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Mitgliederantrag / Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen

 

Präambel / Einleitung: Gleiche Rechte für alle ArbeitnehmerInnen
Migrations- und Beschäftigungsgesetze verwehren oder beschränken MigrantInnen den Zugang zum
Arbeitsmarkt. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es in Österreich 28 verschiedene Aufenthaltsberechtigungen,
die in den meisten Fällen mit einem beschränkten oder keinem Arbeitsmarktzugang verbunden sind. Die
Beratungspraxis der Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung undokumentiert Arbeitender
(UNDOK) zeigt, dass MigrantInnen dadurch in die informellen Sektoren des Arbeitsmarkts sowie die
Scheinselbstständigkeit gedrängt werden und daher auf undokumentierte Arbeit angewiesen sind.
Undokumentierte ArbeitnehmerInnen werden von ArbeitgeberInnen um den Lohn betrogen. Es werden
keine kollektivvertraglichen Mindestlöhne bezahlt, sie müssen exzessive Arbeitszeiten in Kauf nehmen,
ArbeitgeberInnen halten weder Arbeitszeit- noch ArbeitnehmerInnenschutzstandards ein, es kommt auch
zu sexuellen und anderen körperlichen Übergriffen. Unternehmen und ArbeitgeberInnen betreiben Lohn-
und Sozialdumping, indem sie Kollektivverträge unterwandern und das Sozialsystem sukzessive
aushöhlen.

 

1. Wer rechtmäßig in Österreich lebt, soll Zugang zum Arbeitsmarkt haben

Die Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt führt zur Überausbeutung von undokumentierten
ArbeitnehmerInnen und in Folge auch zu einer Schwächung der Position aller ArbeitnehmerInnen. Sie ist
einer der wesentlichen Gründe für die Ausweitung von Scheinselbstständigkeit und die
Ungleichbehandlung von MigrantInnen in der Arbeitswelt. Die Beratungspraxis der UNDOK-
Anlaufstelle unterstreicht, dass es hier vor allem eine umfassende Vereinfachung braucht.
Daher fordern wir:

  • Mit Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung für Österreich muss automatisch ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt einhergehen;
  • Sofortige Aufhebung des Bartenstein-Erlasses;
  • Uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen nach längstens 3 MonatenWartezeit;
  • Ziel muss es sein, unabhängig vom Aufenthaltsstatus menschenwürdige Beschäftigungsformen herzustellen.

2. Erleichterung der Nachweisbarkeit von Arbeitsverhältnissen – Beweislastumkehr
Um den Nachweis über ein bestehendes Dienstverhältnis erbringen zu können, benötigen
ArbeitnehmerInnen in Ermangelung schriftlicher Dienstverträge und ordnungsgemäßer Lohnunterlagen
u.a. handschriftliche Arbeitszeitaufzeichnungen, Informationen über das betreffende Unternehmen bzw.
den/die ArbeitgeberIn, Beweise, wie etwa Fotos, SMS mit Dienstanweisungen und Namen von
ZeugInnen. Für undokumentierte KollegInnen ist es oftmals wesentlich schwieriger diese Beweismittel
beizuschaffen, da sie auf Grund ihrer hohen Ausbeutbarkeit und besonderen Erpressbarkeit zusätzlich
unter Druck stehen. Vor dem Hintergrund unserer Beratungspraxis wissen wir, dass es daher gerade für
undokumentierte ArbeitnehmerInnen doppelt schwierig ist, ihr Dienstverhältnis nachzuweisen.
Wir fordern daher analog zum Anti-Diskrimierungs- und Kündigungsanfechtungsrecht eine
Beweislastumkehr. Das bedeutet, sofern ArbeitnehmerInnen glaubhaft machen können, dass sie bei
einem/r bestimmten ArbeitgeberIn gearbeitet haben, muss diese/r ArbeitgeberIn das Gegenteil beweisen,
andernfalls gilt das Dienstverhältnis als angenommen.

