Alle Beiträge von Willi Svoboda

Antrag 02 / Urlaubsanspruch bei Erwerbsarbeitslosigkeit

 

Im Unterschied zu anderen Ländern Europas (etwa der Schweiz) ist es erwerbsarbeitslosen Menschen in Österreich nicht möglich, auf Urlaub zu fahren oder FreundInnen oder Verwandte außerhalb Österreichs zu besuchen, ohne den Leistungsanspruch zu verlieren. Dies ist nicht nur unverständlich, sondern auch kontraproduktiv.

Das Fehlen einer existenziell abgesicherten Möglichkeit selbstbestimmten Urlaubs entspricht der Vorstellung, wonach erwerbsarbeitslose Menschen ohnehin nichts täten und unter Druck gesetzt werden müssten. Dies ist gleich in mehrfacher Hinsicht kontraproduktiv:

  • Gerade Auszeiten von den Verpflichtungen des Alltags ermöglichen Menschen eine Neuorientierung und somit auch eine bessere Orientierung auf berufliche Reintegration.
  • Gerade in Phasen von Erwerbsarbeitslosigkeit ist die Notwendigkeit, soziale Kontakte zu pflegen und aufrecht zu erhalten, besonders groß.
  • Es ist absurd, Familien den gemeinsamen Urlaub von Eltern und Kindern zu verwehren, weil etwa ein Mitglied arbeitslos ist.
  • Erwerbsarbeitslosigkeit ist kein begehrenswerter Zustand des Nichtstuns sondern eine psychisch wie physisch höchst belastende Situation. Es ist daher notwendig, auch erwerbsarbeitslosen Menschen die Gelegenheit zu selbstbestimmten Freizeiten zu ermöglichen.

Der vorliegende Vorschlag sieht bis zu 20 Werktage an Ferientagen im Rahmen des Leistungsbezugs für erwerbsarbeitslose Menschen pro Jahr vor. Dabei erhalten die Menschen nach jeweils 90 Tagen Leistungsbezug einen Anspruch auf 5 Werktage als Ferientage (zuzüglich an diese angrenzende Wochenend- oder Feiertage). Es obliegt nicht dem AMS, wann oder wo diese Tage verbracht werden. Eine rechtzeitige Meldung bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS vorausgesetzt, entfallen für die Ferientage die Verpflichtung etwa Kontrolltermine wahrzunehmen, Kursmaßnahmen zu besuchen oder Veränderungen des Aufenthalts bekanntzugeben. Einzig die Verpflichtung, die Aufnahme einer Beschäftigung bekannt zu geben, bleibt erhalten.

Ferientage fallen erstmals nach 90 Tagen des Leistungsbezugs an und somit erst wenige Tage vor Erreichung der durchschnittlichen Dauer der Arbeitslosigkeit. Eine missbräuchliche Nutzung dieser Tage zur Vereitelung etwa einer Betreuungsvereinbarung ist daher nicht möglich.

Unselbständige ArbeitnehmerInnen haben einen Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Ein Rechtsanspruch von erwerbsarbeitslosen Menschen auf insgesamt 4 Wochen im Verlauf eines Jahres ist somit jedenfalls gerechtfertigt. Angesparte Ferientage können im Block verbraucht werden. Nicht in Anspruch genommene Ferientage verfallen 12 Monate nach Entstehen des Anspruchs. Es ist daher möglich, nach einem vollen Jahr des Bezugs von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz eine Auszeit von insgesamt 4 Wochen in Anspruch zu nehmen.

Antrag 01 / Keine Steuerreform auf Kosten von Beschäftigung und Sozialer Sicherheit – Ausreichende Gegenfinanzierung über Vermögenssteuern sicherstellen!

Die AK lehnt gleichzeitig jede Form ausgabenseitiger Gegenfinanzierung die auf Kosten der sozialen Sicherheit, der Gesundheitsversorgung, der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialen Dienste sowie der Beschäftigung im öffentlichen Dienst geht, entschieden ab. Ebenso strikt abzulehnen sind Privatisierungen als ebenso kurzfristige wie kurzsichtige Maßnahme zur vorübergehenden Gegenfinanzierung von Steuersenkungen.

