2018

Resolution 05 / Für den Schutz der Umwelt in UVP-Verfahren!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Umwelt und Energie

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus daher auf, die geplanten Verschärfungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung zurückzunehmen und sich für offene UVP-Verfahren einzusetzen.

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die Regierungsparteien auf, die geplante Änderung des § 19 Abs 6 und 8 UVP-G zurückzunehmen und sich für breite Öffentlichkeitsbeteiligung einzusetzen.

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die Regierungsparteien auf, das geplante Standortentwicklungsgesetz zurückzuziehen.

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Resolution 4 / Für eine eigenständige Bundesanstalt für Bergbauernfragen!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., GLB, Kom., BDFA: ja
ARGE, Türkis: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Wirtschaftspolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus daher auf, von der Eingliederung der Bundesanstalt für Bergbauernfragen (BABF) in die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft Abstand zu nehmen und die Eigenständigkeit des BABF beizubehalten.

Die Vollversammlung der AK Wien schließt sich daher den Forderungen der Personalvertretung der BABF an und fordert daher neben dem

  • Erhalt der Eigenständigkeit der Bundesanstalt für Bergbauernfragen
  • die Aufwertung deren Forschungsinhalte zu Berggebieten, Bergbauern/Bergbäurinnen sowie strukturschwachen, benachteiligten ländlichen Gebieten sowie Artenschutz, biologische Landwirtschaft, Migration und Frauenrechte im ländlichen Raum, etc.
  • sowie den personellen und budgetären Ausbau der BABF
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Resolution 03 / Keine Kürzungen bei Frauenorganisationen!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Frauen- und Familienpolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung und die Frauen- und Familienministerin auf,

  • für eine dauerhafte und ausreichende finanzielle und rechtliche Absicherung aller bestehenden Einrichtungen sowie eine Ausweitung der Angebote im Bereich Gewaltschutz und Gewaltprävention zu sorgen. Es gibt eine Vielfalt an Organisationen mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Angeboten. Sie alle sind notwendig, um ein dichtes Netz zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz aufrechtzuerhalten (Frauenhäuser für misshandelte Frauen und ihre Kinder, Frauennotrufe für vergewaltigte Mädchen und Frauen, Interventionsstellen für von Zwangsheirat oder von Frauenhandel betroffene Mädchen und Frauen, Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Kinder/Mädchen/Frauen, Frauenberatungsstellen, Gewaltschutzzentren / Interventionsstellen gegen familiäre Gewalt u.a.
  • frühzeitig Klarheit über die Förderhöhe zu schaffen und eine rechtzeitige Auszahlung von bewilligten Geldern vorzunehmen
  • keine weiteren Kürzungen im Jahr 2019 vorzunehmen und jene aus 2018 zurückzunehmen (Familienberatungsstellen, Frauenprojekte)
  • das Budget für Gleichstellungspolitik und Gewaltprävention dringend zu erhöhen!
  • jährliche Indexanpassungen bei allen Förderungen vorzunehmen (Frauenberatungs- und Frauenservicestellen, Frauennotrufe, Familienberatungsstellen, sonstige Frauenorganisationen…). Um jährliche Inflation, kollektivvertragliche Lohnerhöhungen und Biennalsprünge auszugleichen, muss es jährliche Fördermittelerhöhung für alle geben, damit bestehende Angebote aufrechterhalten werden können!
  • für eine dauerhafte und ausreichende finanzielle und rechtliche Absicherung aller Frauenberatungsstellen, Frauenservicestellen und Frauennotrufe zu sorgen
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Resolution 02 / Pressefreiheit sichern!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Rechtsschutz und Rechtsberatung

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien verurteilt in aller Schärfe jeden Versuch, die journalistische Berichterstattung zu behindern und stellt sich auf die Seite aller kritischen Journalistinnen und Journalisten, die sich in ihrer täglichen Arbeit bemühen, die Wahrheit und die Fakten, wo immer sie verborgen werden sollen, ans Licht zu holen.

Die Arbeiterkammer Wien setzt sich dafür ein, dass die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und -äußerung und damit die demokratische Willensbildung, sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Medien gewährleistet wird.

Die Arbeiterkammer Wien verteidigt zudem unmissverständlich das Recht der BürgerInnen auf Information und verurteilt jede Vermischung von journalistischer Berichterstattung und Propaganda.

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Resolution 01 / Für eine solidarische, lebenslagen- und bedarfsorientierte Grundsicherung

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Oktober 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
Persp., GLB, Türkis, BDFA: ja
FSG, GA, ARGE, Kom.: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 171. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der AK fordert die Umgestaltung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in eine solidarische, bedarfs- und lebenslagenorientierten Grundsicherung, die sicherstellt, dass Menschen ohne ausreichendes Einkommen gegen Armut abgesichert sind.

Die Grundsicherung ist Ergänzung zu bestehenden sozialen Sicherungssystemen und nicht Ersatz. Sie schließt Lücken in unserem Sozialsystem und sichert einerseits finanzielle Leistungen wie z.B. aus der Arbeitslosenversicherung nach unten ab. Andererseits stellt sie sicher, dass auch Menschen, die aufgrund ihres vorhergehenden Beschäftigungsstatus im gegen Risken der Erwerbsarbeitslosigkeit nicht bzw. unzureichend versichert sind – insbesonders atypisch und/oder prekär Beschäftigte – vor Armut geschützt werden.

Eine solidarische, bedarfs- und lebenslagenorientierte Grundsicherung muss folgende Rechtsansprüche beinhalten, um nachhaltig Auswege aus persönlichen Problem- und Notlagen zu gewährleisten und Perspektiven auf gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu erhöblichen:

  • Einen Anspruch auf individuelle Beratung, Betreuung und Begleitung bei der Überwindung von Problemlagen.
  • Einen Anspruch auf Ausbildung und Qualifikation bei sozialer Absicherung.
  • Einen Rechtsanspruch auf gesundheitliche und berufliche Rehabilitation
  • Einen Anspruch auf Information über alle, einem Menschen zustehenden Rechte und Möglichkeiten sowie auf Unterstützung und Durchsetzung der Rechte (Sozialanwaltschaft)
  • Individuelle finanzielle Absicherung für die Zeit der Lösung individueller Problem- und Notlagen inklusive Beratung und Betreuungs-
  • Eine Rechtsanspruch auf die finanziell abgesicherte und zeitlich begrenzte Inanspruchnahme von Auszeiten (Karenzen) zur beruflichen Neu- und Umorientierung, für Weiterbildung und Qualifikation, zur Burn-Out-Prävention, für Pflege und Betreuung sowie als Sabbatical

Die finanzielle Absicherung hat in einem ersten Schritt zumindest in Höhe der Ausgleichszulage zu erfolgen, mit dem Ziel, die Ausgleichszulage zumindest auf Armutsgefährdungsschwelle anzuheben.

Eine umfassende Grundsicherung hat zusätzlich einen freien, niederschwelligen und solidarisch finanzierten Zugang zu Gesundheitsleistungen, Bildungs- und Weiterbildungsangeboten sowie Pflege und sozialen Diensten sicherzustellen.

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