Alle Beiträge von Willi Svoboda

Antrag 07 / Sozial- und Gesundheitsbereich

 

Der Sozial- und Gesundheitsbereich sind zentrale Säulen unserer Gesellschaft. Bedürftige Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf eine bestmögliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige soziale und medizinische Versorgung.

Die „Effizienzsteigerungen“ der letzten Jahre – vielfach wegen behaupteter knapper werdender öffentlicher Mittel – haben schon längere Zeit besorgniserregende Zustände geschaffen.

Besonders spüren diese Einschränkungen die Pflegenden und zu pflegenden Personen im Bereich der Sozialen Dienste aber auch die Pflegekräfte in den Spitälern. Die permanente Arbeitshetze in diesen Bereichen beeinträchtigt das Pflegepersonal in der menschliche Zuwendung, unterbindet intensivere persönliche Beziehungen zwischen Betroffenen und HelferInnen und befördert eine zunehmend „entmenschlichte“ Pflege, die, trotz Engagements der im Sozialbereich Beschäftigten, kaum mehr Raum für die Abdeckung individueller Bedürfnisse der KlientInnen zulässt.

Wie der Einkommensbericht des Rechnungshofs festhält, liegen in diesen Bereichen bereits jetzt Löhne und Gehälter deutlich unter dem Schnitt aller unselbständig Beschäftigten, hervorgerufen auch durch häufige Teilzeitbeschäftigungen in diesen Branchen, die deshalb gewählt werden weil die Beschäftigten eine Vollzeitstelle physisch und psychisch nicht mehr verkraften. Effizienzsteigerungsmaßnahmen belasten außerdem die Beschäftigten psychisch sehr stark. Arbeitsverdichtung, d.h. mehr KlientInnen in derselben Zeit betreuen, schafft so eine unerträgliche Arbeitsbelastung. Untersuchungen aus Großbritannien (NEF-Studie) aber auch Österreich zeigen, dass jeder Cent, der in den Sozialbereich investiert wird, nicht nur ein Vielfaches an gesellschaftlichem Mehrwert („Social Return of Investment“) sondern auch ökonomischen Wohlstand schafft.

Antrag 06 / Lebensmittel-Ampel in Österreich

 

60 Prozent der Erwachsenen und bereits 20 Prozent der Schulkinder in der EU gelten als übergewichtig oder sogar fettleibig. Millionen Menschen leiden zudem an Bluthochdruck (Hypertonie). Probleme, die Milliarden-Kosten im Gesundheitssystem verursachen – und die nicht zuletzt auf eine falsche Ernährung zurückzuführen sind.

Durch verwirrende Prozentangaben und irreführende Portionsgrößen sorgen Lebensmittelproduzenten dafür, KonsumentInnen in Sicherheit zu wiegen.

Nährwertangaben müssen klar und verständlich auf den Lebensmittelverpackungen zu erkennen sein. Und sie müssen vergleichbar sein. Mit der in Großbritannien entwickelten Ampelkennzeichnung wird das erreicht: Statt auf unrealistische Portionsgrößen setzt sie auf einheitliche Angaben pro 100 Gramm und auf Signalfarben, die die Information über die wichtigsten Nährwerte Fett, Zucker und Salz liefert.
Grün steht dabei für einen geringen – Gelb für einen mittleren – Rot für einen hohen Gehalt am jeweiligen Nährwert.

 

Antrag 05 / Firmenwagen sozial gerecht und ökologisch vernünftig besteuern

 

Zirka 9 Prozent der PKW in Österreich sind privat genutzte Firmenwagen. Die private Nutzung des Firmenwagens ist ein geldwerter Vorteil, der für die Beschäftigten als Sachbezug pauschal besteuert wird, mit 1,5% der Anschaffungskosten, maximal 720 Euro im Monat. Bei privater Nutzung unter 500 Kilometer im Monat sind nur 0,75% der Anschaffungskosten zu versteuern.

Die steuerliche Bewertung des geldwerten Vorteils mit 1,5 % des Auto-Neupreises pro Monat ist niedriger als der tatsächliche Gegenwert. Durchschnittlich werden zur Zeit nur zirka 63 Prozent des tatsächlichen Werts versteuert.

Wie viel Einkommensteuern und Sozialabgaben durch einen privat genutzten Firmenwagen niedriger sind als bei einer gleichwertig höheren Entlohnung, hängt von Gehalt und Auto ab. Im Durchschnitt ergibt sich für Unternehmen und Beschäftigte zusammen eine Ersparnis von mehr als 3.000 Euro pro Jahr, wenn ein Teil der Entlohnung in Form eines privat genutzten Firmenwagens erfolgt.

Die derzeitige Regelung verletzt das Gebot der Steuergerechtigkeit, auch der vertikalen Steuergerechtigkeit, da Firmenwagen in höheren Gehaltsklassen üblicher sind als in mittleren oder niedrigen. Sie schafft außerdem Anreize zur übermäßigen privaten Nutzung von Firmenwagen und belohnt die, die am meisten fahren und die teuersten Fahrzeuge mit dem höchsten Verbrauch nutzen.

