Resolution 02 / Für den Erhalt und Ausbau der dienstgeberInnenfinanzierten Unfallversicherung mit ihren Aufgaben, Einrichtungen und MitarbeiterInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

wurde zu Gemeinsamen Antrag 01, einstimmig angenommen

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer spricht sich für den Erhalt und den Ausbau des Schutzniveaus in der Unfallversicherung und den Ausbau der Versorgung durch Einrichtungen der Unfallversicherung aus.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer lehnt die Reduktion des Unfallversicherungsbeitrages als Schritt zur Verschlechterung des Schutzes nach Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen und der Einschränkung der Leistungen der Unfallversicherung für DienstnehmerInnen ab.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt allen Versuchen entgegen, die Aufgaben der Unfallversicherung bei der Entwicklung und Verbesserung von Maßnahmen und Programmen des ArbeitnehmerInnenschutzes zu beschneiden.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer tritt für den Erhalt der Einrichtungen der Unfallversicherung, insbesondere der Unfallkrankenhäuser und der spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen und der in diesen beschäftigten Menschen ein, bei Erhalt und Ausbau der Aufgaben.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer wird allen Versuchen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen den DienstgeberInnen zukommende Finanzierung der Aufgaben der Unfallversicherung auf die Versicherten in der Krankenversicherung oder die SteuerzahlerInnen abzuwälzen, entschieden entgegentreten.

Es ist kein Naturgesetz, dass die Aufgaben der Unfallversicherung von den derzeit damit beauftragten Institutionen erfüllt werden müssen. Und es ist auch so, dass Defizite in der Unfallversicherung bestehen, etwa hinsichtlich der Anerkennung von berufsbedingten Erkrankungen, Arbeitsunfällen und insbesondere von Folgen von Arbeitsunfällen und -Erkrankungen. Da gibt es einiges, das verbesserungswürdig ist.

Es ist aber festzuhalten:
Die Träger der Unfallversicherung, insbesondere die AUVA, unterhalten eigene Einrichtungen, die wichtige und unersetzbare Gesundheitsleistungen erbringen, die auszubauen und nicht einzuschränken oder zu verringern sind.
Die Träger der Unfallversicherung, insbesondere die AUVA, leisten wichtige und unersetzbare Arbeit bei der Erforschung, Formulierung und bei der Umsetzung von Standards der Arbeitssicherheit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Die Unfallversicherung ist eine Versicherung der DienstgeberInnen vor den Folgen von Versäumnissen, Fehlern und Missachtung von arbeitnehmerInnenschutzrechtlichen Regelungen. Sie wird daher mit gutem Grund aus Beiträgen der DienstgeberInnen finanziert. Eine Reduktion der DienstgeberInnenbeiträge zur Unfallversicherung reduziert daher den Schutz der DienstnehmerInnen vor den Folgen von Fehlern der DienstgeberInnen.

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