Die AK fordert als Maßnahmen zur Gegenfinanzierung daher insbesondere:

Die Anhebung der Vermögensbesteuerung in Österreich auf EU 27 Niveau – von derzeit knapp 0,5 Prozent des BIP auf 2,1 Prozent durch Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer inklusive einer Erbersatzsteuer auf Stiftungen, einer allgemeinen Vermögenssteuer sowie einer Reform der Grundbesteuerung.

Die Streichung bzw. Reduktion umweltschädigender Steuerbegünstigungen und Subventionen sowie mehr Steuergerechtigkeit im Verkehr (z.B. Ausdehnung LKW-Maut auf alle Bundesstraßen, Anpassung der MÖSt bei Diesel an Benzin, keine MÖSt-Befreiung von „Bio“-Sprit, Reformen bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwägen und „Fiskal“-LKW, Einführung von Flächenverbrauchssteuern und Verkehrserregerabgaben).

Die deutliche Erhöhung des Aufkommens aus Unternehmenssteuern durch Reformen im Gewinnsteuerrecht (z.B. Reform Gruppenbesteuerung, Einschränkung Abzugsfähigkeit Fremdkapitalzinsen, Bekämpfung „Profit Shifting“)

Die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung

 

Der Fahrplan der österreichischen Bundesregierung sieht vor, dass bis Ende 2014 die ExpertInnenkommission Vorschläge zur Steuerreform erarbeiten, bis März 2015 ein Ministerratsbeschluss vorliegen soll.

Weitgehende Uneinigkeit besteht dabei nach wie vor hinsichtlich der Gegenfinanzierung des veranschlagten Entlastungsvolumens. Die Frage der Gegenfinanzierung ist allerdings nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer hartnäckig anhaltenden Wirtschaftskrise mit bedrohlich steigenden Arbeitslosenzahlen und daraus resultierenden wirtschafts- und sozialpolitischen Herausforderungen entscheidend. Ob eine Lohn- und Einkommenssteuerentlastung einen Beitrag zu einer wirtschaftlichen und sozialen Erholung leisten kann, ist wesentlich von den Gegenfinanzierungsmaßnahmen abhängig:

Steigende Ausgaben für Arbeitslose und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bei gleichzeitigem Rückgang von Steuereinnahmen aufgrund der schwächelnden Konjunktur drohen bereits jetzt den Budgetkonsolidierungspfad zu gefährden. Ein Verstoß gegen die restriktiven EU-Vorgaben zieht allerdings Sanktionen nach sich, insbesondere Strafzahlungen und erzwingbare Strukturreformen, die erfahrungsgemäß insbesondere auf einen Abbau von sozialen Sicherungsmaßnahmen – insbesondere bei Pensionen und Gesundheit – abzielen.

Gerade in Krisenzeiten braucht es budgetpolitische Handlungsspielräume um Beschäftigung schaffende, sozial wie ökologisch sinnvolle und nachhaltig wirkende Investitionen tätigen zu können. Dies betrifft insbesondere Soziale Dienste, Bildung, Wohnbau, öffentliche Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen. Steuersenkungen ohne entsprechende Gegenfinanzierung schränken diesen Spielraum natürlich dramatisch ein.

Da die restriktiven europäischen (Six-Pack, Fiskalpakt usw.) und österreichweiten (Schuldenbremse, innerösterreichischer Stabilitätspakt) Budgetregeln de facto keine Neuverschuldung bzw. Defizite mehr zulassen, müssen fiskalische Spielräume entweder über zusätzliche Steuereinnahmen, Umschichtungen in den Budgets oder Einsparungen geschaffen werden. Dabei sind Budgetumschichtungen im Zeichen des Spardiktats kaum  noch möglich, Einsparungspotentiale in der Verwaltung oft nur schwer hebbar sind bzw. tatsächlich von einer Größenordnung sind, die zu keiner umfassenden Gegenfinanzierung taugen. Ausgabenkürzungen in den Bereichen Pensionen, Gesundheit oder öffentlicher Infrastruktur, wie sie immer wieder von Unternehmensverbänden geforderte werden, sind aus ArbeitnehmerInnensicht jedenfalls strikt abzulehnen, das sie zu Lasten von Beschäftigung, sozialer Sicherheit und umweltfreundlicher Mobilität gehen.

