Antrag 11 / Österreich ist kein Notstandsland!

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung eindringlich auf
Abstand von einer Notstandsverordnung ohne Not zu nehmen!
Menschenrechten nicht mutwilligen zu brechen!
Nicht unnötig Leid und Unsicherheit zu erzeugen!
Nicht mit populistischen Parteien in einen desaströsen Wettstreit um die Erzeugung von Notstandsgefühlen zu treten!
Vielmehr fordert die Bundesarbeitskammer die Bundesregierung eindringlich dazu auf, konstruktiv an den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu arbeiten!

Die Notstandverordnung soll feststellen, dass in Österreich die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit gefährdet sind. Damit soll der Eingriff ins Grundrecht Asyl legitimiert werden.
Auch wenn die herausfordernde Situation für die Republik Österreich, für Bund, Länder und Gemeinden, wie auch für Einsatz- und Hilfsorganisationen und die Zivilgesellschaft anerkannt wird, sind diese Herausforderungen nicht geeignet, einen Grundrechtseingriff vorzunehmen. Selbst das in den Erläuterungen zitierte Gutachten der Professoren Fund und Obwexer stellt fest, dass für eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung „eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr“ vorliegen muss.
Die Asylantragszahlen im Jahr 2016 erreichen nicht dieselbe Höhe wie im Jahr 2015, auch die Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen weist einen rückläufigen Trend auf. Im Bereich der Grundversorgung stehen allein im Bereich der Länder rund 3500 freie Plätze zur Verfügung.
Die großen Herausforderungen im Bereich Integration bestehen. Hier sind aber die Potenziale, die sich aus einer verbesserten Abstimmung der AkteurInnen, sowie aus einem Abbruch von Integrationshemmnissen ergeben, noch groß. Beispielhaft sei hier erwähnt: Ausbau der Deutschkurse vom ersten Tag an, bessere Abstimmung des Angebots an Deutschkurse insbesondere mit dem Integrationsministerium, verstärkte Bildungsangebote, Aufnahme von minderjährigen Asylsuchenden in die Ausbildungspflicht, Ermöglichung des freiwilligen zehnten Schuljahre, Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarktes, Ausbau der Möglichkeiten gemeinnütziger Beschäftigung, Ausbau des Freiwilligen Integrationsjahres.
Es ist nicht schlüssig, warum die in den Erläuterungen festgestellten ressourcenmäßigen Belastungen (finanziell wie personell) in den Bereichen Asylverfahren, Gerichtsbarkeit, Grundversorgung, Gesundheit, Bildung, Integration, Arbeitsmarkt, Staatshaushalt und Jugend und Familie zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und innere Sicherheit führen sollte. Wollte man dieser Argumentation folgen, so müsste jede starke unvorhergesehene finanzielle Belastung der öffentlichen Hand zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit führen. Dies wäre auch dann erreich, wenn z.B. weitere Banken-Rettungspakete oder Haftungsproblematiken öffentlicher Gebietskörperschaften schlagend werden.
Somit stellen wir fest: In Österreich ist aktuell die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit NICHT gefährdet. Es droht kein Notstand, die Notstandsverordnung ist abzulehnen.
Das mutwillige Aussetzen des Menschenrechts auf Asyl kommt einem politischen Bankrott gleich.
Eine Politik, die nicht mehr zwischen Herausforderungen und einem Notstand unterscheiden kann, löst keine Probleme, sondern verstärkt sie.
Was es jetzt braucht, ist nicht das Schüren von Notstandsgefühlen.
Es braucht Engagement und lösungsorientiertes Handeln!

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