Antrag 15 / Betriebsprüferinnen und –prüfer für Großunternehmen aufstocken

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen
Die Hauptversammlung der BAK fordert die Bundesregierung und hier insbesondere den Finanzminister auf, mehr Prüferinnen und Prüfer für Großunternehmen anzustellen. Der teure Sparkurs bei der Finanzverwaltung muss schnellstmöglich beendet werden.

Trotz steigendem öffentlichen Druck in Richtung Steuerfairness hat die Finanzverwaltung in den letzten Jahren die Anzahl der Betriebsprüfer und -prüferinnen für Großunternehmen – Unternehmen mit über 10 Millionen Jahresumsatz – stark reduziert, zwischen 2011 und 2016 von 390 auf 352 Vollzeitbeschäftigtenäquivalente. Bis 2014 wurden Pensionierungen nicht nachbesetzt und auch von den insgesamt 500 neuen Planstellen, die bis 2019 für die Betriebsprüfung insgesamt angekündigt sind, sollen nur 30 auf die Großbetriebsprüfung entfallen.

Wenn man bedenkt, dass es fünf bis sieben Jahre dauert, bis neu aufgenommene Prüfer und Prüferinnen genug Ausbildung und Praxiswissen haben, um vollwertig eingesetzt werden zu können, wird es bei den tatsächlich einsetzbaren Großbetriebsprüfern also noch jahrelang ein personelles Minus geben.

Dabei rechnet sich die Tätigkeit der Großbetriebsprüferinnen und –prüfer. Der Rechnungshof hat 2014 in einem Bericht feststellt, dass ein Großbetriebsprüfer durchschnittlich einen steuerlichen Mehrertrag von 2,25 Millionen Euro bei Kosten von knapp 74.000 Euro pro Jahr bringt.