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Aktiv gegen Nulllohnrunden – auch in den Betrieben!

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Wir wissen bereits von Fällen – etwa in Niederösterreich – wo seitens der Fördergeber BetriebsrätInnen aus dem Sozialbereich bereits unverblümt mitgeteilt wurde, dass sie nicht mit einem „Teuerungsausgleich“ rechnen dürften. Schließlich gebe es auch für ihre KollegInnen im öffentlichen Dienst eine Null.

 

Den zuständigen Gewerkschaften – GPA-djp und vida – ist die Problemlage durchaus bewusst und sie bereiten sich bereits auf die schwierigen Verhandlungen vor. Nun geht es darum, nicht nur den Gewerkschaften den Rücken zu stärken, sondern auch klar gegen Nulllohnrunden Stellung zu beziehen!

 

Wir rufen daher alle Betriebsratskörperschaften im privaten Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Kulturbereich auf, Resolutionen bzw. Beschlüsse gegen Nulllohnrunden zu fassen, und diese den Gewerkschaften zukommen zu lassen! Wir wollen damit den Gewerkschaften für kommende Verhandlungen den Rücken stärken und die Breite der Ablehnung von Nulllohnrunden dokumentieren!

 

Wir haben einen Formulierungsvorschlag für derartige Beschlüsse verfasst, der natürlich gerne verwendet werden kann – zur Gänze oder auszugsweise. Übrigens: falls ihr entsprechend in eueren Betriebsräten aktiv werdet, teilt es uns bitte mit. Wir würden entsprechende Resolutionen und Aktivitäten gerne auf unserem BLOG www.nullbockaufnulllohn.at veröffentlichen. Hier nun der Resolutionstext:

 

Resolution „Nein zu Nulllohnrunden“

Der Betriebsrat der ……….. (hier bitte Namen des Betriebs einfügen) lehnt Nulllohnrunden für die unselbständig Beschäftigten grundsätzlich ab! Wir sprechen uns daher auch gegen die drohenden Nulllohnrunden im öffentlichen Dienst aus:

  • Weil die Inflation alle trifft und keinen Unterschied zwischen ArbeiterInnen, Privatangestellten und öffentlichen Bediensteten macht

  • weil wir bis auf Manager und andere Topverdiener niemanden kennen der locker ohne Inflationsanpassung zurecht kommt,

  • weil es im öffentlichen Dienst mittlerweile auch genug „GeringverdienerInnen“ gibt,

  • und weil dieses Beispiel Schule zu machen droht und auf andere Bereiche mit schlechteren Lohnschemata und noch geringeren Einkommen, die allerdings im Naheverhältnis bzw. in Abhängigkeit zur öffentlichen Hand stehen, ausgedehnt werden könnte!

Direkt betroffen wären insbesondere der private Gesundheits-, Sozial- und (elementare) Bildungsbereich, der wesentliche Aufgaben der öffentlichen Hand ausführt, der wesentlich von der öffentlichen Hand finanziert wird!

Zusätzlich gibt es nach wie vor jede Menge Vereine und Institutionen, deren Lohn- und Gehaltsschemata unmittelbar an Einkommen und die Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst angelehnt sind.

Wir, der private Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich sind Bereiche mit überdurchschnittlich hohem Teilzeitanteil und einem entsprechend niedrigen Einkommen. Nulllohnrunden würden gerade für diese Beschäftigten die Gefahr des „Working Poor“ noch erhöhen!

Da in unseren Bereichen überwiegend Frauen beschäftigt sind, treffen Nulllohnrunden zusätzlich insbesondere Frauen.

Der Sozial- und Gesundheitsbereich ist bundesweit unterbezahlt, liegt um 17% unter den mittleren ArbeitnehmerInneneinkommen. Eine auf unsere Bereiche ausgeweitete und auch vielfach schon konkret angekündigte Nulllohnrunde würde die Einkommenslücke zu anderen Branchen noch einmal vergrößern!


