Alle Beiträge von Willi Svoboda

Antrag 12 / Kostenwahrheit im Güterverkehr

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA: ja
FSG: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert den Verkehrsminister auf, die Kostenwahrheit für die Straßenerhaltung durch eine LKW-Tonnen-Kilometerabgabe zur Erhaltung der Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen für ganz Österreich so schnell wie möglich umzusetzen.

Gütertransport verursacht hohe Umweltbelastungen und große Kosten für die Straßenerhaltung und Sanierung. Die Kosten für Straßensanierungen werden in den kommenden Jahren stark steigen. Viele Straßen müssten aufgrund ihres Alters generalsaniert werden. Die Ausgaben sollten jedoch verursachergerecht getragen werden. Doch derzeit kommt der Güterverkehr nur zum Teil für die Schäden auf. Aktuell bezahlen Frächter keine kilometer- und tonnenbezogene Steuer für den Transport der Güter auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen. Ein schwerer LKW beschädigt die Straßen aber bis zu 35.000-mal mehr als ein PKW. Um sich die Autobahngebühren zu ersparen werden zunehmend mehr Güter auf Bundes- und Landesstraßen transportiert. Aber gerade Landes-,  Bundes- und Gemeindestraßen führen näher an Häusern und Wohnungen vorbei.
Die BürgerInnen haben ein Recht auf Schutz ihrer Gesundheit und Luft. Wer mehr transportiert soll auch mehr zahlen. Diese Kostenwahrheit würde auch den regionalen Betrieben Vorteile bringen. Die Landes-, und Gemeindebudgets werden durch „Autobahnmautflüchtlinge“ und die von diesen LKW verursachten Kosten stark belastet. Diese Kosten müssen dann von allen SteuerzahlerInnen aufgebracht werden.

Antrag 11 / Österreich ist kein Notstandsland!

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung eindringlich auf
Abstand von einer Notstandsverordnung ohne Not zu nehmen!
Menschenrechten nicht mutwilligen zu brechen!
Nicht unnötig Leid und Unsicherheit zu erzeugen!
Nicht mit populistischen Parteien in einen desaströsen Wettstreit um die Erzeugung von Notstandsgefühlen zu treten!
Vielmehr fordert die Bundesarbeitskammer die Bundesregierung eindringlich dazu auf, konstruktiv an den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu arbeiten!

Die Notstandverordnung soll feststellen, dass in Österreich die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit gefährdet sind. Damit soll der Eingriff ins Grundrecht Asyl legitimiert werden.
Auch wenn die herausfordernde Situation für die Republik Österreich, für Bund, Länder und Gemeinden, wie auch für Einsatz- und Hilfsorganisationen und die Zivilgesellschaft anerkannt wird, sind diese Herausforderungen nicht geeignet, einen Grundrechtseingriff vorzunehmen. Selbst das in den Erläuterungen zitierte Gutachten der Professoren Fund und Obwexer stellt fest, dass für eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung „eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr“ vorliegen muss.
Die Asylantragszahlen im Jahr 2016 erreichen nicht dieselbe Höhe wie im Jahr 2015, auch die Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen weist einen rückläufigen Trend auf. Im Bereich der Grundversorgung stehen allein im Bereich der Länder rund 3500 freie Plätze zur Verfügung.
Die großen Herausforderungen im Bereich Integration bestehen. Hier sind aber die Potenziale, die sich aus einer verbesserten Abstimmung der AkteurInnen, sowie aus einem Abbruch von Integrationshemmnissen ergeben, noch groß. Beispielhaft sei hier erwähnt: Ausbau der Deutschkurse vom ersten Tag an, bessere Abstimmung des Angebots an Deutschkurse insbesondere mit dem Integrationsministerium, verstärkte Bildungsangebote, Aufnahme von minderjährigen Asylsuchenden in die Ausbildungspflicht, Ermöglichung des freiwilligen zehnten Schuljahre, Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarktes, Ausbau der Möglichkeiten gemeinnütziger Beschäftigung, Ausbau des Freiwilligen Integrationsjahres.
Es ist nicht schlüssig, warum die in den Erläuterungen festgestellten ressourcenmäßigen Belastungen (finanziell wie personell) in den Bereichen Asylverfahren, Gerichtsbarkeit, Grundversorgung, Gesundheit, Bildung, Integration, Arbeitsmarkt, Staatshaushalt und Jugend und Familie zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und innere Sicherheit führen sollte. Wollte man dieser Argumentation folgen, so müsste jede starke unvorhergesehene finanzielle Belastung der öffentlichen Hand zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit führen. Dies wäre auch dann erreich, wenn z.B. weitere Banken-Rettungspakete oder Haftungsproblematiken öffentlicher Gebietskörperschaften schlagend werden.
Somit stellen wir fest: In Österreich ist aktuell die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit NICHT gefährdet. Es droht kein Notstand, die Notstandsverordnung ist abzulehnen.
Das mutwillige Aussetzen des Menschenrechts auf Asyl kommt einem politischen Bankrott gleich.
Eine Politik, die nicht mehr zwischen Herausforderungen und einem Notstand unterscheiden kann, löst keine Probleme, sondern verstärkt sie.
Was es jetzt braucht, ist nicht das Schüren von Notstandsgefühlen.
Es braucht Engagement und lösungsorientiertes Handeln!