Erhoffte Selbstfinanzierungseffekte aus Steuerentlastungen als Folge einer daraus resultierenden erhöhten gesellschaftlichen Nachfrage sind tatsächlich dann zu erwarten, wenn die Politik ein entsprechend konsumfreudiges Klima schafft und Maßnahmen des wirtschaftlichen Gegensteuern setzt, die eine positive wirtschaftliche Entwicklung erwarten lassen. Um konjunkturelle Impulse setzen zu können, braucht es allerdings budgetäre Spielräume für Investitionen, die jedenfalls nicht aus Einsparungen bzw. Ausgabenkürzungen kommen können, sondern aus zusätzlichen Einnahmen.

Steuern als Mittel zur Gegenfinanzierung sollten dabei möglichst „konjunkturneutral“ wirken –  die wirtschaftliche Entwicklung also nicht negativ beeinträchtigen  – sowie Anreize für ein sozial, ökonomisch bzw. ökologisch erwünschtes Verhalten setzen. Als besonders „konjunkturneutrale“ Steuern gelten dabei Vermögenssteuern, da diese nur geringe Auswirkungen auf den gesamtgesellschaftlichen Konsum haben, gleichzeitig allerdings einen wichtigen Beitrag zu mehr Verteilungsgerechtigkeit sowie einer Stabilisierung der Finanzmärkte leisten. Umweltsteuern setzen zusätzlich Impulse für ein umwelt- und klimafreundlicheres Verhalten und unterstützt so den ökologischen Umbau des Wirtschaftssystems. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des aktuellen Klimaberichts, der vor massiven Auswirkungen des Klimawandels auf Österreich ausgeht, ist ein Ökologisierung des österreichischen Steuersystems überfällig.

Die AK spricht sich daher für eine großteils einnahmeseitig aus Vermögenssteuern finanzierte Gegenfinanzierung der Lohn- und Einkommenssteuerentlastung aus.

Antrag 12 / NEIN zur verpflichtenden Umsetzung von Strukturreformen (länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission) im Rahmen des Europäischen Semesters!

 

Im Rahmen der gegenwärtigen Arbeiten des Präsidenten des Europäischen Rates zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion droht ein weiterer Angriff auf die sozialstaatliche Verfasstheit der EU-Mitgliedsstaaten durch in Aussicht genommene vertragliche Verpflichtungen im Zuge des Europäischen Semesters.

Das „Europäische Semester“ ermöglicht der Europäischen Kommission die Überprüfung nationalstaatlicher Haushalts- und Reformentwürfe vor Beschlussfassung in den nationalen Parlamenten. Hauptziel ist dabei die Einhaltung der haushaltspolitischen Vorgaben sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Kommission spricht dazu im Rahmen des einem festen Zeitablauf folgenden „Semesters“ länderspezifische Empfehlungen gegenüber den Mitgliedsstaaten aus, die diese bei der Verabschiedung ihrer Haushalte und politischen Maßnahmen berücksichtigen sollen. Im Folgejahr findet eine Evaluierung darüber statt, ob und wie länderspezifische Empfehlungen in die Politiken der Mitgliedsstaaten Eingang gefunden haben.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von 18.-19. Oktober 2012 wurde allerdings eine Verpflichtung der Eurozone Staaten zur automatischen Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der EU Kommission angedacht – wie bereits beim Fiskalpakt in Form eines im EU Recht nicht vorgesehenen (völkerrechtlichen) Vertrags:

