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Ministerielles Aus für Sonntagsruhe? Heftige Kritik der AUGE/UG NÖ an Sobotka-Aussagen zu flexiblen Arbeitszeiten

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NÖAAB-Obmann und Innenminister Sobotka in Interview mit Bezirksblättern für 13 Stunden-Arbeitstage und Parallelstrukturen zu BetriebsrätInnen!

„Was der Innenminister in diesem Interview als NÖAAB-Sicht vertritt, lässt bei uns die Alarmglocken schrillen“, betont Stefan Taibl, AK-Rat der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen in der Arbeiterkammer NÖ. „Es scheint, als habe Sobotka die laufenden Diskussionen rund um eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie sie inzwischen längst auch in der ÖVP geführt werden, verschlafen.“

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AUGE/UG, Paiha: „Pro-Lobau-Autobahn-Kurs von AK-Wien Präsidenten Kaske nicht nachvollziehbar!“

No Autobahn

 Mit einem Ausbau von Autobahnen und der damit verbundenen Attraktivierung und Förderung des motorisierten Individualverkehrs wird zusätzlich die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens erschwert. Das ist wenig zukunftsweisend, das ist Verkehrspolitik von vorgestern.“

 

Beschäftigungseffekte beim Autobahnbau am geringsten!

 

Paiha stößt sich auch am Ankündigungstext zur Pressekonferenz, in dem der Bau der Lobau-Autobahn insbesondere auch aus Gründen der „Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen“ von Bedeutung sein. Die AUGE/UG-Gewerkschafterin verweist auf eine WIFO-Studie aus dem Jahr 2007. In dieser berechnete und verglich das WIFO Beschäftigungseffekte aus unterschiedlichen Verkehrsinfrastruktur-Investitionen: „Demnach ist der Beschäftigungseffekt beim Ausbau hochrangiger Straßennetze – wie eben Autobahnen – am geringsten. Eine Milliarde Euro in den Autobahnbau schlägt sich mit einem Beschäftigungszuwachs von insgesamt 10.200 Jobs nieder. Dagegen bringen Investitionen in gleicher Höhe in den öffentlichen Personennahverkehr 16.400 Arbeitsplätze, in ÖBB-Schieneninfrastruktur 16.300, in Bahnhöfe sogar 17.400 neue Jobs. Der Lohnkostenanteil ist mit 30 Prozent beim Autobahnausbau am geringsten, mit über 60 Prozent bei Investitionen in den öffentlichen Verkehr am höchsten.“

 

Nicht nur aus Klimaschutzgründen, auch aus Sicht der Schaffung neuer Arbeitsplätze und einem effizienten Mitteleinsatz sei dem Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel daher absolut Vorrang zu geben, so Paiha.

 

Investitionen in Verkehrsinfrastruktur ja – aber in umwelt- und klimafreundliche!

 

Paiha abschließend: „Es ist und bleibt für uns nicht nachvollziehbar, warum AK-Präsident Kaske sich nun plötzlich für den Autobahnausbau stark macht, wo es in den letzten Jahren in der AK erfreulicherweise einen erkennbaren Kurswechsel in Richtung Förderung umweltfreundlicher, öffentlicher Mobilität gegeben hat – nicht zuletzt um das anhaftende ‚Betonierer‘-Image wegzubekommen. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind natürlich richtig und wichtig – aber bitte in nachhaltige, zukunftsweisende klima- und umweltfreundliche Mobilität, die tatsächlich ein Maximum an Nutzen statt Schaden verursachen.“

Kollektivvertrag Sozialwirtschaft: Welche Interessen vertreten die Gewerkschaften?

In einer letzten langen Verhandlungsrunde wurde der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ)-Kollektivvertrag am 19.1. zwischen GPA-djp/Vida und dem Arbeitgeberverband abgeschlossen.

Was die Gewerkschaft als großen Erfolg feiert ist bei genauerer Betrachtung gerade mal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Nach wie vor hat der private Gesundheits- und Sozialbereich massive Probleme, vor allem im Pflegebereich und Betreuungsbereich, dem die meisten Arbeitsplätze zugeordnet sind. Und nach wie vor gilt, die Sozialberufe liegen 17% unter dem Durchschnittseinkommen im Privat-Beschäftigtenbereich (offizieller Standpunkt GPA/DJP).

Stefan Taibl von der AUGE/UG vermisst hier den Kampfgeist der Gewerkschaft – die mit viel zu niedrigen Forderungen in die Verhandlungen gegangen ist und sich in wichtigen Bereichen von der Arbeitgeberseite hat vertrösten lassen.

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Kollektivvertrag Sozialwirtschaft: Welche Interessen vertreten die Gewerkschaften?

