pensionsantritt