2015

Dringlichkeitsantrag – Nein zur Einrichtung nationaler „Wettbewerbsfähigkeitsräte“! Nein zu Angriffen auf Flächenkollektivverträge und die Tarifautonomie!

Dringlichkeitsresolution der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 165. VV der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

wurde gemeinsame Resolution von allen Fraktionen außer der FA mitgetragen

 

 

Die 165. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK-Wien spricht sich entschieden gegen die Einrichtung nationaler „Wettbewerbsfähigkeitsräte“ aus.

Es ist in hohem Maße zu befürchten, dass die neuen WBF-Räte nicht (interessens-)politisch ausgewogen besetzt sein werden und insbesondere die Funktion haben, seitens der EU-Kommission eingeforderte „Strukturreformen“ voranzutreiben.

Strukturreformen, wie sie im Rahmen des europäischen Semesters immer wieder ausgesprochen werden, stehen dabei vielfach unter strikt neoliberalen Vorzeichen. So werden etwa Lohnerhöhungen, zentralisierte Lohnverhandlungen und Flächen-Kollektivverträge immer wieder als Wettbewerbshindernis dargestellt und entsprechend Lohnzurückhaltung, die Dezentralisierung von Lohnsystemen, die Verbetrieblichung von Lohnverhandlungen, die Aufweichung von Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen empfohlen.

Derartigen „Strukturreformen“ würden eine deutliche Schwächung der Gewerkschaften und ihrer Verhandlungsposition mit sich bringen, die seitens der AK nicht hingenommen werden kann und wird. Vollkommen inakzeptabel ist auch die Tatsache, dass der Europäische Gewerkschaftsbund nicht in die Vorbereitungen des Vorschlags einbezogen wurde, obwohl explizit die Lohnpolitik und die Kollektivvertragsparteien betroffen sind.

Die AK befürchtet wie der EGB Eingriffe in die Tarifautonomie und lehnt daher die  Initiative der EU-Kommission zur Einrichtung nationaler „Wettbewerbsfähigkeitsräte“ ab.

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Resolution 01 / Für den Ausbau und verbesserte Arbeitsbedingungen in der extramuralen Pflege

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

Antrag wurde einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Ausschuss für Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Pflege zu Hause und konstante Bezugspersonen sind das, was sich die meisten Menschen wünschen – verständlich, ist doch Pflege ein Bereich, der die Intimsphäre von Menschen berührt. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Betreuungsperson und dem betreuten Menschen bedeutet ein stressfreies Miteinander für beide Seiten.

Umgekehrt ist aber Beständigkeit in der Arbeitsrealität von pflegenden Menschen – zum überwiegenden Teil Frauen – nicht gerade ein bestimmender Faktor: Nicht planbare Arbeitszeiten, eine hohe Fluktuation, geringe gesellschaftliche Wertschätzung, die sich u.a. in einer im Branchenvergleich niedrigen Entlohnung ausdrückt, und massiver Zeitdruck prägen den Arbeitsalltag. Faktoren, die dazu führen, dass Langzeitkrankenstände und eine hohe Personalfluktuation als eine quasi „natürliche Begleiterscheinung“  in dieser Branche gesehen werden.

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Antrag 12 / Für die Stärkung der Gemeinnützigkeit bei der Beschaffung sozialer und arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen durch öffentliche Stellen

der AUGE/UG – Alternativeund Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB,
Persp., ARGE, GLB, Kom, BDFA: ja
FA, GA, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die AK Wien fordert:

Die Berücksichtigung des gesellschaftlichen Mehrwerts von gemeinnützigen Organisationen als zentrales Kriterium in der Beschaffung sozialer und arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen durch öffentliche Stellen.

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Antrag 11 / Schulverwaltungs- und Bildungsreformagenda der Bundesregierung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, 
Persp., ARGE, GLB, Kom, BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
GA, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss für Bildung und Kultur

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK fordert die Bundesregierung auf, den für 17. November 2015 angekündigten Start der Schulverwaltungs- und Bildungsreform für zukunftsorientierte, sozial-integrative und die Bildung aller Kinder und Jugendlichen verbessernde Maßnahmen zu nützen.
Zentral ist dabei die Überwindung
•    der Zersplitterung der Schulverwaltung in neun Bundesländer-Schulverwaltungen für Pflichtschulen und Berufsschulen und der dort beschäftigten Landeslehrer_innen und
•    der Doppelverwaltung der vom Bund finanzierten Lehrer_innen durch Bund und Länder.
Die AK unterstützt die vom Rechnungshof und der reformorientierten Bildungswissenschaft geforderte und alle Bundesländer einschließende Kompetenz des Bundes für das Schulwesen und das vom Bund zu finanzierende Schul-Personal. Das Überwinden der Mehrgleisigkeit von Bundes- und Landesschulverwaltungen und der Aufsplitterung der Schulkompetenzen in Bundes- und Landeszuständigkeiten ist eine wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung jahrzehntelang anstehender, überfälliger Schulreformen (Gemeinsame, ganztägig geführte Schule bis zum Ende der Schulpflicht, regional und am Standort notwendiges Unterstützungspersonal, d.h. Sonderpädagog_innen, Sozialarbeiter_innen, Freizeitpädagog_innen, Schulpsycholog_innen u.a.).
Auch zur Lösung neuer Aufgaben, wie  etwa der Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern und unbegleiteten Minderjährigen, braucht es die unbürokratische Zusammenarbeit von Grundschule, NMS, Polytechnische Schule, Berufsschule (dzt. Landesverwaltung), AHS-Unterstufe, BMHS und AHS-Oberstufe (Bundesschulen).  
Die AK erwartet, dass im Rahmen der Reform der Schulverwaltung auch die Verantwortung des Bundes für die Bereitstellung der für die Arbeit an den Schulen notwendigen Bildungs-Ressourcen gesetzlich verankert wird.

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Antrag 10 / GUK Novelle – fragwürdige Aufwertung von Pflege

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 22. Oktober 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, FA, GA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik

 

Die 165. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die AK Vollversammlung Wien fordert daher:
•    Der Pflegesektor muss als Teil der Wertschöpfung betrachtet werden und nicht als reiner Kostenfaktor
•    Pflege darf in ihrer Fachlichkeit nicht reduziert werden
•    Es darf zu keiner „künstlichen Verknappung“ von MitarbeiterInnen aus dem Bereich des diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonals kommen.
•    Pflege muss als ein zentrale Aufgabe des Staates verstanden werden.

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