 

Kollektivvertragsverhandlungen und die „freundliche Arbeitgeberseite“

Die Verhandlungen wurde von den Gewerkschaften wieder einmal ohne Druck auszuüben und ohne erkennbarem Willen zur Mobilisierung geführt und abgeschlossen. Da betonte die Gewerkschaft doch sogar in den Aussendungen in der Woche davor, wie freundlich die Arbeitgeberseite dieses Mal sei, wie konstruktiv das Klima. Somit gingen – wohl nicht auf Forderung und Druck der Gewerkschaften, sondern der „Freundlichkeit“ der Arbeitgeberseite geschuldet – einige arbeitsrechtliche Forderungen, wie der Papamonat und die Anrechnung des 3. Karenzjahres, in die Umsetzung. Die Beschäftigten erhalten ab 1.2.2017 eine Erhöhung der Gehälter von 1,3 Prozent.

Wesentliche Punkte auf folgende Verhandlungen verschoben!

Die 35 Stunden Woche, die eine Gehaltserhöhung von 8 Prozent bedeutet und somit den hauptsächlich in Teilzeit Beschäftigten dieser Branche geholfen hätte, fand ebenso wenig Berücksichtigung im neuen Kollektivvertrag wie die Neu-Einstufung der durch das Gesundheits- und Krankenpflege Gesetz (GUK) veränderten Berufsbilder. Diese beiden Punkte werden ab März extra verhandelt – obwohl etliche KollegInnen bereits unter den neuen Bedingungen des GUK arbeiten müssen. Diese verlieren dadurch mindestens ein Jahr.

Gehaltsabschluss: Uns geht´s, wie´s die andern wollen!

Die BetriebsrätInnen-Umfrage im Vorfeld ergab, dass die KollegInnen sich einen Abschluss bei 2,9 Prozent erwartet hätten. Die Länder haben für 2017 Personalkosten Großteils mit 1,5 Prozent Zuwachs budgetiert. Mit 2,9 Prozent begann die Gewerkschaft ihre Verhandlungen. Damit war klar: die Erwartungen der KollegInnen können nicht erfüllt werden.

Und die Erwartungen der Länder und der Sozial- und Finanzlandesräte mit ihren Budgets?

Mit dem Abschluss bei 1,3 Prozent liegen nun auch Biennien-Sprünge in etwa innerhalb der Budgets. Nicht anders beim Gehaltsabschluss der Caritas. Warum traut sich da die Gewerkschaft und das stimmberechtigte Gremium nicht, ihre eigenen Mitglieder und KollegInnen zu vertreten? Wieso werden aber die Erwartungen der Finanzlandesräte berücksichtigt? Wie weit reicht die Verflechtung von Politik und Gewerkschaft? Und, warum muss das wieder zu Lasten der Beschäftigten gehen?

Pensionen und Altersarmut!

Nach wie vor bleibt diese Branche also schlecht entlohnt. Das wird sich auch auf die Pensionen auswirken. Die Vorausberechnungen der letzten Jahre haben viele KollegInnen regelrecht geschockt. Altersarmut in der Pension ist vorprogrammiert, wäre nur durch bessere Entlohnung zu wenden gewesen.

Wir fairdienen mehr!

Nach wie vor stimmten die meisten BetriebsrätInnen des Verhandlungsgremiums diesem Abschluss zu. Dafür müssen sie sich vor den Beschäftigten verantworten. Wir, die AUGE/UG-BetriebsrätInnen, sind nach wie vor der Meinung: „Wir fairdienen mehr!“

was zählt eigentlich ein ÖGB-Beschluss?

Es gibt einen ÖGB-Beschluss zur Forderung nach Arbeitszeit-Reduktion mit Lohn- und Personalausgleich. Dem haben sich viele Fachgewerkschaften angeschlossen. Soweit mir bekannt ist, war das nur bei einigen wenigen Sozial-KV-Verhandlungen auf dem Forderungsprogramm. Aber nicht bei allen KV´s und nicht einmal im zweiten großen Sozial-KV der GPA-djp, der Caritas, war das Thema! Warum kommen die KV-Verhandler einem gemeinsamen Beschluss nicht nach? Dort, wo versucht wird, ihn umzusetzen, warum nicht mit Nachdruck? Was hätten die Gewerkschaften für eine Kraft, wenn wir endlich gemeinsam für unsere Forderungen eintreten würden!

