Antrag 2
an die 06. Vollversammlung vom 05. Mai 2022
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Entsorgung von Elektro-Altgeräten für Online-Händler
Werden Elektrogeräte neu angeschafft, dann stellt sich für Konsument:innen die Frage nach der Entsorgung der alten. Die österreichische Gesetzgebung lässt hier bei der Rücknahmepflicht eine Lücke offen, die den Versandhandel aus der Pflicht nimmt. Stationäre Händler sind in Österreich gesetzlich verpflichtet bei Lieferung eines neues Elektro-Geräts das Altgerät kostenlos zurückzunehmen.
(Online-)Versandhändler müssen das nicht: Der Hinweis auf die kostenlose Entsorgung bei öffentlichen Sammelstellen genügt, um sich von einer Rücknahme zu befreien. Die Kund:innen müssen das Altgerät dann selbst entsorgen. Sollten Versandhändler das Altgerät doch entsorgen, verlangen sie bei Geräterücknahme eine Extragebühr.
Diese Ausnahmeregelung für Versandhändler ist in der Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG VO), §5 aus dem Jahr 2005 zu finden.
Das ist ungerechte Wirtschafts- und inkonsequente Umweltpolitik.
In Deutschland wurde eine entsprechende Regelung 2015 reformiert: Die Versandhändler müssen Kund:innen aktiv fragen, ob bei der Auslieferung des neu gekauften Geräts ein altes kostenlos mitgenommen werden soll? Zudem muss ein kostenloses Versandetikett für die Rücksendung des Altgerätes bereitgestellt werden.
Laut Auskunft aus dem österreichischen Klimaschutzministerium ist eine Änderung der geltenden Verordnung nicht geplant.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Klimaschutzministerin auf, die österreichische Verordnung zur Rücknahme von Elektroaltgeräte für Versandhändler derart anzupassen, dass eine kostenlose Rücknahme des Altgeräts bei Lieferung des gekauften Geräts erfolgen kann.
Für die Fraktion der AUGE/UG
DI Sandra Hofmann
Fraktionsvorsitzende Graz, den 05. Mai 2022