3. Gleichstellung von arbeitsrechtliche Verfallsfristen – Ausdehnung der Verfallsfrist für
arbeitsrechtliche Ansprüche auf drei Jahre
In vielen Branchen, in denen undokumentiert gearbeitet wird, gibt es sehr kurze Verfallsfristen. Häufig
verfallen arbeitsrechtliche Ansprüche bereits nach drei Monaten und bevor die Betroffenen diese geltend
machen können. Insbesondere während eines aufrechten Dienstverhältnisses ist die Geltendmachung
offener Ansprüche oft nicht zumutbar und mit hohen Risiken gerade für undokmentiert Arbeitende
verbunden. Kurze Verfallsfristen betreffen ArbeitnehmerInnen unabhängig davon, ob sie mit oder ohne
Papiere arbeiten. Aus unserer Beratungspraxis haben sich kurze Verfallsfristen, vor allem in
Niedriglohnbranchen, als ein großes Problem herausgestellt, da die Beschäftigten dadurch viel Geld
verlieren, das ihnen eigentlich zustünde.
Analog zur Forderung der Arbeiterkammern fordern wir die Abschaffung von Verfallsfristen von unter
drei Jahren. Damit käme die im ABGB festgesetzte dreijährige Verjährungsfrist zum Tragen. Darüber
hinaus soll die Frist frühestens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu laufen beginnen.

4. Gesicherter Aufenthalt während arbeitsrechtlichen Verfahren
Um arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche geltend machen zu können, müssen undokumentiert
Arbeitende eine persönliche Aussage bei der zuständigen Gebietskrankenkasse (Niederschrift) oder bei
Gericht machen. Aufgrund der besonderen Erpressbarkeit dieser ArbeitnehmerInnen angesichts ihrer
aufenthaltsrechtlich unsicheren Situation, stellt dies jedoch für viele undokumentierten
ArbeitnehmerInnen eine immense Hürde dar. Laut der EU-Sanktionenrichtlinie müssen
Drittstaatsangehörige, die von ArbeitgeberInnen ausgebeutet werden, die Möglichkeit erhalten, ihre
arbeitsrechtlichen Ansprüche einfordern zu können.
Unsere Beratungspraxis zeigt, dass diese Verpflichtung jedoch in Österreich nach wie vor nicht umgesetzt
ist. Wir fordern daher mindestens für die Dauer eines arbeits- und/oder sozialrechtlichen Verfahrens einen
Aufenthaltstitels für die Betroffenen und deren Angehörige.

5. Umsetzung des Rechts auf Parteienstellung für ArbeitnehmerInnen, für die eine
Beschäftigungsbewilligung beantragt wird
Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, deren ArbeitgeberIn einen Antrag auf
Beschäftigungsbewilligung für ihn/sie stellen muss, hat laut Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)
keine Parteienstellung im Verfahren um Ausstellung der Beschäftigungsbewilligung.
Unsere Beratungspraxis zeigt, dass dies immer wieder zu Problemen führt. Für betroffene
ArbeitnehmerInnen bedeutet dies oftmals ein fehlendes Wissen über ihren rechtlichen Status am
Arbeitsmarkt. Die Folge ist, dass ArbeitnehmerInnen gegebenenfalls undokumentiert arbeiten, ohne es
jedoch zu wissen, oder in Extremfällen sogar aufgrund Vorspiegelung falscher Tatsachen durch
ArbeitgeberInnen, davon ausgehen, dass eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde.
Wir fordern daher die Umsetzung des Rechts auf Parteienstellung gemäß der Judikatur des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

6. Abschaffung der Bestrafung von undokumentiert Arbeitenden bei Nichteinhaltung von
gesetzlichen Pflichten durch ArbeitgeberInnen
ArbeitnehmerInnen dürfen nicht für die Nichteinhaltung von gesetzlichen Pflichten ihrer
ArbeitgeberInnen bestraft werden. Das AMS erteilt keine Beschäftigungsbewilligung für
ArbeitnehmerInnen, deren frühere ArbeitgeberInnen die Einholung einer solchen unterlassen haben,
wodurch die betroffenen ArbeitnehmerInnen mehrfach undokumentiert gearbeitet haben. So etwa im
Falle mehrmaliger An- und Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse, wenn die ArbeitgeberInnen keine