Wir fordern daher die Gewerkschaften der öffentlichen Dienste auf, sich ihrer Verantwortung für alle ArbeitnehmerInnen bewusst zu werden, und Gehaltsverhandlungen für die Beschäftigten der öffentlichen Dienste einzufordern und aufzunehmen!

Wir lehnen jeden Versuch, über Nulllohnrunden in einem Bereich ein Präjudiz für andere Branchen zu schaffen, entschieden ab!

Wir unterstützen die Gewerkschaften des privaten Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereichs in ihrem Kampf für einen fairen Lohn- und Gehaltsabschluss im Rahmen kommender Verhandlungen, welcher

  • die Teuerung abgilt,

  • unseren fairen Anteil am gesellschaftlichen Wohlstand sicherstellt

  • die Einkommenslücke zu den anderen Branchen verkleinert!

Unsere Arbeit ist mehr wertUnsere Arbeit schafft Mehrwert!


Resolution als Download (doc)



15 Jahre UG – Und eine kleine Geschichte der (AU)GE

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Wir begehen heuer den 15. Geburtstag der UG – der Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB, unseres alternativen Dachverbandes. Teil dieses Dachverbandes ist die AUGE/UG – die Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen/Unabhängigen GewerkschafterInnen in der GPA-djp, de PRO GE und den Arbeiterkammern. Die Vorläuferorganisation der AUGE/UG – die GE, die Gewerkschaftliche Einheit – war nicht nur eine der Gründungsgruppierungen der GE: die GE ging in der UG auf und übertrug ihr Mandat im ÖGB-Bundesvorstand an die frisch gegründete unabhängige Fraktion. Anlässlich des 15-Jahre-UG-Jubiläums hat Renate Sassmann Gründerväter und -mütter interviewt – unter ihnen Schani Margulies, langjähriger Sekretär der GE, alternativegewerkschaftliches „Urgestein“. Er erzählt über die Geschichte der GE, über den Grundwert der Unabhängigkeit der Gewerkschaftsbewegung, über Trennungen, Krisen und Erfolge. Auf unserem Belvederegasse-BLOG.

Reform der Invaliditätspension interessanter Schritt im bestehenden Regelwerk

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Zu dieser Zeit steht der Bezug von erhöhtem Krankengeld zu. Nach der medizinischen Rehabilitation erfolgt die berufliche, wobei die Möglichkeiten zum Einsatz auf dem ersten oder zweiten Arbeitsmarkt durch das Gutachten der PVA festgelegt werden. Hier wird das Instrument der Umschulungen angewendet. Während einer Umschulung wird Umschulungsgeld, ein erhöhtes Arbeitslosengeld, bezogen. Ziel ist es, zumindest eine Integration in den Arbeitsmarkt im Ausmaß von 20 Wochenstunden zu erreichen. Im Entwurf sind keine zeitlichen Rahmenbedingungen für die Maßnahmen vorgesehen, es gibt keine Frist, innerhalb die Maßnahmen abgeschlossen werden müssen. Um das so genannte Hin- und Herschieben zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherung bzw. Krankenkasse zu verhindern, wird die Finanzierung aufgeteilt.

 

Im Falle einer Umschulung kommt die Pensionsversicherung für die Kosten der Maßnahme auf, die Arbeitslosenversicherung für die Kosten des Umschulungsgeldes.

 

Bewertung

 

Innerhalb des bestehenden Regelwerks ist diese Reform durchaus positiv zu bewerten, ermöglicht sie doch bei Qualifikationsschutz eine Reintegrierung in den Arbeitsmarkt und den Einsatz auf einem dem Gesundheitszustands angepassten Arbeitsplatz. Umschulungen sind in diesem Fall ein wichtiges Instrument, dass auch in anderen Fällen von z.B. längerer Arbeitslosigkeit oder „aussterbenden“ Branchen angewendet werden sollte. Vor allem ist es zielführender als kurzfristige Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit. Die Begutachtung durch die PVA, welche grundsätzlich den Anspruch feststellt und gleichzeitig auch die Rahmenbedingungen für die Integration in den Arbeitsmarkt bestimmt, kann sowohl von Seiten der Institutionen als auch der Betroffenen selbst beantragt werden. Nach Ende der Maßnahme kann ohne Frist direkt ein Antrag auf Berufsunfähgkeitspension gestellt werden. Entgegen einiger Kommentare wird die unbefristete I-Pension bzw.  die Berufsunfähigkeitspension (die Regelung gilt analog) nicht  abgeschafft.