AUGE/UG zum „zweiten Arbeitsmarkt“ und zu „experimenteller“ Arbeitsmarktpolitik

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 Wenn angesichts des EU-weit herrschenden Drucks auf die Sanierung öffentlicher Haushalte öffentliche Investitionen und Sozialleistungen  zurückgefahren bzw. gekürzt werden, trifft das private Unternehmen, Beschäftigte im öffentlichen Dienst – und im  öffentlich finanzierten Dienstleistungsbereich und die private Haushalte. Bleiben öffentliche Aufträge aus, werden in Unternehmen Beschäftigte „abgebaut“, anstehende Investitionen aufgeschoben. Verlieren die Haushalte wegen Arbeitslosigkeit und geringerer Sozialleistungen Einkommen, fließt weniger Geld in den Konsum, was ebenfalls  zu Lasten von Beschäftigung und Arbeitsplätzen geht.

 

Um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und reguläre, „gute“ Beschäftigung im „ersten“ Arbeitsmarkt zu schaffen – insbesondere auch Langzeitarbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit älterer Menschen – braucht es eine aktive Wirtschaftspolitik, die sozial und ökologisch sinnvolle, beschäftigungswirksame öffentliche Investitionen tätigt und die Massenkaufkraft stärkt und keine rigorose Sparpolitik!

 

Daneben braucht es Arbeitszeitverkürzung um endlich eine gerechtere Verteilung von Erwerbsarbeit zu erreichen und eine sozial-ökologische Steuerreform die Arbeit steuerlich entlastet, Kapital, Vermögen, Umwelt- und Ressourcenverbrauch dagegen stärker besteuert. Arbeitsmarktpolitik kann eine derartig „expansive“ Wirtschaftspolitik über Qualifizierung, Weiterbildung und Hilfe bei der Jobsuche unterstützen, aber eben nicht ersetzen.

 

Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik ist neben der ausreichenden finanziellen Absicherung Erwerbsarbeitsloser die Unterstützung bei der Arbeitssuche. Dazu gehört auch ein Angebot an Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, welche die Chancen, eine Arbeit zu finden erhöhen, sowie neue, berufliche Perspektiven eröffnen sollen.

 

Als AUGE/UG bekennen wir uns grundsätzlich zu beiden Zielen und halten beide für gleichermaßen unabdingbar. Dabei ist uns allerdings wichtig, dass Zumutbarkeitsbestimmungen im Sinne der Arbeitssuchenden zu gestalten sind, und nicht das Prinzip „Arbeit um jeden Preis“ gelten darf. Es darf nur in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden, die den Prinzipien „guter Arbeit“ (u.a. sozial- und arbeitsrechtlich abgesichert, entsprechend entlohnt, sinnstiftend, mit stabilen und geregelten Arbeitszeiten und Aufstiegschancen sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten) entsprechen.

 

Der Kampf gegen Arbeitslosigkeit und für eine soziale Absicherung bei Verlust des Arbeitsplatzes war und ist seit jeher ein besonderes Anliegen gewerkschaftlicher Politik – nicht zuletzt weil hohe Arbeitslosigkeit natürlich den Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen erhöht, die Verhandlungsmacht von Gewerkschaften schwächt, und die Durchsetzbarkeit gewerkschaftlicher Forderungen erschwert.

 

Der „zweite Arbeitsmarkt“ – also öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse mit dem Ziel beruflich-sozialer Integration – stellt für uns eine Möglichkeit dar, Menschen beim Erwerb zusätzlicher Qualifikationen sowie einer entsprechenden Arbeitsroutine zu unterstützen und wieder Perspektiven auf „gute Arbeit“ und eine eigenständige finanzielle Absicherung zu schaffen. Wir stehen einem „zweiten“ Arbeitsmarkt – der „geschützte“ Arbeitsplätze für  spezifische Betroffenen-Gruppen, für die kurz- bis mittelfristig keine realistischen Chancen auf „gute Arbeit“ am ersten Arbeitsmarkt bestehen, grundsätzlich positiv gegenüber.

 

Damit ein „Zweiter Arbeitsmarkt“ selbst allerdings Ansprüchen einer „guten Arbeit“ und der Arbeitsmarktintegration gerecht wird, braucht es – insbesondere aus einer gewerkschaftlichen Perspektive – entsprechende Rahmenbedingungen, die Anleihen an die „experimentelle Arbeitsmarktpolitik“ unter dem ehemaligen Sozialminister und GPA-Vorsitzenden Dallinger nehmen:

 

  • Prinzip Freiwilligkeit: Grundsätzlich soll bei Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen das Prinzip der „Freiwilligkeit“ gelten. Zumutbarkeits- und Verfügbarkeitsbestimmungen sind im Sinne der Arbeitssuchenden zu entschärfen, die Mitbestimmung Arbeitssuchender beim Zugang zu Qualifizierung, Weiterbildung und Beschäftigungsmaßnahmen – etwa im Bereich Sozialer Unternehmen – zu stärken.