„The smooth functioning of EMU for stronger and sustainable economic growth, employment and social cohesion requires stronger coordination, convergence and enforcement of economic policy. In this respect, the idea for the euro area Member States to enter into individual arrangements of a contractual nature at the European level on the reforms they commit to undertake and on their implementation should be explored.“

Diese Festlegung beim ER entspricht den Wünschen des Quartetts unter Leitung des Präsidenten des Europäischen Rates Van Rompuy, der am 12. Oktober 2012 einen Zwischenbericht zur Vollendung der WWU vorgelegt hat. In diesem Zwischenbericht kommt die Intention des obigen Vorstoßes deutlich zum Ausdruck: “Promoting structural reforms through arrangements of a contractual nature”, wobei angedacht wird, die Reformfreudigkeit durch “limited, temporary, flexible and targeted financial incentives” zu erhöhen.

Insgesamt sind die Vorschläge derzeit noch wage, die Stoßrichtung ist aber bereits deutlich absehbar. Beim ER am 13./14. Dezember 2012 sollen Entscheidungen mit einem Zeitplan zur Umsetzung fallen. Wie in den letzten Jahren bei Einschränkungen von Demokratie und wirtschaftspolitischen Handlungsspielräumen bereits zum Usus geworden: überfallsartig und ohne entsprechend aufreichende Zeit für Debatten über die weitreichenden demokratie- und wirtschaftspolitischen Implikationen.

Der Vorschlag der vertraglichen Festlegung über Strukturreformen und länderspezifische Empfehlungen würde konkret bedeuten, dass die

Empfehlungen der

EU-Kommission in den betroffenen Eurozone-Staaten – d.h. auch in Österreich – verpflichtend umgesetzt werden müssen.

 

Dies betrifft auch – gerade aus ArbeitnehmerInnensicht – ausgesprochen problematische Empfehlungen wie etwa

 

  • das zeitliche Vorziehen der Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen und Männer (spez. Empfehlung für Österreich)

 

  • das gesetzliche Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung zu knüpfen (dzt. massiv von der EU-Kommission betrieben)

 

  • die „Reform“ der Lohnverhandlungs- und Lohnindexierungssysteme in Luxemburg und Belgien

    (sprich z.B. die Aufkündigung der automatischen Indexierung der Mindestlöhne in Luxemburg)

Antrag 11 / Saatgut muss Gemeingut bleiben! Keine Patente auf Pflanzen und Tiere!


Saatgutnetzwerke sind oft gut organisiert, jedoch wenige Saatgut ErzeugerInnen und TierhalterInnen wissen, dass die Genetikkonzernen emsig daran arbeiten, Kenntnisse und Kontrolle über die Genomdaten unserer Nutztiere zu erlangen. Diese Daten werden mit Lizenzverträgen an Firmen weitergegeben, die dann Patente anmelden:

  • auf Gene, auf Zuchtmethoden undwie der Konzern „Monsanto“sogar auf Tiere und Zuchtherden.

In der Folge führt die beinahe uneingeschränkte wirtschaftliche Macht der Tierzuchtindustrie zu Monopolstellungen:

z.B. beliefern nur vier Konzerne die Welt mit Zuchtmaterial für Geflügel. Nach der Europäischen Patentrichtlinie (98/44, Art. 8, 2) treffen solche Patente auch auf den Nachwuchs dieser Tiere („jedes biologische Material“) zu.

Es ist unsere Aufgabe, schonungslos aufzuzeigen, wie undemokratisch politische Entscheidungen ablaufen „müssen“.

  • Im Fall der Patente sind es Verträge zwischen Regierungen, die der Politik fast keinen Handlungsspielraum mehr erlauben

Denn die Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation WTO sind nach dem WTO- Abkommen über handelsbezogene Rechte auf intellektuelles Eigentum (TRIPS, Artikel 27, Abs. 3) verpflichtet, Pflanzensorten patentierbar zu machen.

Das gibt in vielen Ländern den Regierungen die Legitimation, Patente und / oder ein

Sortenschutz-System einzuführen, dass den Interessen ihrer Bevölkerung entgegensteht.