Mitgliederantrag / Solidarität kennt keine Grenzen

Nach dem tragischen Tod von 71 Flüchtlingen in einem verlassenen LKW auf der Autobahn dürfen wir
als GewerkschafterInnen nicht zur Tagesordnung übergehen. Die GPA-djp forderte in Anbetracht dieser
jüngsten Katastrophe ein Umdenken in der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik. Als
Gewerkschaft beziehen wir klar Stellung und nehmen die Verantwortlichen in die Pflicht: Die EU ist
humanitär verpflichtet, das Leben der Menschen zu retten, die beim Versuch, nach Europa zu kommen,
auf ihren Fluchtrouten – sei es im Mittelmeer oder an Land – in Lebensgefahr geraten. Vor dem
Hintergrund tausender Toter im Mittelmeer brauchen wir ein funktionierendes Seenotrettungssystem, das
gemeinschaftlich finanziert wird und Möglichkeiten für die Flüchtlinge, gefahrenfrei in die EU
einzureisen, um hier rechtmäßig um Asyl ansuchen zu können. Flüchtlinge haben darüber hinaus ein
Recht auf Perspektiven für gleiche gesellschaftliche und ökonomische Teilhabechancen, unabhängig von
Status und Herkunft.
Grundlage der verfehlten EU-Migrationspolitik sind die bestehenden Dublin-Konventionen, die im
Grundsatz besagen, dass der Flüchtling dort Asyl suchen muss, wo er das erste Mal europäischen Boden
betritt. Eine Regelung, die zu Lasten der Grenzstaaten im Süden und Osten Europas geht. In diesem Punkt
sehen wir als GPA-djp Handlungsbedarf. Diese Einschätzung wird auch von anerkannten
AsylrechtsexpertInnen und NGOs unterstützt.
Darüber hinaus ist auch eine Auseinandersetzung mit rassistischen Verhaltensweisen und
menschenfeindlichen Einstellungen notwendig, die den Nährboden für unsolidarisches Handeln bilden.
Stammtischparolen, populistische Äußerungen und das Schüren von Ängsten sind Wasser auf die Mühlen
von RechtspopulistInnen und Rechtsextremen. Wer den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken will,
darf Flüchtlinge nicht in „gute“ und „schlechte“ einteilen. Stattdessen müssen sich alle Beteiligten den,
mit den steigenden Flüchtlingszahlen verbundenen, Herausforderungen stellen und Flüchtlingen die
gesellschaftliche Eingliederung erleichtern. Viele zivilgesellschaftliche Initiativen – oftmals maßgeblich
mitgetragen von engagierten Gewerkschaftsmitgliedern – unterstützen Flüchtlinge bei der Unterbringung,
Versorgung, Integration in den Arbeitsmarkt oder bei der Sprachförderung – eigentlich Aufgaben
staatlicher Einrichtungen. Hier darf sich der Staat – allen voran die Bundesregierung bzw. die zuständigen
MinisterInnen – nicht aus seiner Verantwortung stehlen, sondern muss handeln und den Gemeinden sowie
zivilgesellschaftlichen Initiativen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Das ehrenamtliche
Engagement ist Ausdruck gelebter Solidarität und muss anerkannt, aber auch konkret unterstützt werden.
Wer Banken, wie die Hypo, um mehrere Milliarden Euro retten kann, darf nicht wegsehen, wenn es um
Menschenleben geht.