 

  • Längerfristige und dauerhaft geförderter Arbeitsplätze: Im „zweiten“ Arbeitsmarkt müssen auch längerfristige und dauerhaft geförderte Arbeitsplätze für benachteiligte Menschen geschaffen werden, für die eine Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt trotz gezielter Förder- und Unterstützungsmaßnahmen  mittel- bis langfristig nicht realistisch erscheint.

 

  • Kollektivvertragliche Absicherung: Sozial- und arbeitsrechtliche Standards müssen auch im „zweiten Arbeitsmarkt“ gelten. Insbesondere sind die kollektivvertraglichen Regelungen derzeit unzureichend. Die kollektivvertragliche Absicherung ist mit der Verankerung von Transitarbeitskräften im SOWI- (eh. BAGS) und BABE-Kollektivvertrag zwar gegeben, doch berücksichtigt diese weder Vordienstzeiten, noch Qualifikation noch die Tätigkeit an sich. Jedenfalls muss künftig der vereinbarte Mindestlohn von Euro 1.500 auch für Transitarbeitskräfte gelten. Weiters ist anzustreben, dass Transitarbeitskräfte in sozial-ökonomischen Betrieben wie Beschäftigte ähnlich gelagerter Unternehmen des „ersten“ Arbeitsmarkts entlohnt werden, also der entsprechende Kollektivvertrag heranzuziehen ist. Dabei hat analog zur Arbeitskräfteüberlassung der jeweils günstigere KV zu gelten. Für die finanzielle Bedeckung  eventuell entstehender Mehrkosten ist seitens der öffentlichen Hand zu sorgen.

 

  • Keine Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse: Insbesondere gilt es sicher zu stellen, dass Einrichtungen bzw. Leistungen des zweiten Arbeitsmarktes zu keiner Verdrängung regulärer Arbeitsverhältnisse im z.B. öffentlich-kommunalen oder gemeinnützigen Bereich führen. Nicht zuletzt um derartige Verdrängungseffekte zu verhindern ist die kollektivvertragliche Entlohnung von Transitarbeitskräften sowie der Fokus auf Weiterbildung, Qualifikation und eine nachhaltige Integration am ersten Arbeitsmarkt unumgänglich.

 

  • Als erster Schritt: Arbeitslosenanwaltschaft als Vertretung Erwerbsarbeitsloser – auch in Beschäftigungsmaßnahmen. Bislang obliegt die betriebliche Vertretung von Transitarbeitskräften dem Betriebsrat des SÖB, der zwar sowohl von den regulär Beschäftigten als auch zugewiesenen Transitarbeitskräften gewählt wird, dessen Mitglieder allerdings in der Regel von regulär Beschäftigten gestellt werden. Das kann zu Interessenskonflikten führen. Eine eigene Vertretungsstruktur für Transitarbeitskräfte gibt es derzeit nicht und erscheint angesichts der relativ kurzen Verweildauer von max. 6 Monaten auch kaum machbar, da mit Ende der Verweildauer auch das Betriebsratsmandat erlischt. Um eine – tatsächlich notwendige und auch wünschenswerte – eigenständige betriebsrätliche Vertretung von Transitarbeitskräften verankern zu können braucht es längerfristige angelegte Beschäftigungsverhältnisse. Fürs Erste erscheint eine weisungsungebundene, unabhängige Arbeitslosenanwaltschaft die geeignetste Institution zu sein, die Interessen aller Erwerbsarbeitsloser – auch jener, die in  Schulungs- bzw. Beschäftigungsmaßnahmen stehen – wirkungsvoll vertreten zu können. Die Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft ist ohnehin bereits überfällig.

 

  • Wiederbelebung „Aktion 8000“: Über die Aktion 8000 wurden unter Alfred Dallinger direkt vom AMS geförderte/finanzierte, sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse im NGO/NPO-Bereich – in Sozial-, Umwelt-, Kultur-, Frauen-, Bildungsinitiative geschaffen. Diese Aktion sollte als „Aktion 10.000“ wiederbelebt werden, die Personalauswahl den NGO/NPO obliegen.

 

  • Unterstützung von Belegschaftsinitiativen zu Betriebsübernahmen bei Insolvenz oder mangels Erbe: Wie auch schon in der Ära Dallinger soll die Übernahme von Betrieben durch die Belegschaften im Falle einer Insolvenz oder drohenden Schließung mangels Erben aktiv unterstützt und gefördert werden. Das Insolvenzrecht ist dahingehend zu gestalten, dass den Belegschaften ein Vorkaufsrecht auf die Konkursmasse eingeräumt wird. Öffentliche Unternehmensförderungen sollen insbesondere auch auf Betriebe in ArbeiterInnenselbstverwaltung und Produktionsgenossenschaften abgestimmt werden.

 

Weitere Forderungen der AUGE/UG betreffend Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik auf unserer Website „Arbeitszeit fairkürzen“.