Andere Verträge, etwa der Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen (ITPGR) der das bäuerliche Recht festschreibt, Saatgut aus eigener Ernte zu nutzen, nachzubauen, zu tauschen und verkaufen zu dürfen, werden jedoch nicht in nationale Gesetze umgesetzt.

Die Verwendung von hofeigenem Saatgut ist leider auch in Oesterreich nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme. In Oesterreich gibt es zwar (noch) keine Nachbaugebühren, das heißt auch geschützte Sorten dürfen auf eigenem Land wieder ausgesät werden. („zur eigenen Nutzung“). Schwierig wird es aber, wenn ein Landwirt oder Gärtner Saatgut verkaufen will:

 

Die österreichische Saatgutverordnung sieht zwar Ausnahmen vor, die in anderen Ländern undenkbar wären, trotzdem ist bei nicht gelisteten (freien) Sorten nur Tausch und nur in Kleinstmengen zulässig. Bei Getreide sind es z.B. 200kg pro Sorte und Jahr, die abgegeben werden dürfen. Das reicht bei Weizen gerade mal für 1 ha Anbaufläche, bei Gemüse ist die Abgabemenge noch viel geringer. In der Praxis wird natürlich oft gegen Geld getauscht, was bisher nicht beanstandet wurde.

 

Anders ist es, wenn man Saatgut auf „fremden Namen und fremde Rechnung“ anbietet, also in einem Geschäft. Das ist unzulässig und es droht eine Verwaltungsstrafe. Möglich wäre es allerdings, das Saatgut dem Laden in Kommission zu übergeben, was einer „erweiterter Form des Tauschhandels auf eigenen Namen und Rechnung“ gleichkäme, wichtig ist, dass extra abgerechnet wird. Die Rechtssicherheit ist allerdings geringer, es gibt keine Präzedenzfälle, nichts ist ausjudiziert.

 

Gelistete Hochzuchtsorten dürfen sowieso nicht weitergegeben werden. (außer minimale Kleinstmengen für nachweislich züchterische Zwecke„Züchterprivileg“)

 

Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, Landsorten als Erhaltungssorten anzumelden (Erhaltungssortenrichtlinie). Dieses „vereinfachte“ Zulassungsverfahren ermöglicht zwar, dass Landsorten überhaupt verkauft werden dürfen, aber es limitiert die Verpackungsgröße oder beschränkt den Verkauf auf eine bestimme „Ursprungsregion“. So kann es passieren, dass eine ursprünglich in halb Europa vorkommende Sorte, nur mehr dort verkauft werden darf, wo sie angemeldet wurde! Der Landwirt hat außerdem die Pflicht die verkaufte Saatgutmenge jährlich und rechtzeitig an die EU Kommission zu melden und diese kann jährlich die erlaubte Verkaufsmenge neu festlegen.

 

Wegen Nichteinhaltung dieser unsinnigen Richtlinien (Verkauf von nicht registriertem Saatgut) wurde der französische Verein Kokopelli von der Saatgutfirma Graines Baumaux auf Schadenersatz (unlauterer Wettbewerb) verklagt. Forderung: 50 000.- und Auflösung des Vereins.

 

Das französische Gericht rief den EuGH an, um feststellen zu lassen ob diese Richtlinien überhaupt EU konform sind. Entgegen dem Plädoyer seiner Generalanwältin entschied der EuGH jedoch, nach Intervention der European Seed Association, der Lobbyorganisation der Saatgutindustrie, dass oberstes Ziel der EU-Landwirtschaft die Steigerung der Produktivität sei, und dass alle anderen Ziele, wie Schutz der Biodiversität „farmers rights… usw.“, diesem unterzuordnen wären.

Die Richtlinien wurden also bestätigt. Jetzt ist dieser Verein zum Abschuss freigegeben. Der Kampf ums Saatgut spitzt sich also dramatisch zu, Solidarität und gemeinsame Aktionen sind gefragter denn je.

