„Wer, wenn nicht die Belegschaft bzw. ihre Vertretung, hat ein Recht darauf, durch Wahlentscheidungen mitzubestimmen, wer künftig die Geschicke eines Unternehmens führt?“, so Paiha weiter. „Die BelegschaftsvertreterInnen stellen in den wahlberechtigten Aufsichtsorganen gegenüber den EigentümervertreterInnen ohnehin stets eine Minderheit dar – das ist im heutigen Stiftungsrat ebenso, wie in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften. Ihnen das Recht in Personalentscheidungen – wie Vorstandswahlen – abzuerkennen, verschiebt die Machtverhältnisse im Betrieb noch einmal mehr zugunsten der Eigentümer. Die Kritik des parteiunabhängigen ORF-Zentralbetriebsratsvorsitzenden Moser am Grünen Reformvorschlag ist daher jedenfalls richtig, die Grünen aufgefordert, umfassende betriebsrätliche Mitbestimmungsrechte, wie sie im Arbeitsverfassungsrecht und im Aktienrecht vorgesehen sind, voll inhaltlich auch für den ORF zu akzeptieren und jede Einschränkung betriebsrätlicher Rechte aus ihrem ORF-Reformantrag wieder zu entfernen,“ schließt Paiha.
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AUGE/UG zu ‚Schuldenbremse‘: „Fokus auf ‚Staatsschuldenkrise‘ trübt Blick auf wahre Krisenursachen und deren nachhaltige Bewältigung!“
Restriktive Sparpolitik a la Schuldenbremse droht Krise zu verschärfen!
„Mit dem Bundesfinanzrahmengesetz gibt es bereits eine restriktiv und vielfach prozyklisch – also wirtschaftliche Entwicklungen verstärkende – wirkende Ausgabenbremse. Mit der auf EU-Ebene beschlossenen, Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die ab 2014 eine verpflichtende jährliche Rückführung der Staatsschulden vorsieht, wurden zusätzliche Maßnahmen für ‚mehr Ausgabendisziplin‘ gesetzt, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf sozial und ökologisch nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zusätzlich höchst problematisch sind. Wenn jetzt auch noch eine ‚Schuldenbremse‘ eingeführt wird, wird nicht nur ‚dreifach gemoppelt‘, sondern droht für Europa tatsächlich ein verlorenes Jahrzehnt hinsichtlich einer wirtschaftlichen Erholung,“ warnt Koza. „Wohin eine restriktive Ausgabenpolitik führt, zeigt uns gerade Griechenland vor: wer bei öffentlichen Investitionen, bei Sozialleistungen und öffentlichen Transfers spart, reduziert öffentliche wie private Nachfrage und produziert Arbeitslosigkeit und Armut, was teuer ist. Wachstum bricht ein, damit Steuereinnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben für Arbeitslosigkeit. Sparmaßnahmen, Wachstumseinbrüche, Wegbrechen von Staatseinnahmen, steigende Armut, Verelendung, steigende Staatsschuld – es ist ein Teufelskreis aus dem so kein Herauskommen ist. Eben: falsche Medizin, falsch dosiert. Und selbiges droht sich nun in immer mehr europäischen Staaten zu wiederholen.“
Steigenden Staatsschulden sind Folge – nicht Ursache – der Krise!
Wieder einmal würden Krisenursachen und Krisenfolgen verwechselt, kritisiert Alternativgewerkschafter Koza: „Von 2008 bis 2010 sind die Staatsschulden – laut AK Studie vom Oktober 2010 – um rund 37 Mrd. Euro gestiegen. Davon sind fast drei Viertel – nämlich rund 27,9 Mrd. Euro unmittelbar auf die Krise zurückzuführen.“ So würde sich nach dieser AK-Untersuchung alleine der Steuerausfalls auf rund 9,4 Milliarden Euro belaufen, 6,2 Mrd. Euro seien zur Eigenkapitalstärkung der Banken aufgewandt worden, 6,4 Mrd. Euro hätten Maßnahmen zur Konjunkturbelebung gekostet. Koza weist zusätzlich darauf hin, dass die Bankenrettung den österreichischen SteuerzahlerInnen bislang laut EU-Statistik einen Verlust von 1,4 Mrd. Euro beschert hätte und keinerlei Sparmaßnahmen bei der steuerlichen Förderung privater Pensionsvorsorge – die sich bereits laut WIFO auf rund 1,3 Mrd. Euro belaufen soll – gesetzt würden. „Statt ständig über ‚Schuldenbremsen‘ und Ausgabekürzungen zu reden, haben endlich diejenigen für die Bewältigung der Krisenkosten aufzukommen, die diese auch verursacht hätten und die von den Rettungsmaßnahmen besonders profitiert hätten. Wir brauchen den Einstieg in ein umfassendes System der Besteuerung von Vermögen, Vermögensübergängen und Vermögenszuwächsen. Die Topverdiener haben zusätzlich über Zuschläge zum Spitzensteuersatz ihren entsprechenden Beitrag zu leisten. Wer Staatshaushalte tatsächlich sanieren und gleichzeitig Krisenursachen angehen will – und die Ungleichverteilung bei Vermögen und Einkommen ist eine der zentralen Krisenursachen – wird ohne grundlegenden Umbau des Steuersystems und entsprechend höherem Steueraufkommen von den Reichen dieses Landes nicht auskommen. Wer ‚Schuldenbremsen‘ verordnet, will vor allem beim Bildungs- und Sozialstaat, bei zukunftsträchtigen Ausgaben sparen. Das ist sozial verantwortungslos und ökonomisch kurzsichtig. Wir brauchen Verteilungsgerechtigkeit im Steuersystem, keine weitere Förderung riskanter Veranlagungsprodukte und strenge Regeln für Finanzmärkte – jedenfalls keine zusätzlichen Schuldenbremsen, nicht in Gesetzes- und schon gar nicht in Verfassungsrang! Das wären die richtigen Schlussfolgerungen aus der Krise,“ schließt Koza.