 

Problematisch ist die fehlende Freiwilligkeit für die Betroffenen. Sie werden zwar befragt, ein Einvernehmen ist „anzustreben“. Das ist zur Zeit systemimmanent, aber nicht befriedigend. Die Chance, Freiwilligkeit in Bezug auf AMS-Maßnahmen einzuführen wurde verpasst. Damit ist auch der Grundkonflikt zwischen dem Strukturproblem Arbeitslosigkeit und der Fokussierung auf ein individuelles Unvermögen des Einzelnen (Beschäftigungsfähigkeit) ungelöst.

 

Diese Kritikpunkte beziehen sich auf die gesamte Arbeitsmarktpolitik und nicht spezifisch auf diese Reform. Die mediale Debatte um den Rechtsanspruch auf ein Zweitstudium für AkademikerInnen kann als Scheindebatte bewertet werden. Da es sich um Umschulung und nicht um Ausbildung handelt und AkademikerInnen im Qualifikationsschutz auch in anderen Bereichen als denen, die sich direkt aus dem Studium ergeben, eingesetzt werden.

KIV/UG und UG im ÖGB: „Solidarität mit den Wiener AbfallberaterInnen in ihrem Kampf für faire Arbeits- und Einkommensbedingungen!“

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Mittlerweile hat sich die Situation deutlich verschärft. Seit dem erfolglosen Erstgespräch mit dem Leiter der MA48 sind die rund 30 AbfallberaterInnen, die sich in der Initiative Abfallberatung zusammengeschlossen haben, zunehmend Sanktionen ausgesetzt. „Sukzessive wurden wir von Diensten abgezogen“, bringt es Ulli Müller auf den Punkt, „Wer den Mund zu weit aufgemacht hat, wurde am nächsten Tag bereits kommentarlos freigestellt.“ Anfang Juli traf es schließlich alle, die Teil der Initiative Abfallberatung sind, sie stehen seither ohne Einkommen da. Zudem besteht aufgrund der umgangenen Dienstverhältnisse kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

 

Unterstützung durch Gewerkschaft

 

Unterstützung hat die Initiative Abfallberatung auch von ihrer Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB), der alle geschlossen beigetreten sind. Auch für juristische Unterstützung wird gesorgt. Ein Rechtsanwalt ist bereits eingeschaltet.

 

Thomas Kerschbaum, Bundessprecher der Konsequenten Interessenvertretung (KIV/UG) und Bundespräsidiumsmitglied in der GdG-KMSfB hält fest: „Ein Fehler des Dienstgebers darf nicht zum Nachteil der betroffenen Beschäftigten werden.“ Zudem hätten die AbfallberaterInnen in den vergangenen Jahren regelmäßig Tätigkeiten ausgeübt, die „eindeutig einem regulären Dienstverhältnis zur Stadt Wien entsprechen“. Kerschbaum fordert die politisch Verantwortlichen in der Stadt Wien deshalb auf, sich gemäß dem Regierungsübereinkommen „zur Erfüllung aller arbeitsrechtlichen Standards zu bekennen.“ Markus Koza, Vorsitzender der Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB und Mitglied des ÖGB Vorstands ergänzt: „Unsere volle Solidarität und Unterstützung gilt den AbfallberaterInnen bei ihrem berechtigten Kampf für das eigentlich Selbstverständliche – nämlich dass sie ihre gesellschaftlich wie umweltpolitisch so wertvolle Bildungs-, Schulungs- und Aufklärungsarbeit unter sozial- und arbeitsrechtlich abgesicherten Bedingungen leisten können.“

 

Der Dienstgeber jedoch verweigert bislang alle Gespräche mit der Initiative Abfallberatung. Mit Hilfe einer Petition an die verantwortliche Umweltstadträtin Ulli Sima will die Initiative ihren Forderungen nun Nachdruck verleihen und sucht UnterstützerInnen für ihre Anliegen. Am Dienstag, den 31. Juli 2012 – dem Tag, an dem die „Werkverträge“ auslaufen – soll der Stadträtin das erste Zwischenergebnis vorgelegt werden.

