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Antrag 06 / Gigaliner haben in Österreich nichts zu suchen!

 

Derzeit wird auf europäischer Ebene die grenzüberschreitende Zulassung von Gigalinern verhandelt. Bisher sind die Riesen-Lkw (Länge von über 25 Metern und Gewicht bis zu 60 Tonnen) nur in Teilen Skandinaviens und den Niederlanden zugelassen sowie zu Testzwecken auch in einigen Bundesländern Deutschlands. Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, sollen künftig Gigaliner auch Grenzen passieren dürfen. Es ist jedoch zu befürchten, dass mit dieser Regelung der erste Schritt hin zu einer europaweiten Zulassung gesetzt wird. Denn jene Staaten, die sich gegen die Gigaliner aussprechen, würden wirtschaftlich schwer unter Druck kommen. Damit würde eine Hintertür für die EU-weite Zulassung der Gigaliner sperrangelweit aufgemacht.

Für Österreichs Verkehrssystem würden Gigaliner Milliardenkosten für die Infrastruktur, mehr Verkehrstote und eine massive Zunahme vom Schwerverkehr auf der Straße zulasten der umweltfreundlichen Schiene bedeuten. Das belegen zahlreiche Studien. Deswegen hat sich der auch Bundesrat vor wenigen Monaten mit einer entschiedenen Ablehnung der Gigaliner an die EU-Kommission gewandt. Die Antwort, die Johannes Hahn namens der Kommission an den Bundesrat und die Bundesländer schickte, lässt allerdings auf keinerlei Unterstützung durch den österreichischen EU-Kommissar hoffen. Denn Hahn hat darin die Zulassung von überlangen und überschweren Lkws vorbehaltlos verteidigt.

Nein zu Monstertrucks auf Österreichs Straßen

Gigaliner sind ein enormes Sicherheitsrisiko und würden Milliardenkosten im Bereich der Infrastruktur verursachen. Außerdem würde ihre Zulassung eine massive Rückverlagerung des Schwerverkehrs auf die Straße bedeuten.“
Aus diesen, in zahlreichen Studien nachgewiesenen Gründen, habe Österreich gegenüber der Europäischen Union (EU) bislang geschlossen eine klare Haltung gegen die Zulassung der Monstertrucks vertreten. Gigaliner stehen in absolutem Widerspruch zu den europäischen und österreichischen Zielen einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Es geht dabei um eine der der wichtigsten verkehrspolitischen Weichenstellungen für die kommenden Jahrzehnte und um die Frage:

Setzen wir in Europa auf umweltfreundlichen Verkehr und damit auf Klimaschutz und den Schutz der Bevölkerung vor Lärm, Stau und Abgasen oder auf ungebremst wachsenden Lkw-Verkehr?

Niemand braucht die Monsterstrucks, deren Zulassung in Österreich Milliarden Euro an Kosten verursachen würden – nebst einer massiven Verschlechterung der Verkehrssicherheit. In Österreich sind die Straßen für derartige Fahrzeuge nicht gerüstet und es müssten Unsummen investiert werden, um beispielsweise Brücken oder Tunnel umzubauen. Darüber hinaus ist es ein umweltpolitischer Nonsens Maßnahmen zu treffen, die mithelfen, den Güterverkehr wieder von der umweltfreundlichen Schiene auf die Straße zu verlagern. Die Riesen-LKWs mit über 25 Metern Länge und einem Gewicht bis zu 60 Tonnen stellen zudem ein großes Sicherheitsrisiko dar. Das brauchen wir in Österreich nicht.

Die wichtigsten Studienergebnisse zu den Auswirkungen von Giga-Linern:

5,4 Milliarden Euro würden in Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen investiert werden müssen, um sie für die 60 Tonnen schweren und 25 Meter langen Mega-Trucks aufzurüsten – etwa für die Verstärkung von Brücken, in die Vergrößerung von Tunnel-Radien, die Verstärkung von Leitplanken oder die Vergrößerung von Pannenbuchten.
Das Unfallrisiko nimmt zu, die Schwere von Unfällen und damit der Verletzungen steigt. Das Risiko für Pkw-Fahrer bei einem Unfall mit einem 60-Tonnen-Lkw getötet zu werden, ist viermal so hoch im Vergleich zum 40-Tonner.
Der kombinierte Verkehr würde bei EU-weiter Zulassung von Gigalinern 74 Prozent seines Volumens verlieren – das wäre eine wirtschaftliche Bedrohung für jede europäische Güterbahn. Von 5,6 Milliarden Tonnen-Kilometer des kombinierten Verkehrs würden insgesamt 4 Milliarden Tonnen-Kilometer von der Schiene auf die Straßen verlagert. Das sind 1,3 Millionen Lkw-Fahrten mehr pro Jahr auf der Straße. Die Folgen für die Umwelt: ein Plus von 200.000 Tonnen an CO2.