 

Antrag 04 / Die Zukunft von Prävention, Unfallheilbehandlung und Rehabilitation in der AUVA

Entsprechend dem Grundsatz „Alles aus einer Hand“ stellt die AUVA – basierend auf ihrem 4-Säulensystem (Prävention, Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenleistung) – einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil im österreichischen Gesundheitssystem dar und ist in der Bundesverfassung verankert. Hervorragende Ergebnisse in der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, international anerkannte Unfallheilbehandlung und Rehabilitation und entsprechende Verringerung der Aufwendungen für Renten bestätigen diese nachhaltige Strategie zum Wohle der Unfallversicherten, Betriebe, Unfallversicherung und Gesellschaft.

Durch die Beitragssenkung um Euro 90 Mio pro Jahr ab 1.7.2014 ist für die kommenden Jahre ein deutlich negatives Finanzergebnis für die AUVA zu erwarten.
Die AUVA ist dadurch gezwungen, sich auf ihre durch die Verfassung und das ASVG normierten Aufgaben zu konzentrieren und für entsprechende Transparenz und Kostenwahrheit zu sorgen. Das Potential zur Kostensanierung der AUVA ist erheblich: Einerseits liegt es in der gesetzlich vorgeschriebenen zweckfremden Verwendung von Mitteln der Unfallversicherung, wie für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Beitragsfreistellung diverser Gruppen und Beschäftigten oder die Krankenversicherung für Selbständige, andererseits in der fehlenden Kostenwahrheit bei der allgemeinen Unfallheilbehandlung und Rehabilitation und der enormen Überzahlung bei Fremdbehandlungen (§319a ASVG).
Die Länder, welche gemäß Verfassung den stationären Versorgungsauftrag zu erfüllen haben, sei es durch eigene Einrichtungen oder durch Dritte, profitieren im hohen Ausmaß von den Leistungen der UKHs in der allgemeinen Unfallheilbehandlung, ohne dafür entsprechende LKF-Beträge zu zahlen. Hingegen erhalten Privatkrankenanstalten für ihre Leistungen enorme Mittel aus dem Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds.

Für die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren in Zusammenarbeit mit den Gebietskrankenkassen, die jährlich mehrere Mrd. Euro in der Krankenversicherung und Pensionsversicherung verursachen, fehlt dagegen der gesetzliche Auftrag und das notwendige Geld. Besonders zur Prävention der stark steigenden psychischen Gesundheitsgefahren, welche inzwischen einen wesentlichen Teil der Erkrankungen und Arbeitsunfähigkeitspensionen verursachen, fehlen die Ressourcen.

Die AUVA hat nun Gespräche über eine beispielhafte Zusammenarbeit zwischen dem UKH Klagenfurt und dem Wörthersee-Klinikum begonnen und eine erste Machbarkeitsstudie über Zusammenlegungen von AUVA-Einrichtungen im Raum Wien erstellen lassen.
Wie immer diese Planungen und Gespräche sich entwickeln werden, muss sichergestellt sein, dass sich die AUVA die Investitions- und Betriebskosten leisten kann, die Kooperationspartner ihre Beiträge erbringen und diese Umstrukturierungen nicht zu Lasten der AUVA Beschäftigten gehen.
Für die Betriebsräte und Beschäftigten in der AUVA ist für die Mitwirkung an diesem Veränderungsprozess das bereits 2009 einstimmig beschlossene Zukunftsprogramm des Zentralbetriebsrates „Unsere AUVA – DAS Kompetenzzentrum für das Ereignis Unfall“ wesentlich. Darin enthalten sind eine Reihe von aktuellen Forderungen und Vorschläge an Politik, Hauptverband der Sozialversicherungsträger und AUVA, die auch für diese möglichen Umstrukturierungen gelten.

Die AUVA hat bereits eine Beschäftigungsgarantie für die Betroffenen zugesagt. Darüber hinaus sind Standortgarantien im Rahmen von Sozialplänen erforderlich.
In den UKHs als regionale Traumazentren und den AUVA-Rehabilitationszentren sind primär alle Arbeitsunfälle zu behandeln, um die Unfallversicherten bestmöglich nach dem 4-Säulenmodell behandeln zu können. Dies erfordert entsprechende Vereinbarungen mit den Ländern und den Rettungsorganisationen (bei schweren Arbeitsunfällen Hubschraubertransporte).