 

Vorab ladet die Initiative Abfallberatung zum Pressegespräch ein! Nach kurzen Statements stehen AbfallberaterInnen und UnterstützerInnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Sie sind herzlich eingeladen, die AbfallberaterInnen bei der Übergabe der Petitionsunterschriften zu begleiten!

 

EINLADUNG zum PRESSEGESPRÄCH


AbfallberaterInnen der Stadt Wien kämpfen für faire Dienstverhältnisse
Übergabe Petition an Umweltstadträtin Ulli Sima

 

Zeit: Dienstag, 31. Juli 2012 um 9:30 Uhr
Ort: 1010 Wien, Friedrich Schmidt-Platz Ecke Felderstraße (bei den Altstoffcontainern gegenüber Rathaus)

 

Pressegespräch mit

 

Ulli Müller (Abfallberaterin)

Verena Sommer (Abfallberaterin)

Thomas Kerschbaum (Bundessprecher der KIV/UG sowie Bundespräsidiumsmitglied in der GdG-KMSfB)

Mathias Neitsch (VABÖ – Verband der AbfallberaterInnen Österreichs), angefragt

 

Anschließend Übergabe der Petition

 

Außerdem gibt es einen Aktionstag der Initiative Abfallberatung, zu dem MedienvertreterInnen natürlich auch herzlich eingeladen sind:

 

Tag der Abfallberatung


Zeit: Montag, den 30. Juli 2012 von 10 bis 17 Uhr

Ort: Museumsquartier Ecke Mariahilfer Straße, 1070 Wien

Mehr Infos zu Initiative: http://abfallberatung.prekaer.at

 

Petition an Umweltstadträtin Ulli Sima:

http://www.petitiononline.at/petition/die-initiative-fuer-faire-rechtskonforme-arbeitsbedingungen-bei-der-ma48/299

 

Ein trauriger Tag – Renate Schön ist tot

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Renate war eine mutige Frau. 1978 hat sie erstmals für die KIV kandidiert. Blutjung und knapp einige Monate nach ihrem Diensteintritt als Sozialarbeiterin bei der Stadt Wien. Vor allem ihrem unermüdlichen Einsatz und ihrer Kontaktfähigkeit war es zu danken, dass die KIV nach 30 Jahren erstmals die Mehrheit in ihrem Dienstellenausschuss errang. Ihre größte Enttäuschung war sicher, dass ihr Nachfolger bei der nächsten Wahl aus fadenscheinigen Gründen zur FSG wechselte.

Als die Entwicklungen im ÖGB dazu führten, dass wir einen Verein gründen mussten, wurde sie Vorsitzende der KIV. Nach ihrer Versetzung in den Ruhestand haben wir sie wegen ihrer starken Verbundenheit zur „Ehrenvorsitzenden“ gemacht. Ein gewisser Paradigmenwechsel in der KIV, in der solche „Formalitäten“ lange Zeit eher verpönt waren.

Soweit es ihr Gesundheitszustand es zuließ, hat sie auch noch nach Aufgabe ihrer Funktionen am KIV-Leben teilgenommen und sich bei den KIV-Plena eingebracht. Zuletzt war das nicht mehr möglich. Noch am Mittwoch hat sie im Krankenhaus angekündigt, am Freitag nach Hause zu gehen. In gewissem Sinn ist das auch geschehen…

Menschen wie Renate gibt es kaum mehr – auch nicht in der KIV. Ich tröste mich damit, dass ihr Ableben so etwas wie Erlösung war. Das ist ein sehr kopflastiger Trost. Es überwiegt die Trauer.

Alfred Bastecky