Antrag 10 / Auch Konzerne brauchen Regeln!

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, sich an den Verhandlungen über ein verbindliches UN-Abkommen zur Regulierung von transnationalen Konzernen aktiv zu beteiligen.
Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Arbeit der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe vor unangemessenem Einfluss durch Unternehmen geschützt wird. Europäische Staaten sollen transnationale Konzerne nicht in die Verhandlungen zu deren eigenen Regulierung miteinbeziehen, sondern ihre regulatorische Macht zum Schutz der Betroffenen von Menschenrechtsverstößen durch Konzerne unabhängig einsetzen.

Die Erarbeitung des UN-Abkommens zur Regulierung von transnationalen Konzernen (Treaty on transnational corporations and other business, kurz: TNC-Treaty) wurde von einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe am 24.Oktober in Genf fortgesetzt. Das TNC-Treaty bietet die historische Chance, den Menschen zu Gerechtigkeit zu verhelfen, die von den negativen Auswirkungen transnationaler Konzerne betroffen waren und sind.
Die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe hat die Relevanz der bereits bestehenden UN Guiding Principles on Business and Human Rights, bei denen es sich um unverbindliche Selbstverpflichtungen handelt, bestätigt.
Sie halten die menschenrechtliche Verpflichtung eines Staates, Schutz vor Konzernen und anderen Unternehmen zu gewährleisten, ganz klar fest.
Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass freiwillige Maßnahmen hinsichtlich transnationaler Konzerne dies nicht garantieren können. Daher braucht es ein rechtlich bindendes Rahmenwerk.
Die besondere menschenrechtliche Herausforderung, die transnationale Konzerne darstellen, wurde bereits ausführlich dokumentiert und bedarf – aufgrund der Transnationalität der betreffenden Unternehmen – einer internationalen Antwort. Die Aktivitäten nationaler Unternehmen können ohnehin durch nationale Gesetzgebungen reguliert werden.
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten wurden sowohl vom EU-Parlament als auch vom UN-Menschenrechtsrat dazu aufgefordert, sich konstruktiv am Treffen und dem weiteren Prozess zu beteiligen. Die Nicht-Beteiligung Österreichs und der EU und ihre widersprüchliche Argumentation erwecken zunehmend den Eindruck, dass die europäischen Länder die Interessen von Konzernen über ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen stellen.

Antrag 09 / Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert, dass überall dort wo es für MitarbeiterInnen, die nach dem alten und neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschäftigt werden, notwendig wird Aufschulungen zu machen, um weiter im Beruf bleiben zu können, hat dies der Arbeitgeber in vollem Umfang zu finanzieren, das bedeutet auch, dass die Nachschulungen während der Arbeitszeit stattfinden müssen.

Neue Aufgabengebiete für Berufsgruppen:

In der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz werden neue Aufgaben von den Berufsgruppen verlangt, sowohl von bisherigen PflegehelferInnen, jetzt Pflegeassistenz, als auch von den Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen. Die MitarbeiterInnen, die teilweise bereits ihr ganzes Berufsleben in diesen Berufsbildern arbeiten, sind nicht für diese Novelle verantwortlich. Für deren Umsetzung benötigen sie die Möglichkeit, Schulungen zu erhalten, um dieAusübung der neuen Aufgaben auch sachgerecht ausführen zu können. Es ist den Menschen in den Gesundheitsberufen nicht zuzumuten, dass sie den Aufwand für Nachschulungen selbst tragen müssen.

Antrag 08 / Lehre nach dem 18. Lebensjahr

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert, dass für über 18jährige, die eine Lehre beginnen, der Lohn eines/r Hilfsarbeiters/Hilfsarberiterin zu bezahlen ist.

Aufgrund fehlender Qualifikation sind ca. 60% der arbeitsfähigen MindestsicherungsbezieherInnen als HilfsarbeiterInnen eingestuft.
Eine Qualifizierung, etwa in Form einer Lehre, könnte die Aussicht auf einen Arbeitsplatz deutlich verbessern. In vielen Firmen wird dies auch im Rahmen der Anstellung ermöglicht. Die Lehrlingsentschädigung reicht allerdings für einen Erwachsenen zum Leben nicht aus. Manche Kollektivverträge haben zu diesem Zweck eine Entlohnung für Lehrlinge über 18 nach dem Gehalt des Hifsarbeiters vorgesehen. Leider wird diese Situation nicht von allen KVs vorgesehen.
Diese Menschen brauchen eine ausreichende Unterstützung, damit sie zu einem Berufsabschluss kommen! Auf lange Sicht hilft das nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Gesellschaft als Ganzes. Allerdings ist die Finanzierung mitunter ein Hindernis, daher wäre eine Kostenteilung sinnvoll. Hier könnte der Unternehmer Kosten übernehmen und auch eine Unterstützung aus Mitteln des AMS oder der Mindestsicherung wären anzudenken, damit den Betroffenen keine Hürden in den Weg gelegt werden.