Antrag 2 / Demokratie im Betrieb

der AUGE/UG, Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zum Bundesforum 2105 der GPA-djp von 10. – 12. November 2015

Beantragt und eingebracht von: Stefan Steindl
Mitgliedsnummer: 230507037

Demokratie im Betrieb

Neben Arbeitszeitverkürzung ist die Forderung nach mehr Demokratie in Betrieb und Wirtschaft eine der Wesentlichsten und Bestimmensten der Gewerkschaftsbewegung. ArbeiterInnen spielten in der Auseinandersetzung für Demokratie schon eine wesentliche Rolle, als gewerkschaftliche Vereinigungen noch offiziell verboten waren und Bestrebungen danach kriminalisiert wurden. Mit der offiziellen Gründung von Gewerkschaften trugen diese einen wesentlich Beitrag zur Demokratisierung der Gesellschaft bei.

Die Rätebewegung in Wien der 10er/20er Jahre des 20. Jahrhundert, die Arbeiter(Innen)räte ebneten den Weg zu einem – in der damaligen Zeit – einmaligen Gesetz: dem Betriebsrätegesetz von 1921. Und es waren maßgeblich die Gewerkschaften, die das Arbeitsverfassungsgesetz schuffen und damit – im Vergleich zu den meisten anderen Ländern dieser Welt – eine weitreichende Mitbestimmung der ArbeitnehmerInnen ermöglichten.

Bei der GPA-djp BetriebsrätInnen-Konferenz am 15. Juni 2015 argumentierte Jörg Flecker für die Arbeitszeitverkürzung: “Wenn man sich die politischen Entwicklungen in Europa anschaut, wenn wir sehen, dass hier nebenan, in Ungarn, eine de facto autoritäre Regierung im Amt ist. Dass wir in Russland autoritäre Entwicklungen haben, wenn bei uns auf der Straße in Wien Rechtsextreme marschieren, unter dem Namen „Identitäre“. Dann sieht man, wie wichtig politisches Engagement heute und in Zukunft sein wird. Und wenn man andererseits sieht, dass in Europa Kollektivvertragssysteme de facto abgeschafft werden, von Troika oder Institutionen, wie es heute heißt, in den sogenannten Krisenländern und das aber ausgerollt wird auf alle Mitgliedsstaaten im Rahmen der europäischen Wirtschaftsregierung, dann sehen wir etwa, was da auf uns in der Zukunft zu kommt und wo es hier politisches Engagement, zivilpolitisches Engagement noch stärker brauchen wird.

Es besteht – wie gezeigt – selbst beim Thema Arbeitszeitverkürzung ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Sphären “Arbeit” und “Gesellschaftspolitik” bzw. Demokratie. Umso mehr natürlich innerhalb der Sphäre “Arbeit” selbst. Betriebe sind vielfach nach wie vor Zonen autoritärer Herrschaft, mit EigentümerInnen, ManagerInnen und GeschäftsführerInnen, die sich vielfach als Miniaturausgaben feudaler Herrscher gebärden. ArbeitnehmerInnen verbringen einen großen Teil des Lebens in einer autoritär organisierten Arbeits- und Wirtschaftswelt und das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Gesellschaftspolitik. Christoph Butterwege, Politwissenschaftler, beschreibt zum Beispiel eindringlich, wie durch den neuen Standortnationalismus, die Entpolitisierung der Gesellschaft vorangetrieben wird und wie das auf eine Entdemokratisierung der Gesellschaft hinausläuft. Sein wahres Gesicht als autoritärer Kapitalismus hat der Neoliberalismus bei der Debatte um Hilfsgelder für Griechenland gezeigt. Ganz offen schon die Forderungen in diversen Pressekolumnen nach Suspendierung der Demokratie (Ortner). Ein Generalangriff auf Demokratie, Mitbestimmung – konkret auf lang erkämpfte Arbeitsrechte, Kollektivverträge, findet statt und es ist nicht abzusehen, dass dieser Angriff in naher Zukunft gestoppt wird.

