Bund
Antrag 05 – Effektiver Arbeitsmarktzugang für Asylwerber*innen
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021
Antrag mehrheitlich angenommen
Antragsbehandlung im BAK-Vorstand
Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer setzt sich für einen effektiven Zugang von Asyl-
werber*innen zum Arbeitsmarkt ein. Menschen auf der Flucht soll die Möglichkeit gegeben werden, ein selbstbestimmtes Leben zu begründen.
Die Bundesarbeitskammer fordert daher die Bundesregierung und das Bundesministerium für Arbeit auf,
- den Erlass vom 12. September 2018 sowie den darin verwiesenen Erlass vom 11. Mai 2004 ersatzlos zu beseitigen.
- die bei Ratifizierung der GFK abgegebenen Vorbehalt zu Art 17 Abs. 1 und Abs. 2 GFK, der den Zugang von Flüchtlingen zum unselbständigen Arbeitsmarkt regelt, zurückzunehmen.
- einen effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt zu garantieren, insbesondere durch Streichung der Voraussetzungen einer einhelligen Befürwortung des Regionalrates gemäß § 4 Abs. 3 AuslBG und der Arbeitsmarktprüfung mittels Ersatzkraftverfahren gemäß §§ 4 Abs. 1 iVm 4b AuslBG.
- jedenfalls den Zugang zu Lehrberufen für minderjährige Asylwerber*innen und junge Erwachsene zu eröffnen und eine Umstiegsmöglichkeit nach erfolgtem Lehrabschluss auf einen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland durch die Rot-Weiss-Rot-Karte plus zu schaffen.
- den Zugang zu Jobvermittlungsservices, Berufsorientierung und -ausbildung zu eröffnen, sodass Fähigkeiten und Kenntnisse ehestmöglich abgeklärt, aufrechterhalten und weiterentwickelt werden können, um eine Dequalifizierung zu vermeiden und einen Berufseinstieg sicherzustellen.
Antrag 04 – Erweiterung der Betriebsdemokratie an Universitäten – Betriebsräte in den Universitätsrat aufnehmen
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021
Antrag einstimmig angenommen
Antragsbehandlung im BAK-Vorstand
Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer setzt sich für eine Erweiterung des §21 des
UG 2002 in dem Sinn ein, dass dem Universitätsrat verpflichtend auch
die zur Außenvertretung bestimmten Vertreter*innen der Betriebsräte
angehören müssen.
Antrag 03 – Kettenvertragsregelungen im §109 UG 2002 abschaffen, Personalstrukturplanung an Universitäten verpflichtend festlegen
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021
Antrag einstimmig angenommen
Antragsbehandlung im BAK-Vorstand
Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer setzt sich für eine Angleichung der Ketten-vertragsregel im §109 des UG 2002 an das allgemeine Arbeitsrecht ein und für eine Verpflichtung der Universitätsleitungen zur nachhaltigen
Personalstrukturplanung.
Antrag 02 – Keine Belastungen der Arbeitnehmer*innen und der Umwelt zur Sanierung der Staatsverschuldung
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021
Antrag einstimmig angenommen
Antragsbehandlung im BAK-Vorstand
Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer wendet sich gegen die Erhöhung von
Umsatzsteuern.
Die Bundesarbeitskammer fordert die Wiedereinführung von
Vermögenssteuern und Investitionen in Transformations- und
ausgewählten Dienstleistungssektoren sowie in Beschäftigungsprogramme für jugendliche Arbeitnehmer*innen und Langzeitarbeitslose.
Antrag 01 – 30 Stunden sind genug – Arbeit fairteilen
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 17. Juni 2021
Antrag mehrheitlich zugewiesen
Antragsbehandlung im BAK-Vorstand
Die 170. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer setzt sich für eine generelle Verkürzung der
gesetzlichen Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden bei vollem Lohn- und
Personalausgleich ein.