 

Das Europäische Patentamt hat seit 1999 etwa 900 Patente auf Tiere und etwa 1800 Patente auf Pflanzen erteilt. Die diesen Entscheidungen zugrundeliegenden RichtlinieRechtlicher Schutz Biotechnologischer Erfindungen(Dir. 98/44 EC) zielt darauf ab, Erfindungen als geistiges Eigentum zu schützen. Als „Erfindung“ wurde für Biotechnologie-Konzerne bisher vor allem die Forschung mit gentechnisch veränderten Organismen gewertet.

 

In den vergangenen Jahren wurden aber immer häufiger auch Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht angemeldet. Biotechnologie- und Tiergenetikkonzerne entschlüsseln das Genom von Pflanzen und Tieren, identifizieren den genetischen Code für besonders günstige Eigenschaften und erklären die Pflanzen und Tiere über Patente zu ihrem Eigentum. Dies ist eine alarmierende Entwicklung, da die konventionelle Zucht (ohne gentechnische Veränderungen) bisher als nicht patentierbar galt. In vielen Fällen erstrecken sich diese Patente auf die gesamte Kette der Lebensmittelerzeugung.

 

Die Folgen sind für Bäuerinnen und Bauern, ZüchterInnen, aber auch für uns KonsumentInnen weitreichend:

 

Beate Koller, Geschäftsführerin der Arche Noah erklärt:Patente sind der treibende Faktor hinter einer galoppierenden Marktkonzentration im Saatgutsektor. Nachhaltige Entwicklung wird ausgeschaltet, kleine und mittelständische Züchter werden verdrängt. Zudem behindern Patente Innovationen, weil es anderen Züchtern nicht erlaubt ist, mit den patentierten Pflanzen und Tieren weiter zu züchten.

 

Negative Auswirkungen auf die agrarische Vielfalt stellt Michael Kerschbaumer vom Forum kritischer TierhalterInnen fest:Patente auf Leben bringen Bäuerinnen und Bauern immer mehr in Abhängigkeit von Saatgut- und Genetikkonzernen. BäuerInnen müssen nicht nur höhere Preise zahlen, es gibt auch immer weniger Sorten und Arten, die von einer Handvoll von Konzernen angeboten werden.“ Dies führe auch zu weniger Auswahl für die VerbraucherInnen.

Im Vorfeld auf den Welternährungstag vom 16. Oktober erläutert Gertrude Klaffenböck von FIAN die desaströsen Konsequenzen für das Recht auf Nahrung:

 

  • Lizenzgebühren, die nach der Erteilung von Patenten verlangt werden können, sind eine beträchtliche finanzielle Belastung für Kleinbauern undbäuerinnen, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern.Daneben bedeuten Patente auch ein exklusives Nutzungsrecht für den
  • Patentinhaber. Einem freien Zugang und der nachhaltigen Verfügbarkeit von Saatgut und Biodiversität wird damit auf viele Jahre der Weg versperrt.
  • Anstatt die Rechte von Bauern und Bäuerinnen an Saatgut und Züchtungen zu respektieren, werden Nutzungsrechte an Dritte übertragen und KleinbäuerInnen davon ausgeschlossen.
  • Armut und Hunger werden so vorangetrieben und das Menschenrecht auf Nahrung verletzt.

Antrag 10 / Strengere Regulierung des Einsatzes bioaktiver Aluminium-Verbindungen in Kosmetikprodukten und Arzneimitteln


Aluminium ist das häufigste Metall der Erdkruste. Pures Aluminium kommt jedoch auf der Erde nicht vor. Aluminium war wegen seiner enormen Bindungsenergie über Milliarden von Jahren fest mit anderen Elementen (vor allem Sauerstoff und Silicium) verbunden und während der gesamten Entstehung des Lebens auf der Erde nie in relevanten Mengen vorhanden. Erst seit rund 120 Jahren wird metallisches Aluminium – unter enormem Aufwand an Energie aus der Erde geholt. Und erst seit dieser Zeit sind die biochemisch aktiven – dreifach positiv geladenen – Aluminiumionen Al3+ in relevanten Mengen in der Umwelt vorhanden.