Weil Demokratie im Betrieb und Wirtschaft wesentlich für die Vollendung der Demokratisierung der Gesellschaft sind. Weil die, die Waren und Dienstleistungen produzieren, auch mitbestimmen müssen und es dabei nicht nur um den von ArbeitnehmerInnen erschaffenen wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens geht – sondern auch (siehe Arbeitszeitdebatte!) um die Selbstbestimmung über Freizeit, Lebenszeit, ja, um das Leben an sich!

Die GPA-djp fordert:

  • Arbeitsverträge sind generell in schriftlicher Form auszufertigen.
  • Begutachtung der Arbeitsverträge vor Abschluss bzw. Unterzeichnung von der betrieblichen Interessensvertretung (Betriebsrat), wo keiner vorhanden, von der gesetzlichen bzw. freiwilligen Interessensvertretung (AK bzw. ÖGB).
  • Rechtsanspruch bei allen relevanten Änderungen des Arbeitsvertrages auf eine Erörterung unter Beiziehung eines/r VertreterIn der betrieblichen, freiwilligen oder gesetzlichen Interessensvertretung.
  • Recht auf Information, freie Meinungsäußerung und Stellungnahme zu betrieblichen Bedingungen wie Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen und Arbeitsplatzgestaltung.
  • Keine Disziplinarmaßnahmen bei der Wahrnehmung dieser demokratischen Grundrechte und keine negativen Sanktionen. Bei kritischer, freier Meinungsäußerung tritt ein befristeter (“Abkühlungsphase”) Kündigungsschutz in Kraft.
  • Das arbeitsverfassungsmäßig garantierte Recht der ArbeitnehmerInnen, wesentliche Entscheidungen, die ihren Arbeitsplatz bzw. ihre Tätigkeit betreffen, mit ihren Vorgesetzten und auf nächsthöherer Ebene erörtern zu können.
  • Aufwertung der Betriebsversammlungen als demokratisches Mitbestimmungsorgan (Informations- und Anhörungspflicht im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen, Betriebsumgründungen etc.).
  • Verpflichtung zu regelmäßigen MitarbeiterInnen- und Zielvereinbarungsgesprächen soll in den Katalog der erzwingbaren Betriebsvereinbarungen aufgenommen werden. Für Betriebe ohne Betriebsrat ist eine entsprechende gesetzliche Regelung zu treffen.
  • Vetorecht für BetriebsrätInnen bei Arbeitgebermaßnahmen, zu denen es kein Einvernehmen gibt (etwa bei Ausgliederungen, Betriebsverlagerungen, Umstrukturierungen, Betriebsübernahmen).
  • Stärkere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei wesentlichen, die ArbeitnehmerInnen betreffenden Angelegenheiten wie Investitionen, Verwendung von Gewinnen, Inhalt von und Zugang zu innerbetrieblichen Qualifikationsprogrammen: Im Arbeitsverfassungsrecht ist zu verankern, dass Unternehmensziele für das nächste Geschäftsjahr mit dem Betriebsrat zwingend zu beraten sind.
  • Ausweitung der Stimmrechte der Betriebsräte bei der Wahl der Unternehmensleitungen (Vorstände bzw. Geschäftsführungen) sowie des/der Aufsichtsratsvorsitzenden sowie seines/r bzw. ihrer/ihresVertreters/in im Rahmen der betriebsrätlichen Mitwirkung im Aufsichtsrat. BR-Mitglieder im Aufsichtsrat sind auch in diesen Belangen den EigentümervertreterInnen vollkommen gleichzustellen. Einspruchsrecht der BetriebsrätInnen bei der Bestellung des Managements eingeräumt werden.
