Alle Beiträge von Willi Svoboda

Antrag 05 / Rechtsanspruch auf Altersteilzeit

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB/FCG: ja
FA: nein

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer beschließt, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit haben sollen. Der Bundesgesetzgeber wird deshalb aufgefordert, die dafür notwendigen Gesetzesänderungen vorzunehmen.

Aktuell braucht es zur Inanspruchnahme einer Altersteilzeit immer eine Vereinbarung und damit die Zustimmung des Arbeitgebers.
Es hängt also letztendlich immer von der Entscheidung und dem guten Willen des jeweiligen Arbeitgebers ab. Manche gewähren die Altersteilzeit ohne Probleme, aber auch in vielen Firmen wird sie generell niemandem gewährt.

Mit den Verschärfungen im Pensionsrecht und der schrittweisen Erhöhung des Pensionsantrittsalters und dem steigenden Arbeits- und Produktivitätsdruck kann die Altersteilzeit eine sinnvolle Unterstützung zu einer angemessenen und gesunden Arbeitssituation im zunehmenden Alter sein. Die Altersteilzeit kann der Flucht in die Altersarbeitslosigkeit vorbeugen und die Motivation und damit die Leistung am Arbeitsplatz erhalten.

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich sollen bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf eine Form von Altersteilzeit haben.
In Anlehnung an andere Regelungen im Arbeits- und Sozialrecht wird es dann gesetzlich vorgesehene Schlichtungs- und Vermittlungsprozesse zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberschaft brauchen.

Antrag 04 / Verbesserung der Rechte von ArbeitnehmerInnen bei Kündigung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB/FCG: für Zuweisung
FA: nein

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer tritt für eine Verbesserung der Rechte von ArbeitnehmerInnen bei einer Kündigung durch den Dienstgeber ein und fordert:

  • Keine Kündigung nach einem Arbeitsunfall
  • Inhaltliche Begründung einer Kündigung gegenüber dem/der DienstnehmerIn und dem Betriebsrat
  • Erhöhung der Kündigungsfristen (insbesondere für ältere ArbeitnehmerInnen)
  • Erschwerte Kündigung im Krankheitsfall
  • Keine Kündigung innerhalb eines definierten Zeitrahmens
  • Konsultation des Betriebsrates mit einer eingehenden Klärung der Situation
  • Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses muss der Betriebsrat im Vorfeld informiert werden
  • Genereller Anspruch auf Postensuchtage, da es bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses schwer ist nachzuweisen, dass die Initiative vom Dienstgeber ausgegangen ist.

Die Kündigung von DienstnehmerInnen durch den Dienstgeber ist in Österreich verhältnismäßig einfach. Das führt in der Praxis zu einem oftmals sehr sorglosen Umgang durch DienstgeberInnen mit diesem Thema. Das wiederum bewirkt bei ArbeitnehmerInnen, dass sie aufgrund von Angst auf die ihnen zustehende Rechte zugunsten des Erhalts ihres Arbeitsplatzes verzichten. Auch die Umgehung des Betriebsrates durch ein Drängen des Dienstgebers auf eine „einvernehmliche“ Auflösung des Dienstverhältnisses stellt in der Praxis ein großes Problem da. Häufig befinden sich ArbeitnehmerInnen dann in einer Bedrohungssituation, die bewirkt, das sie Lösungen zustimmen, die für sie nachteilig sind.

Antrag 03 / Für eine langfristige Finanzierung von Pflege durch vermögensbezogene Steuern, insbesondere aus einer reformierten Erbschaftssteuer

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB/FCG, FA: für Zuweisung

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert

  • Einführung vermögensbezogener Steuern – insbesondere einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer – zur solidarischen Finanzierung von Pflegeleistungen
  • Pflege muss als Kernkompetenz des Staates verstanden werden

Die Finanzierung von Pflege wird neben dem Umgang mit Arbeitslosigkeit bzw. einer Reorganisation von Arbeit das herausfordernde gesellschaftspolitische Thema in Österreich sein. Fragen, wie die letzte Lebensphase gestaltet werden kann, bewegen naturgemäß immer mehr Menschen in unserem Land. Zu wissen, dass es hier gesicherte, die eigene Situation berücksichtigende Lösungen gibt, schafft Vertrauen.

Zur Zeit passiert das Gegenteil. Durch den Pflegefonds ist die Finanzierung der Pflege bis 2018 gesichert. Allerdings bildet der Pflegefonds lediglich die aktuelle Situation ab, ohne die künftigen Bedarfslagen zu berücksichtigen. Alle demographischen Prognosen diagnostizieren jedoch einen steigenden Pflegebedarf in der österreichischen Bevölkerung. Nicht ausreichend berücksichtigt wird , inwieweit Frauen auch in Zukunft bereit und in der Lage sein werden, informelle Pflegeaufgaben zu übernehmen. Es ist nicht zu erwarten und nicht erstrebenswert, dass der hohe Prozentsatz an pflegenden Angehörigen  – dabei handelt es sich überwiegend um Frauen –  konstant bleiben wird. Laut einer AK Studie pflegen 436.000 Menschen regelmäßig hilfsbedürftige Verwandte oder Bekannte.

