Alle Beiträge von Willi Svoboda

Antrag 10 / Geschlechtergerecht formulierte Anträge

Die Arbeiterkammer handelt im Interesse aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Als Sozialpartnerin steht sie immer wieder im Fokus des öffentlichen Interesses und hat daher auch eine Vorbildwirkung für eine breite Öffentlichkeit. Diesen Umständen müssen die an die Hauptversammlung gestellten Anträge auch insofern Rechnung tragen, indem sie geschlechtergerecht formuliert sind.

Antrag 09 / Verbesserung der Transparenz der Hauptversammlung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG, FA: nein
ÖAAB: ja

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Um die Akzeptanz bzw. Relevanz der Hauptversammlung zu erhöhen, sollten, analog dem Vorbild des österreichischen Parlaments, zum einen die Sitzungen der Hauptversammlung in einem Livestream übertragen werden, zum zweiten sämtliche eingebrachten Anträge zusammen mit den dazugehörigen Abstimmungsergebnissen auf der Homepage der Kammer für Arbeiter und Angestellte veröffentlicht werden.

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer versteht sich als „Parlament der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen“. In ihr werden wirtschaftspolitische, sozialpolitische, arbeitsrechtliche, gesellschaftspolitische und andere für die ArbeitnehmerInnen relevante Themen diskutiert und schließlich als Meinung der Kammer für Arbeiter und Angestellte beschlossen.

Antrag 08 / Leichtere Anerkennung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB/FCG: ja
FA: nein

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, geeignete Schritte einzuleiten, um die Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.

Für Menschen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, kann es auf dem Weg zu einer ihrer Qualifikation angemessenen Anstellung zahlreiche Hürden geben. Zu einem  Viertel sind Migrant/innen in Österreich unter ihrem Ausbildungsniveau beschäftigt, und zwar insbesondere Frauen. Das erschwert die gesellschaftliche Teilhabe und führt zu einem sehr problematischen Ausspielen von österreichischen und migrantischen Arbeitskräften gegeneinander. Das schadet allen Beschäftigten in unserem Land.
Oft fängt es bei der Anerkennung des Ausbildungsabschlusses bzw. der Feststellung der Gleichwertigkeit eines im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses an. Hier sind unterschiedlichste Bundes- und Landesstellen auf Basis einer sehr großen Anzahl an Gesetzen zuständig, je nach dem, ob es sich um einen schulischen oder einen Lehrabschluss, um ein Gewerbe oder einen Universitätsabschluss handelt, ob die Ausbildung lediglich anerkannt werden muss – weil sie in einem EU- Mitgliedstaat bzw. EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz gemacht wurde – oder aber ob sie nostrifiziert werden muss, weil sie in einem Drittland absolviert wurde. Auch die teils hohen Kosten (Übersetzungen, Beglaubigungen, Gebühren…) für diese Verfahren stellen eine Barriere dar, insbesondere für finanziell weniger abgesicherte Frauen. Auch geforderte nachzuholende Schulungen werden nicht immer systematisch angeboten.

Antrag 07 / Gleichstellung der unterschiedlichen Beschäftigungsausmaße bei der Vergütung von Überstunden

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, FA: für Zuweisung
ÖAAB/FCG: nein

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung zu Schritten auf, um Beschäftigten mit einer geringeren Wochenarbeitszeit als der gesetzlichen ihre Mehrarbeit so zu vergüten, wie Vollzeitarbeitnehmer/innen ihre Überstunden bezahlt bekommen, das heißt inklusive der Zuschläge, die in den Kollektivverträgen vereinbart oder im AZG/KA-AZG vorgesehen sind und ohne gesetzlichen Durchrechnungszeitraum.

Arbeitnehmer/innen stellen ihre Arbeitskraft den Arbeitgebern zur Verfügung und legen mit ihnen das wöchentliche Ausmaß der zu leistenden Arbeitszeit im Arbeitsvertrag fest.
Derzeit gilt in Österreich bis auf wenige Ausnahmen, die in Kollektivverträgen festgelegt sind, die 40-Stunden-Woche. Leistet nun ein/e Arbeitnehmer/in zusätzliche Arbeit, wird diese mit den im Gesetz bzw. Kollektivvertrag festgelegten Zuschlägen entlohnt.

Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitsverträge ein Arbeitsausmaß von weniger als die gesetzlich festgelegten 40 Stunden pro Wochen aufweisen und die eine nach dem Gesetz definierte Mehrleistung erbringen, werden durch das derzeitige Arbeitszeitgesetz diskriminiert. Sie erhalten jene im Gesetz vorgegeben Zuschläge nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen (Überschreitung der 40. Wochenstunde usw.). Die erbrachten Mehrleistungen werden in Freizeit vergütet bzw. quartalsmäßig mit 25-Prozent- Zuschlägen abgegolten. So werden mit Teilzeitbeschäftigten auf billige Art Arbeitsspitzen abgedeckt.

Teilzeitbeschäftigte in Österreich sind zum überwiegenden Teil Frauen, daher kann man in diesem Zusammenhang auch von einer Diskriminierung von Frauen sprechen.

Eine entsprechende Änderung des Arbeitszeitgesetzes (inkl. KA-AZG) hätte durchaus auch  arbeitsmarktpolitische Auswirkungen (Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen).

Antrag 06 / Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige Erstausbildung statt Ausbildungspflicht

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB/FCG: für Zuweisung
FA: nein

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert: Die Bundesregierung möge von ihrem Vorhaben einer Ausbildungspflicht in der im Regierungsprogramm angekündigten Form Abstand nehmen. Stattdessen sind die strukturellen Herausforderungen sowohl in der schulischen als auch in der betrieblichen Ausbildung anzugehen.

Der seitens der Regierung gewählte Ansatz einer mit Sanktionen verbundenen Ausbildungspflicht bis 18 Jahre zielt nicht auf das eigentliche Problem ab, sondern unterstützt die Sichtweise, strukturelle Herausforderungen und Missstände im Bereich der (Aus)Bildung als persönliches und individuelles Versagen der Jugendlichen zu verstehen.

Jugendliche stehen in der Regel nicht vor dem Problem, dass sie keine Ausbildung absolvieren möchten, sondern dass sie kein für sie passendes Angebot finden. Bemerkenswerter Weise sind die Betriebe jedoch nicht in die Pflicht genommen.

Unser auf frühe Zuordnung zu Schultypen und damit verbundenen Bildungswegentscheidung und Leistungsdifferenzierung abgestelltes schulisches Bildungssystem hat nicht zum Ziel, möglichst alle Jugendlichen zu bilden. Lehrpersonal und der Erfolg des Bildungswesens wird nicht daran gemessen, wie viele Jugendliche einen Abschluss erhalten und welcher Umfang an Wissen ihnen vermittelt wurde. Eher werden systematisch verfestigte Strukturen gefördert. So gilt es z.B. nicht als Problem der Lehrperson, wenn viele SchülerInnen der Klasse Nachhilfe benötigen. Der Schulerfolg hängt immer noch wesentlich von der sozialen Herkunft ab und den Ressourcen der Eltern/Angehörigen/Erziehungsberechtigten, Aufgaben der Lehrpersonen zu übernehmen und Mängel im Bildungsbereich auszugleichen.

Im Bereich der dualen Ausbildung besteht ein Mangel an qualitativ hochwertigen betrieblichen Ausbildungsplätzen. Die Ausbildung in den Betrieben ist weitgehend eine Blackbox. Es fehlen systematische Qualitätssicherungssysteme und –kontrollen in Bezug auf die Vermittlung des Ausbildungsinhaltes, die Einhaltung des Arbeitsrechts, den wertschätzenden und fördernden Umgang mit dem Jugendlichen und vieles mehr.

All diese Herausforderungen sind mit einer Ausbildungspflicht nicht lösbar. Eine Reihe von Untersuchungen und Studien belegt, dass z.B. eine Ausbildungsweigerung von Jugendlichen oft mit weiteren Problemlagen einerseits und negativen Erfahrung und mangelnder Wertschätzung andererseits verbunden ist.
Es gibt in Österreich eine breite Palette von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, mit Verbesserungspotential, das realisiert werden sollte. Die im Rahmen der Ausbildungsgarantie in der überbetrieblichen Lehrausbildung gesetzten Maßnahmen werden laufend evaluiert und adaptiert, ein Ausbau ist sicherlich anzudenken.