Antrag 07 / Eigentragene Partnerschaft

 

Bei der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare in Österreich 2010  wurde eine Chance für eine gleichberechtigtere Gesellschaft verpasst. Es bestehen weiterhin diskriminierende Unterschiede zur Ehe aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.
Der generelle Ausschluss eingetragener Paare von der Adoption ist eine diese diskriminierende Unterschiede. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 19. Februar 2013 werden zumindest für die Stiefkindadoption Anpassungen im österreichischen Gesetz vorgenommen werden müssen. Um eine echte Gleichstellung zu erzielen, muss auch die Fremdkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein.
Eine medizinisch unterstützte künstliche Befruchtung ist  gleichgeschlechtlichen Paaren in Österreich derzeit nicht erlaubt. Nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz ist seit 1. Jänner 2010 in Österreich ist sie nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig.
Es gibt auch symbolische Diskriminierung. Für gleichgeschlechtliche Paare wurde eine neue Terminologie eingeführt. So wird z.B. „Eingetragene Partnerschaft“ statt dem in Menschenrechtsdokumenten verwendeten Begriff „Ehe“, „Auflösung“ statt „Scheidung“, „Pension für hinterbliebene eingetragene Partner“ statt „Witwer-/Witwenpension“, „Nachname“ statt „Familienname“ verwendet. Auch andere Ungleichheiten gegenüber dem Ehegesetz bestehen, z. B. erfolgt keine Eintragung am Standesamt.
Amnesty International fordert den Schutz vor Diskriminierung als eines der wesentlichen menschenrechtlichen Grundprinzipien. Die menschenrechtliche Forderung ist demnach die nach gleichen Rechten für homosexuelle und heterosexuelle Paare.
Tausende Menschen in Österreich haben die Forderung von Amnesty International unterstützt. Die gesammelten Unterstützungserklärungen wurden am 5. September 2013 an die Parteivorsitzenden aller Nationalratsparteien in Österreich übermittelt.
„Es gibt keinerlei Grund dafür, warum für homosexuelle Paare andere Regeln gelten sollten als für heterosexuelle. Jede auch noch so kleine gesetzliche Unterscheidung in diesem Bereich, sei es ein Bindestrich im Namensrecht oder unterschiedliche Adoptionsregeln, ist eine inakzeptable und menschenrechtswidrige Diskriminierung,“ sagt Heinz Patzelt, General Sekretär von Amnesty International Österreich. (1)

(1) Siehe http://www.amnesty.at/aktiv_werden/gleichberechtigt_lieben/

Antrag 08 / Keine Ausgliederung der Publikumsdienste in den Theatern!

 

Unter anderen haben die Bundestheater die Werkverträge mit den BilleteurInnen an ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen  ausgelagert. Billiger werden solcherart ausgelagerte Arbeitskräfte in erster Linie durch Gehaltseinbußen und Schlechterstellungen in ihren Arbeitsverträgen: Das Umgehen von kollektivvertraglichen Mindeststandards und betriebsinternen Abmachungen sind weit verbreitete Folgen.
Vor kurzem hat ein bei einem Sicherheitsdienst angestellter Billeteur des Burgtheaters seine Arbeitsbedingungen öffentlich thematisiert, bzw. hat er eigentlich nur ersucht, sich mit den Arbeitsbedingungen des Publikumsdienstes auseinanderzusetzen. Er ist umgehend seinen Job  los gewesen.
Diese Praxis ArbeitnehmerInnen ihrer Rechte zu beschneiden, muss im Bereich der öffentlichen Hand und der ihr zurechenbaren Betrieben sofort beendet werden.

Antrag 09 / Die Einführung von Subventionen für die Atomenergie zu verhindern.

 

