2016

Dringliche Gemeinsame Resolution Nr. 1 / RECHTSTAATLICHKEIT ACHTEN – AUSNAHMEZUSTAND AUFHEBEN – OPPOSITIONELLE UND JOURNALISTiNNEN FREILASSEN

der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen,
der Fraktion ÖAAB/Christliche Gewerkschafter,
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen,
den Grünen Arbeitnehmern,
der Liste Perspektive,
der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger ArbeitnehmerInnen,
des Gewerkschaftlichen Linksblocks,
der Kommunistischen Gewerkschaftsinitiative-International und
der Bunten Demokratie für Alle

an die 167. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien am 14. November 2016

Resolution mehrheitlich angenommen mit Gegenstimmen von Persp und Türkis

Die Vollversammlung der AK Wien verurteilt die Missachtung von Grundrechten und Eingriffe in die Justiz ebenso wie die Kriminalisierung von Oppositionellen und JournalistInnen und das Vorgehen gegen die Meinungsfreiheit auf das Schärfste.

Planspiele zur Wiedereinführung der Todesstrafe sind für uns absolut inakzeptabel. Wer mit der Todesstrafe als legitimes Mittel der Strafgerichtsbarkeit kalkuliert, verspielt aus unserer Sicht den notwendigen Kredit für eine volle politische Einbindung in das Projekt der Europäischen Integration.

Die Vollversammlung der AK fordert daher die österreichische Bundesregierung auf, bilateral wie auch im Rahmen der Europäischen Union den notwendigen politischen, wirtschaftlichen und diplomatischen Druck – bis hin zur Überprüfung des laufenden EU-Beitrittsprozesses sowie möglicher Wirtschaftssanktionen – zu erhöhen, um zu erreichen,
dass die Türkei wieder auf den Boden der Grundrechte und der Rechtstaatlichkeit zurückkehrt und die Einhaltung demokratischer Standards bei der Aufarbeitung des Putsches gewahrt werden;

  • dass die Türkei die internationalen Konventionen zu den Menschenrechten einhält, wozu auch Gewerkschaftsrechte sowie Presse- und Medienfreiheit gehören;
  • dass die Massenverhaftungen rückgängig gemacht werden, alle politischen Gefangenen freigelassen werden und die Verfolgung von Oppositionellen, JournalistInnen und Minderheiten umgehend eingestellt wird;
  • dass die politische Betätigung der Opposition ebenso wie die völlige Meinungsfreiheit wiederhergestellt wird, wozu auch das Zurücknehmen der Liquidierung von Zeitungen und Rundfunkstationen gehört;
  • wozu auch die Unterlassung von Einschränkungen bei der Ausübung gewerkschaftlicher Betätigung bis hin zu Streikmaßnahmen gehört.
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Resolution 01 / Kein Zurückdrängen der Kollektivverträge – Keine Schwächung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Gewerkschaften!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Resolution wurde einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die AK Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien lehnt jeden Versuch branchenweite Kollektivverträge zu schwächen bzw. zurückzudrängen und Lohn- und Arbeitszeitverhandlungen zu „dezentralisieren“ – also auf die betriebliche Ebene zu verlagern – entschieden ab. Nur Kollektivverträge sind geeignet, allgemeingültige, überbetriebliche und branchenweite Mindeststandards herzustellen, die einen Wettlauf „nach unten“ zwischen Betrieben und ArbeitnehmerInnen wirkungsvoll verhindern.

Die Einschränkung bzw. Zurückdrängung von Kollektivverträgen würde die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen und ihren Gewerkschaften empfindlich schwächen und hätte einen massiven Druck auf Löhne, Arbeitszeitregelungen und Arbeitsbedingungen zur Folge.

Nur starke Kollektivverträge sind in der Lage einen Interessensausgleich zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen herzustellen, das Machtungleichgewicht zwischen Arbeit und Kapital auszugleichen und eine Spaltung der ArbeitnehmerInnenschaft zu verhindern.

Nur starke Kollektivverträge sind geeignet, eine solidarische Lohnpolitik sicherzustellen, welche die Kaufkraft von Löhnen und Gehältern erhält sowie einen gerechten Anteil am Wohlstands- und Produktivitätszuwachs für die ArbeitnehmerInnen garantiert.

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Antrag 09 / Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

wurde Teil des Gemeinsamen Antrags 01 von aller Fraktionen außer FA

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK-Wien fordert, dass

  • überall dort wo es für MitarbeiterInnen, die nach dem alten und neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschäftigt werden, notwendig wird Aufschulungen zu machen, um weiter im Beruf bleiben zu können, hat dies der Arbeitgeber in vollem Umfang zu finanzieren, das bedeutet auch, dass die Nachschulungen während der Arbeitszeit stattfinden müssen.
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Antrag 08 / Lehre nach dem 18. Lebensjahr

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom, BDFA: ja
GA: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Jugendschutz und Lehrlingswesen

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert, dass für über 18jährige, die eine Lehre beginnen, der Lohn eines/r Hilfsarbeiters/Hilfsarbeiterin zu bezahlen ist.

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Antrag 07 / Quote in BRAK und SOZAK

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, GLB, Türkis: ja
FSG, GA, Persp., ARGE, Kom., BDFA: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Um dem Anspruch einer ausgewogenen Geschlechterverteilung gerecht zu werden, setzt sich die Arbeiterkammer Wien dafür ein, dass eine umfassende Evaluierung der Frauenquoten in den genannten Ausbildungen stattfindet und im Anschluss Maßnahmen gesetzt werden, die bei der Zusammensetzung der Teilnehmer_innen von Gewerkschaftsschule, BRAK und SOZAK zu einer anzustrebenden Frauenquote von 50% führen.

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