Um einen positiven Turnaround im Pflegebereich zu erreichen und diesen Bereich als Beschäftigungsmotor zu entwickeln, müssen sich Arbeitsbedingungen und Entlohnung deutlich verbessern. Der Staat sollte Pflege als eine seiner Kernaufgabe sowohl was deren Finanzierung als auch die Leistungserbringung anbelangt – betrachten. Vermögenssteuern müssen vor diesem Hintergrund diskutiert werden. Michael Chalupka (Direktor, Diakonie Österreich) hat in der Pressestunde zu Recht darauf hingewiesen, dass z.Z. bereits Vermögen zur Finanzierung von Pflegeleistungen herangezogen wird. Und zwar gibt es eine individuelle 100%ige „Vermögenssteuer“ für pflegebedürftige Menschen, das diese ihr gesamtes Vermögen verwerten müssen, um in den Genuss von Pflegesachleistungen zu kommen. Eine „Vermögenssteuer“, die weder dem Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit noch dem Leistungsfähigkeitsprinzip entspricht und insbesondere Gruppen mit geringem Vermögen trifft.

Eine  Finanzierung von Pflege aus vermögensbezogenen Steuern  – insbesondere aus einer solidarischen, allgemeinen Erbschaftssteuer – im Verantwortungsbereich des Staates hat mehrere gesellschaftspolitische Effekte:

  • Rückgang der Erwerbsarbeitslosigkeit
  • Steigender Stellenwert von Pflege
  • Im Pflegesektor können gut bezahlte, qualifizierte Arbeitsplätze entstehen
  • Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit wird deutlich erleichtert
  • Gute Pflege hat positive Auswirkungen auf den Gesundheitszustand älterer Menschen
  • Arm – Reich Schere wird reduziert und Pflegeleistungen solidarisch finanziert
  • Auch vermögende Menschen könnten diese Steuer vermutlich als sinnvoll empfinden – ein Konsens wäre erreichbar

Antrag 02 / Vorziehen der Negativsteuer-Erhöhung auf 2015

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnenzur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

Antrag einstimmig angenommen

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert, die regierungsseitig angekündigte Erhöhung der Negativsteuer von Euro 110 auf max. Euro 400/Jahr im Rahmen der Steuerreform vorzuziehen und bereits mit dem Kalenderjahr 2015 gültig werden zu lassen.
Mit dem Vorziehen der Erhöhung der Negativsteuer würden insbesondere untere Einkommensschichten finanziell gestärkt und würde bereits im Kalenderjahr 2016 eine unmittelbar konjunkturwirksame Entlastung für einkommensschwache ArbeitnehmerInnengruppen erzielt.

Im Rahmen der Regierungsvorschläge für eine Steuertarifreform wurde auch die Erhöhung der Negativsteuer von bislang max. 110 Euro auf max. 400 Euro/Jahr angekündigt. Diese Maßnahme ist insbesondere dahingehend begrüßenswert, da sie zu einer deutlichen Kaufkraftstärkung unterer Einkommensgruppen führt, in denen sich insbesondere Teilzeitbeschäftigte – mehrheitlich Frauen – befinden.

Die Steuertarifreform soll mit Jänner 2016 in Kraft treten. Für BezieherInnen nicht lohnsteuerpflichtiger Einkommen, die einen Anspruch auf eine Negativsteuer haben, ergibt sich das Problem, dass die Steuergutschrift nicht unmittelbar – wie bei jenen Einkommensgruppen, die von niedrigeren ESt bzw. LSt-Sätzen profitieren – wirksam wird, sondern deutlich verzögert erst im Folgejahr ihres Anspruchs. Damit werden ausgerechnet jene Einkommensgruppen hinsichtlich einer raschen Wirkung der Steuerreform benachteiligt, die eine Entlastung besonders notwendig hätten, und deren Entlastung gleichzeitig unmittelbar nachfrage- und damit konjunkturwirksam würde.

Es wäre daher – aus sozial- wie aus konjunkturpolitischen Gründen – sinnvoll, die Erhöhung der Negativsteuer vorzuziehen und bereits im Kalenderjahr 2015 wirksam werden zu lassen, um bereits einen realen Entlastungseffekt mit 2016 (Auszahlung der Negativsteuer) zu erzielen.