Nur durch den Erhalt der Eigenständigkeit der UKHs – durchaus in Kooperation mit öffentlichen Schwerpunktkrankenanstalten – und der Reha-Zentren (insbesondere der Langzeitrehabilitation mit bestmöglichen Bedingungen am „Weißen Hof“), wird es möglich sein, die gesetzlich vorgegebene bestmögliche Prävention, Heilbehandlung und Rehabilitation für alle Unfallversicherten zu gewährleisten und weiter auszubauen.
Eine Reduzierung der Kapazitäten oder gar der Wegfall der Unfallheilbehandlung oder der Rehabilitation durch die AUVA wäre eine existenzielle Bedrohung für die Unfallversicherten und die AUVA und damit der gesamten gesetzlichen Unfallversicherung in Österreich. Die optimale Unfallheilbehandlung nach Primar Lorenz Böhler kann nicht durch Geldleistungen an Dritte ersetzt werden.

Nach heuer 125 Jahren Erfolgsgeschichte muss die AUVA und ihre Beschäftigten zum Wohle ihrer Versicherten eine gesicherte Zukunft haben!

Antrag 03 / Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 27.11.2014

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
FA: nein
ÖAAB/FCG: für Zuweisung

Die 156. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf:
den „Bartenstein-Erlass“ aus dem Jahr 2004, der die Arbeitsmöglichkeiten für AsylwerberInnen auf Saisonarbeit beschränkt, aufzuheben,
jungen AsylwerberInnen den Zugang zu sämtlichen Lehrberufen ohne Arbeitsmarktprüfung bzw. über die Pflichtschule hinausgehenden (Aus-)Bildungseinrichtungen zu ermöglichen,
AsylwerberInnen zu ermöglichen, sich beim AMS arbeitssuchend zu melden und den Zugang zu Arbeitsmarktförderungen nicht länger zu verwehren.

Nach wie vor ist es AsylwerberInnen in Österreich nicht möglich, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, da ihnen wegen des sogenannten „Bartenstein-Erlasses“ von 2004 derzeit nur die Möglichkeit bleibt, sich als Saisonarbeitskraft bzw. ErntehelferIn zu verdingen. Auch dies nur nach Durchführung eines Ersatzkraftverfahrens, in welchem das AMS überprüft, ob es für die in Aussicht genommene Tätigkeit keine geeigneten BewerberInnen mit Arbeitsmarktzugang gibt.

Alternativ können AsylwerberInnen auch eine selbstständige Tätigkeit in freien Gewerben ausüben, was – sofern überhaupt möglich – häufig in sehr prekäre Tätigkeitsfelder mündet, wie etwa Zeitungskolportage.

Jugendlichen AsylwerberInnen bis 25 Jahre ist es nach Abschluss ihrer Schulpflicht nur unter größten Schwierigkeiten möglich, eine Lehrstelle zu erhalten, da auch hier eine Einschränkung auf Mangelberufe gilt. Für die Dauer des Asylverfahrens sind diese Menschen somit vielfach zum Nichtstun verurteilt, was einerseits äußerst negative Auswirkungen auf ihre berufliche Zukunft hat, andererseits auch die Gesundheit und die Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigt.

In der Praxis bedeutet dies, dass AsylwerberInnen aufgrund dieser Hürden kaum jemals dazuverdienen bzw. keine qualifizierte Ausbildung erhalten und unter finanziell unwürdigen Bedingungen leben müssen.

In der Praxis dauern Asylverfahren immer länger; so kann es bis zu drei Jahre dauern, bis ein Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht, das den früheren Asylgerichtshof ersetzt hat, verhandelt wird.

Viele UnternehmerInnen machen sich die Zwangslage von AsylwerberInnen zu nutze und beschäftigen sie zu Bedingungen, für die der Ausdruck Lohn- und Sozialdumping noch zu hoch gegriffen scheint. Dies verschärft deren prekäre Lage weiter und macht sie darüber hinaus zum Buhmann bestimmter politischer Gruppen, die AsylwerberInnen gerne als Bedrohung für die Bevölkerung darstellen.

Auf EU-Ebene tritt ab Juli 2015 eine Richtlinie in Kraft, nach der AsylwerberInnen spätestens neun Monate nach Antragsstellung der Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren ist – Österreich hat also Handlungsbedarf. Aktuell haben AsylwerberInnen in Deutschland nach neun Monaten die Möglichkeit, sich mittels einer Beschäftigungsbewilligung um Erwerbstätigkeit zu bemühen, eine Verkürzung dieser Wartefrist auf drei Monate ist derzeit im Bundestag in Diskussion. In Schweden dürfen AsylwerberInnen, deren Verfahren voraussichtlich länger dauert, nach vier Monaten legal arbeiten. Es besteht auch für Österreich kein Grund AsylwerberInnen den Zugang zum Arbeitsmarkt länger zu verwehren.
Die ArbeiterInnenbewegung ist nicht zuletzt dem Prinzip der Solidarität verpflichtet. AsylwerberInnen machen derzeit lediglich 0,25% der österreichischen Gesamtbevölkerung aus, was die vielerorts publizierte Propaganda, Österreich werde von Asylsuchenden förmlich überschwemmt, Lügen straft. Angesichts der Umstände ist es dringend an der Zeit, den Arbeitsmarkt für Asylwerbende zu öffnen.