Dassdas LebenAluminium nicht kennt, belegen Wissenschaftler mit zwei Beobachtungen:

Anders als die meisten anderen Elemente gibt es bei Aluminium keinen einzigen biologischen Mechanismus, in dem es eine sinnvolle Rolle spielt. Von den Bakterien bis zum Menschen ist keine einzige Funktion bekannt, für die Aluminium gebraucht würde.

Sehr wohl bekannt sind allerdings Mechanismen, wo Aluminium konkret schadet. Bislang sind mehr als 200 derartige biochemische Abläufe im Organismus entdeckt worden, welche durch Aluminium gestört werden und woraus sich eine toxische Wirkung ergibt. Besonders problematisch ist, dass es keine Abwehrstrategien gegen Aluminium gibt. Während bei Kontakt mit anderen giftigen Metallen wie z.B. Blei oder Cadmium eigene Enzyme erzeugt werden, welche an diese Elemente binden um sie aus dem Körper zu befördern, ist Aluminium für die Lebensprozesse eine Art Alien.

 

Bekannte Aluminium-Schäden

Dass Aluminium toxisch ist, ist seit langem bekannt. Sobald höhere Dosen von Aluminium eingesetzt wurden, hat sich der Effekt rasch gezeigt. Beispielsweise bei der Dialysedemenz welche in den 1970er Jahren für Aufsehen sorgte. Damals waren neuartige Aluminiumhaltige Phosphatbinder als Medikamente für Nierenkranke auf den Markt gekommen. Univ.-Prof. Herwig Holzer, langjähriger Vorstand der Nephrologie an der Meduni Graz hat damals die auslösende Rolle des Aluminiums nachgewiesen: „Wir hatten fulminante Verläufe speziell bei jüngeren Dialyse-Patienten und konnten nachweisen, dass Aluminium sich speziell im Gehirn angereichert und dort schwere Alzheimer-ähnliche Schäden angerichtet hat.“

Weitere bekannte Krankheiten, die von Aluminium ausgelöst werden, sind Osteomalazie (schmerzhafte Knochenerweichung bei Erwachsenen), Anämie (Blutarmut) bzw. Aluminose (Aluminiumstaublunge). Bei vielen anderen Krankheiten, darunter die Alzheimer-Krankheit, Allergien, Autoimmunkrankheiten und Brustkrebs gilt Aluminium zunehmend als Risikofaktor. Speziell im letzten Jahrzehnt sind hier in den medizinischen Journalen zahlreiche Arbeiten erschienen, welche ernsthafte Belege für die mögliche ursächliche Beteiligung von Alu-Verbindungen liefern.

 

Bisherige Aktivitäten der Behörden

Unter den internationalen Behörden ist es bisher vor allem die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ( European Food Safety Authority), welche das Problem erkannt hat.

 

Im Jahr 2008, hat die EFSA beispielsweise die tolerierbare wöchentliche Aufnahme für Aluminium in Lebensmitteln von 7 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht auf 1 Milligramm pro Kilogramm radikal abgesenkt. Das wurde damit begründet, „dass Aluminium bereits in niedrigeren Dosen als bisher angenommen, toxisch auf das sich entwickelnde Nervensystem wirkt.“

 

Weil es schwer ist, unter den derzeitigen Bedingungen die niedrigeren Empfehlungen zur Aufnahme von Aluminium aus Lebensmitteln einzuhalten, regte die EFSA an, die Zulassung für einige Aluminium-haltige Lebensmittelzusätze zu streichen. Außerdem sollte eine Deklarierungspflicht eingeführt werden, damit die Konsumenten und auch die weiterverarbeitende Industrie überhaupt die Chance haben, den Gehalt an Aluminium zu bemerken.

 

EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso unterzeichnete am 3. Mai 2012 eine entsprechende Verordnung (Commission Regulation, No 380/2012), die nun von den Mitgliedsstaaten in Landesgesetze umgemünzt werden muss. Verboten werden unter anderem die Aluminium-haltigen Zusätzen E-556 (Kalzium-Aluminium-Silikat), E-558 (Bentonit) und E-559 (Kaolin).