Antrag 01 / Arbeit FAIRteilen, Arbeitszeit FAIRkürzen: Für eine umfassende Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 18. Juni 2015

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB/FCG, FA: nein

Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:
Die 157. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert 40 Jahre nach Umsetzung der 40-Stunden-Woche gesetzliche Schritte zu einer umfassenden Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit in Richtung 30-Stunden-Woche sowie der täglichen Normalarbeitszeit in Richtung 6-Stunden-Tag, bei vollem Einkommensausgleich und einem entsprechenden Personalausgleich,

  • weil sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine umfassende Arbeitszeitverkürzung angesichts des enormen Produktivitätszuwachses (von 1994 bis 2012: + 23,9 %) in den letzten Jahrzehnten bei gleichzeitig stagnierender Reallohnentwicklung (Bruttoreallöhne wuchsen zwischen 1994 und 2012 um 5 %, die Nettoreallöhne fielen sogar um 0,5 %) schon erarbeitet haben (Quelle: AK OÖ),
  • weil nur mit kürzeren täglichen Arbeitszeiten die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern und damit die ungerechte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit aufgebrochen werden kann,
  • weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ausgleich für belastende Arbeitsbedingungen brauchen – im europäischen Vergleich gibt es eine hohe Ausprägung der Belastungsfaktoren Arbeitsintensität, Arbeitstempo und Zeitdruck (Quelle: OECD),
  • weil das Unfallrisiko ab der 7./8. Arbeitsstunde ansteigt,
  • weil lange Arbeitszeiten krank machen,
  • weil damit Arbeitsplätze geschaffen werden
  • und weil dadurch Arbeit und einhergehend Einkommen, Chancen und soziale Absicherung gerechter verteilt werden.

Zusätzlich fordert die Bundesarbeitskammer:

  • Maßnahmen zum Abbau von Überstunden – insbesondere über eine Verteuerung (z.B. über progressiv steigende Zuschläge auf die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung)
  • Rechtsansprüche auf zeitlich befristete, sozial abgesicherte berufliche Auszeiten (Karenzen) z.B. für Bildung, Betreuung, Pflege oder zur Erholung (Sabbatical, Burn-out-Prävention)
  • 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle unselbständig Beschäftigten
  • einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (z.B. Weiterbildung, Kinderbetreuung) mit Rückkehrrecht zu Vollzeit

Im Jahresdurchschnitt 2013 waren in Österreich 287.207 Menschen erwerbsarbeitslos; das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 10,2 % (arbeitslos vorgemerkte Personen laut Sozialbericht 2013 – 2014 des BMASK). 2014 erreichte die Arbeitslosigkeit in Österreich neue traurige Rekorde und lag in einzelnen Monaten bereits knapp an der 400.000-Personen-Marke, eine Entwicklung die sich krisenbedingt auch 2015 fortsetzt (März: 428.519 arbeitslos gemeldete Personen und SchulungsteilnehmerInnen).

Gleichzeitig war die Zahl geleisteter Überstunden 2013 mit 270 Millionen Überstunden trotz Krise anhaltend hoch. Vollzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen arbeiteten 2013 durchschnittlich 41,7 Stunden/Woche (Männer: 42,2 Stunden, Frauen: 40,8 Stunden) so viel, wie kaum sonst wo in Europa, deutlich über dem EU-Schnitt (Statistik Austria).

2013 ist die Teilzeitquote auf 26,5 % gestiegen. Bei den Frauen liegt sie bei 45,9 % (Statistik Austria). Die Atypisierung und Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse schreitet voran: 2013 waren nur noch 50,5 Prozent der rund 4,2 Millionen unselbständig Beschäftigten in einem Vollzeitjob mit kontinuierlicher, durchgängiger Beschäftigungsdauer (Einkommensbericht des Rechnungshofs 2012 und 2013). Der Beschäftigungszuwachs zwischen 2008 und 2013 von 92.200 Personen betrifft de facto nur Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse, während Vollzeitstellen gleichzeitig verloren gehen (- 48.000 Personen, Sozialbericht 2013 – 2014).

Auch wegen der hohen Quote von Frauen in Teilzeit und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und den dabei erzielten Stundenlöhnen, die deutlich hinter jenen Vollzeit Beschäftigter liegen, ist Armut bis ins Alter hineinreichend vor allem weiblich. In Österreich verdienen Frauen im Durchschnitt aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft um 23 % Prozent weniger als Männer (Statistik Austria, Gender Statistik). Österreich liegt damit hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede in der EU an zweiter Stelle. Nur in einem Land der EU sind die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen größer!

Der ungleichen Verteilung der Erwerbsarbeit (die meisten Männer arbeiten Vollzeit und viele von ihnen leisten Überstunden, fast die Hälfte der Frauen arbeiten Teilzeit) entspricht die ungleiche Verteilung von unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern: insgesamt wird die unbezahlte Arbeit zu zwei Dritteln von Frauen erbracht, bei erwerbstätigen Frauen liegt der Anteil immer noch bei 62,6 %.

Vor vierzig Jahren fand die letzte allgemeine, gesetzliche Arbeitszeitverkürzung auf 40 Stunden wöchentlich, 8 Stunden täglich statt. Ein langjährige Forderung der ArbeiterInnenbewegung wurde damals umgesetzt. Vierzig Jahre später ist es höchste Zeit, weitere Schritte in Richtung einer gerechteren Verteilung von Arbeit, Zeit und Geld zu setzen.