Die Nutzung der Atomenergie ist nicht nur gefährlich, sie wird auch nur mit massiven Subventionen am Leben erhalten. So ist der Bau von 2 neuen AKWs in Großbritannien nur durch von der Regierung „garantierte Abnahmepreise“ in der Höhe von 10,6 Cent / kWh (!) über 35 Jahre möglich. Im Vergleich dazu liegt die Förderung für Strom aus großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Österreich derzeit bei 16,59 Cent/kWh – und nach 13 Jahren gibt es nur mehr den Marktpreis (derzeit 4,52 Cent/kWh). In Summe soll also englischer Atomstrom höher gefördert werden als z.B. österr. Strom aus Photovoltaikanlagen.  
Mit einer Petition an die Mitglieder der Europäischen Kommission kämpft die Umweltschutzorganisation Global2000 gegen die geplanten zusätzlichen Subventionen für die Atomenergie. Der Wortlaut der Petition:
Mit dieser Petition appelliere ich an Sie als Mitglied der Europäischen Kommission, die Einführung von Subventionen für die Atomenergie zu verhindern.
Angesprochen ist der Vorschlag der Europäischen Kommission, welcher im Juli 2013 in den Medien breit diskutiert wurde und auf Unglauben und Schock stieß: Für die Errichtung neuer Atomkraftwerke sollen nun im Wege des EU-Beihilferechts Subventionen ermöglicht werden, wie sie bisher nur für die Erneuerbaren Energien (EU Erneuerbaren- Energien- Richtlinie von 2009) vorgesehen waren. Diese Beihilfen dienten der Markteinführung der umweltfreundlichen Energieformen, als diese noch in den Kinderschuhen steckten.
Die nun vorgeschlagenen Leitlinien für die Umwelt-und Energiebeihilfen für den Zeitraum 2014 – 2020 sind die Reaktion auf die Bestrebungen einer kleinen Gruppe von Mitgliedstaaten, die eine sterbende Atomindustrie mit öffentlichen Geldern vermeint retten zu müssen. Dieser Entwurf geht im Sinne des Klimaschutzes von einem technologieneutralen Ansatz der Förderung von kohlenstoffarmen Energieformen aus. Die vorbehaltlose Annahme, dass Atomkraft kohlenstoffarm wäre, ist nicht richtig. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Qualität des für den Nuklearbrennstoff verwendeten Urans sehr hoch ist.
Die Auswirkungen dieser neuen Subventionen zeichnen sich bereits ab: Die Verhandlungen zwischen Betreiber und Regierung in Großbritannien wie auch in der Tschechischen Republik laufen bereits. Es geht um die Gewährung von nie dagewesenen Konditionen für neu errichtete Atomkraftwerke, wie zum Beispiel garantierte Einspeisepreise für 30 – 40 Jahre. Die Kosten für die Verluste der Atomkraftwerke werden den Steuerzahlern aufgebürdet, weil die Produktionskosten für den Atomstrom nicht von den Marktpreisen abgedeckt werden. Verträge wie diese widersprechen auch den Zielen der EU Strommarkt – Richtlinien seit 1997.
Katastrophen wie die in Fukushima 2011 wurden für nicht möglich gehalten und sind nun ein furchtbares Denkmal für das Restrisiko. Die Situation ist seit zwei Jahren vollkommen außer Kontrolle und wird es noch für Jahre bleiben. Diese Region Japans ist für künftige Generationen verloren, die austretende Radioaktivität ist zu einer Gefahr für den gesamten Pazifischen Ozean und die Nahrungskette geworden.
Wir fordern Sie auf, diese wichtige Entscheidung für die Menschen und für die Umwelt zu treffen und gegen neue Subventionen für die Atomenergie zu stimmen.]

Antrag 10 / Unser Saatgut ist in Gefahr – Freiheit für die Vielfalt!

 

Die Wahlmöglichkeit und Transparenz für VerbraucherInnen müssen geschützt und gefördert werden:

  • Samenfeste Sorten und Sorten, welche für den biologischen Landbau oder spezielle lokale Bedingungen gezüchtet wurden, dürfen nicht durch Pflanzengesundheitsvorschriften sowie die Normen von Zertifizierung oder Zulassung diskriminiert werden.
  • Auch freiwillige Zulassung darf diese Art von Sorten nicht diskriminieren.
  • Für kleinste und kleine Unternehmen sollen nur Grundanforderungen betreffend Etikettierung gelten – sofern sie nicht mit gentechnisch veränderten Organismen oder Saat- und Pflanzgut arbeiten, das durch geistige Eigentumsrechte geschützt ist (Sortenschutz oder Patente)
  • Bei zugelassenen Sorten muss Transparenz über die verwendeten Züchtungsmethoden und alle erteilten geistigen Eigentumsrechte sichergestellt sein.

 

Derzeit entsteht in Brüssel eine neue EU-Saatgutverordnung. Hohe Gebühren, amtliche Prüfungen, unmögliche Zulassungsverfahren – wenn die Pläne der EU-Kommission aufgehen, werden viele seltene und alte Sorten von Obst, Gemüse und Getreide für immer aussterben.
In Zukunft sollen seltene und bäuerliche Sorten Tests unterzogen werden, die nur von Industriesorten bestanden werden können. BäuerInnen und GärtnerInnen, die selbst vermehrtes Saatgut auf einem Markt weitergeben wollen, droht ein Strafverfahren. Selbst kleine Landwirte dürfen Saatgut künftig nicht einmal herschenken.

Während KonsumentInnen, GärtnerInnen und LandwirtInnen von der Vielfalt abgeschnitten werden, kann die Agrarindustrie aufatmen: Ist die Vielfalt erstmals verdrängt, können sie den Menschen die genormte Einfalt auftischen. Die EU-Saatgutverordnung fördert die Konzentration von Saatgut in den Händen weniger Multis. Für viele lokal angepasste, seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide wäre das das sichere Ende.

Das ist inakzeptabel. Die EU-Saatgutverordnung muss die Vielfalt ermöglichen, statt sie zu vernichten. Nur eine echte Vielfalt an Sorten sichert, dass unsere Landwirtschaft sich an veränderte Bedingungen –Klimawandel, neue Krankheiten, Schädlinge, Lebensstil – anpassen kann.
Noch können wir diese Schätze retten!