 

Die anderen EU-Behörden, speziell die EMA (European Medicines Agency), die AGES-Medizinmarktaufsicht in Österreich bzw. das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung haben sich bisher nicht oder nur oberflächlich mit den gesundheitlichen Konsequenzen des immer häufigeren Einsatzes bioaktiver Aluminiumverbindungen befasst.

 

Ein Vergleich: Lebensmittel gegen Babyimpfung

Allein wenn man die Lebensmittel-Grenzwerte auf jene Mengen umrechnet, welche in Arzneimitteln verwendet werden, ergeben sich alarmierende Resultate.

Rechnen wir etwa den EFSA-Grenzwert für Lebensmittel (tolerierbare wöchentliche Höchtmenge von 1mg pro kg Körpergewicht) auf ein 5 kg schweres Baby um: Das wären also ein Höchstwert von 5 mg Aluminium pro Woche. Pro Tag sind das 0,71 mg.

 

Und nun sehen wir nach, was in Impfstoffen drin ist: Der einzige Sechsfach-Impfstoff am Markt,Infanrix hexa enthält sogar zwei Aluminiumverbindungen: Al-hydroxid und Al-phosphat. Das ergibt laut Produktinformation eine Menge von 0,82 Milligramm Aluminium-Ionen (Al3+).

 

Wenn die Babys beim Impfarzt so wie in der Praxis üblich auch gleich noch die empfohlene Pneumokokken-Impfung dazu bekommen so erhöht sich die Aluminiummenge (am Beispiel der Gratis-ImpfungSynflorix gerechnet) nochmal um 0,5 mg.

Den drei Monate alten Babys werden beim Impfarzt also 1,32 mg einer Substanz injiziert, welche nach Expertise der EFSA „toxisch auf das sich entwickelnde Nervensystem wirkt“. Das ist fast die doppelte Menge, welche für Lebensmittel als tolerierbarer Höchstwert gilt.

Nun werden Babys sicher nicht jeden Tag geimpft. Allerdings ist zu bedenken, dass über Lebensmitteln kaum Aluminium im Körper aufgenommen wird. (Studien kommen zu einer Absorption von 0,3 bis 0,8 Prozent)

Bei der Injektion ins Muskelgewebeunter Umgehung des mit Giften gut eingeübten Magen-Darm-Traktes verbleibt hingegen rund 60 bis 100 Mal mehr Aluminium im Organismus.

 

Konsequenzen

Eine von der französischen Nationalversammlung eingesetzte Expertenkommission empfahl im Mai 2012, Aluminium aus Impfstoffen so rasch wie möglich zu entfernen und speziell für Babys, welche am meisten geimpft werden, Aluminium-freie Alternativen anzubieten.

Dasselbe Problem wie bei Impfstoffen besteht auch bei Kosmetikprodukten: Auch hier werden über die Haut wesentlich mehr bioaktive Al3+-Ionen im Organismus behalten als über die orale Aufnahme.

Hier solltespeziell bei Deodorants, die enorme Mengen an Aluminium enthaltenmöglichst rasch ein Verbot ausgesprochen werden.

Bei anderen Produkten (Lotions, Lippenstifte, Sonnencremes, etc.) könnten Alu-Verbindungen besonders leicht durch andere, harmlose Substanzen ersetzt werden.

 

Die Verwendung hoher Dosen von Aluminium-Verbindungen in Medikamenten sollte dringend evaluiert werden, zumal es hier die bekannten und etablierten Folgeschäden gibt.

 

Diese Mittel als Medikamente gegen Sodbrennen rezeptfrei abzugeben und sich darauf zu verlassen, dass sich die Patienten selbst darum kümmern, dass sie ihre Aluminium-Spiegel im Blut messen lassen (wie dies allen Ernstes in den Produktinformationen steht), ist ein Missstand der einem Skandal gleich kommt und ebenfalls unverzüglich abgestellt werden muss.