  • Erweiterung des Katalogs zustimmungspflichtiger und erzwingbarer Maßnahmen (z.B. Betriebsvereinbarungen zum verpflichtenden Mitbestimmungsinstrument Soziales Audit bei Betriebsumstrukturierungen, Frauenfördermaßnahmen als erzwingbare Betriebsvereinbarung, Leiharbeit als zustimmungspflichtige Betriebsvereinbarung). Insbesondere muss auch die betriebsrätliche Mitbestimmung bei Leistungslöhnen und Zielvereinbarungen vollständig wiederhergestellt werden und in den Katalog erzwingbarer/zustimmungspflichtiger Betriebsvereinbarungen übernommen werden.
  • Recht des Betriebsrats und der Gewerkschaften, bei Gefährdung des Bestands des Betriebs eine staatlich überwachte Restrukturierung zu verlangen.
  • Im Rahmen von Insolvenzverfahren/drohender Betriebsschließung mangels Erben/Eigentümers kann der Betriebsrat und die Gewerkschaften das Recht beantragen die „Weiterführung in Arbeiterselbstverwaltung“ zu übernehmen. Dieser Antrag hat aufschiebende Wirkung auf die Insolvenz und ist bevorzugt zu behandeln. Innerhalb dieses Zeitraums sollen Möglichkeiten der Fortführung des Betriebs in Selbstverwaltung, Sanierungskonzepte sowie mögliche öffentliche Unterstützung überprüft werden, um den Weiterbestand des Betriebes und der Beschäftigungsverhältnisse sicherzustellen
  • Senkung der Grenzen, ab denen ein/e Betriebsrat/rätin freigestellt ist. Bildungsfreistellung für Ersatz-BetriebsrätInnen
  • Sanktionsmechanismus bei Missbrauch von Überstundenleistungen, Überstundenanordnungen.
  • Härtere Strafen für Unternehmen, die Betriebsratsgründungen verhindern oder Betriebsratsrechte beschneiden (schnellere Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht, Schadenersatzpflicht der Arbeitgeber bei Verletzung der Informationspflichten, Unwirksamkeit bzw. Rückabwicklung von Unternehmensentscheidungen, wenn die Belegschaftsvertretung nicht ordnungsgemäß eingebunden war, drastische Erhöhung der Geldstrafen, wenn ArbeitgeberInnen ihrer Informationspflicht gegenüber BetriebsrätInnen nicht nachkommen).
  • Organisatorische Erleichterung von Betriebsratswahlen in Kleinbetrieben
  • Kündigungsschutz/Benachteiligungsverbot bei Betriebsratsgründungen und für BetriebsrätInnen erweitern: Für alle, die sich aktiv an der Gründung eines Betriebsrats beteiligen, ist ein besserer Kündigungsschutz zu gewährleisten. Der Kündigungsschutz/das Benachteiligungsverbot ist auf Ersatzmitglieder des Betriebsrates auszuweiten und für ehemalige BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen zu verbessern.
  • Gewerkschaften müssen das bedingungslose Zutrittsrecht zu Betrieben zur Anbahnung und Abwicklung von Betriebsratswahlen und/oder Betriebsversammlungen bekommen
  • Informations-/Vertretungsrecht der Betriebsräte für alle abhängig Beschäftigten, die im Betrieb tätig sind, unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrages

Resolution 1 / Flüchtlingsdrama und Massensterben im Mittelmeer stoppen!

 

Jedes Jahr sind Millionen von Menschen gezwungen, ihr Zuhause aufgrund von bewaffneten Konflikten, Verfolgung, Hungersnot und Armut zu verlassen. Tausende Menschen sterben jedes Jahr beim Versuch, andere Länder zu erreichen. In den letzten Tagen und Wochen ist das Mittelmeer neuerlich zum Massengrab für tausende Menschen geworden, die den Versuch, Europa zu erreichen, mit dem Leben bezahlt haben. Unzählige andere werden an den Grenzen gewaltsam zurückgedrängt oder sitzen in Nachbarländern fest, wo sie keine Rechte haben.

Asyl ist keine Gnade, es ist ein Recht. Ein Recht, das den betroffenen Menschen nur allzu oft  verwehrt wird, indem auch in Europa die Grenzen verstärkt werden und es für Flüchtlinge keine legalen und sicheren Möglichkeiten gibt, nach Europa zu kommen. Um Asyl in Europa zu bekommen, muss der Antrag auf Asyl in Europa oder an der Grenze zu Europa gestellt werden.

Es gibt de facto keinen legalen Weg als Flüchtling in die EU zu kommen. Flüchtlinge bekommen keine Visa und können folglich nicht legal nach Europa einreisen, z.B. per Flug. Es bleibt für die meisten kein anderer Weg, als sich an Schlepper zu wenden, um überhaupt eine Chance zu haben, durch die Zäune und Grenzschutzprogramme der EU zu kommen. Menschen sind gezwungen, immer gefährlichere Fluchtrouten zu wählen. Das Ertrinken Tausender im Mittelmeer ist die dramatische Folge.

„Mare Nostrum“ war eine Operation der italienischen Marine und Küstenwache mit ausgebauten Ressourcen zur Seenotrettung von Flüchtlingen. Die Aktion lief von Oktober 2013 bis Oktober 2014 und wurde durch die EU-Grenzschutzmission „Triton“ mit November 2014 abgelöst. Triton hat aber nicht nur wesentlich weniger Ressourcen für Seenotrettung als Mare Nostrum, sondern setzt den Schwerpunkt wieder primär auf Grenzschutz, nicht auf Menschenrettung.

Dass Triton nicht ausreicht, haben uns die vergangenen Wochen auf grausame Weise gezeigt. Europa muss seiner Verantwortung gerecht werden und schnellstmöglich durch breite Maßnahmen zur Seenotrettung das Sterben von Flüchtlingen verhindern. Mittel müssen freigemacht und ein klares Bekenntnis gesetzt werden, Menschen zu schützen.

Ressourcen:
Amnesty International
https://www.amnesty.org/en/articles/news/2015/04/amnesty-international-s-blueprint-for-action-to-end-refugee-and-migrant-deaths-in-the-med/
Gegen Unrecht
http://gegenunrecht.at/

Antrag 11 / Trade in Services Agreement (TiSA)

 

TiSA zielt auf eine weitgehende, irreversible Liberalisierung, Kommerzialisierung und Privatisierung des Dienstleistungssektors ab. Alle öffentlichen Dienstleistungen, die existenzwichtige Aufgaben erfüllen und für alle BürgerInnen universell verfügbar sein müssen, sind davon betroffen: Bildung, Energieversorgung, Wasser, Transporte, öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, Kultur und Freizeit, Abfallwirtschaft, Alterspflege und nicht zuletzt der elementare Gesundheitsbereich.
Gegenüber dem in Geltung stehenden GATS bringt TiSA, das derzeit hinter verschlossenen Türen außerhalb der herkömmlichen WTO-Gremien als Nachfolge- bzw. Ergänzungsabkommen verhandelt wird, eine grobe Verschärfung des
 Liberalisierungs- und Vermarktungsdrucks sowie eine massive Einschränkung des politischen und rechtlichen Gestaltungsspielraums – insbesondere durch folgende Punkte:
statt des bisherigen Standards „Positivlistenansatz“ (liberalisiert wird das, was explizit verpflichtet ist) soll in wichtigen Bereichen des Abkommens ein „Negativlistenansatz“ zum Einsatz kommen („list it or lose it“ — was nicht ausgenommen ist, muss voll liberalisiert werden);
Staaten müssen den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens erreichten Status der Liberalisierung beibehalten und können die betroffenen Bereiche nicht wieder re-regulieren („Stillhalteklausel“);
alle zukünftig (nach Implementierung des Abkommens) getätigten Liberalisierungs- oder Privatisierungsschritte – seien diese freiwillig oder durch TiSA verpflichtend erfolgt – sind irreversibel und werden fortlaufend festgeschrieben („Ratchetklausel“).

Öffentliche Dienstleistungen sind existenzsichernd und keine beliebigen Handelsgüter! Die grundlegenden Interessen der BürgerInnen und die Gestaltungsmöglichkeiten der Demokratie müssen gewahrt bleiben!