AUGE/UG: „Auch Vollversammlung der AK-Wien sagt ‚Nein zum Antiterrorpaket! Nein zum Überwachungsstaat!'“
„Nach NGOs wie amnesty international, ATTAC, Greenpeace und SOS Mitmensch sowie Interessensvertretungen wie ÖH und Rechtsanwaltskammer lehnt nun auch die gesetzliche Interessensvertretung der Wiener ArbeitnehmerInnen – die Arbeiterkammer Wien – das ‚Antiterrorpaket‘ ab. Das ist ein starkes und Zeichen an Bundesregierung und Parlament, das ‚Antiterrorpaket‘ zurückzuziehen. Jetzt muss dahingehend der entsprechende politische Druck auf die Regierung verstärkt werden -gemeinsam mit den anderen KritikerInnen des Grundrechtsabbaus.“
Gewerkschaftliche Kampfformen unter Verwaltungsstrafe?
Abgesehen davon, dass im geplanten Ausbau staatlicher Überwachungsmöglichkeiten mit sehr eingeschränktem Rechtsschutz hohes Missbrauchspotential schlummer, stößt bei den Alternativen, Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen vor allem die Möglichkeit, wiederholte Besetzungen verwaltungsstrafrechtlich mit bis zu Euro 500,- Strafe zu ahnden, besonders auf. „Mit Streiks verbundene Fabriks- bzw. Betriebsbesetzungen – klassische gewerkschaftliche Aktions- und Kampfformen – werden so erschwert und sanktionierbar. Dieser Passus richtet sich gegen alle Formen friedlichen, zivilgesellschaftlichen – und damit auch gewerkschaftlichen – Widerstands in Form von Besetzungen. Das erzwingt von GewerkschafterInnen und ArbeitnehmerInnenvertreterInnen geradezu eine klare Ablehnung,“ so Koza weiter.
Kriminalisierung von politischem Aktivismus macht vor gesetzlichen Interessensvertretungen nicht halt!
Dass die Gefahr einer Kriminalisierung von politischem Aktivismus keineswegs weit her geholt ist, zeigt nicht zuletzt die Führung ehemaliger, demokratisch gewählter ÖH-FunktionärInnen in der Gruppe ‚Extremismus‘ der EDIS-Datenbank. Der Grund: eine Flugblatt-Aktion im Österreichischen Parlament: „Spätestens dann, wenn FunktionärInnen – darunter die Vorsitzende – einer gesetzlichen Interessensvertretung so mir nichts, dir nichts plötzlich als ‚Extremistin‘ geführt wird – noch dazu wegen einer geradezu harmlos anmutenden Aktion – müssen bei uns GewerkschafterInnen und ArbeiterkammerrätInnen die Alarmglocken schrillen. Offensichtlich braucht es in Österreich nicht viel, um von den Behörden als ‚Extremistin‘ eingestuft und geführt zu werden. Das ist politische Willkür jenseits jeglicher rechtsstaatlicher und demokratischer Kontrolle, schlichtweg ein Skandal, sonst nichts,“ so Koza.
Wer politischen Aktivismus kriminalisiert, kriminalisiert letztlich auch gewerkschaftliches Engagement. „Die Gewerkschaftsbewegung hat Grund- und Freiheitsrechte vielfach unter schweren Opfern gegen eine sich autoritär gebärende Staatsmacht durchgesetzt. Das war in der Vergangenheit so, und ist leider nach wie vor in vielen Staaten traurige Gegenwart. Der Erhalt dieser Grund- und Freiheitsrechte muss immer wieder aufs Neue verteidigt werden. In diesem Sinne hat die AK Wien heute ein klares, starkes Zeichen gesetzt,“ schließt Koza.
Wiener AK-Vollversammlung am 25. Oktober 2011: AUGE/UG-Initiativen im Zeichen der Krise
Nein zur Schuldenbremse
So fordern die AlternativgewerkschafterInnen die Arbeiterkammer Wien auf, die von Finanzministerin geforderte verfassungsrechtliche bzw. einfachgesetzliche Verankerung einer Schuldenbremse klar abzulehnen. „Mit einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse, die noch dazu auf eine beinahe ausschließlich ausgabenseitige Budgetsanierung setzt, nimmt sich die Politik jede Form von Handlungsspielraum bei konjunkturellen Krisen. Schuldenbremsen wirken so prozyklisch und drohen krisenhafte Entwicklungen – und damit Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung – noch zu verstärken. Gerade die Krise der letzten beiden Jahre hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig ein finanziell handlungsfähiger Staat ist. Wer jetzt für eine Schuldenbremse plädiert, hat aus der Krise tatsächlich nichts gelernt“ warnt Veronika Litschel, stellvertretende Fraktionschefin der AUGE/UG in der Wiener AK und Delegierte der AUGE/UG zur Bundesarbeitskammer.
Keine Bankenrettung ohne klare Auflagen
In einem weiteren Antrag fordern die Alternativen, Grünen und Unabhängigen GewerkschafterInnen die Arbeiterkammer auf, in Sachen Bankenrettung Position zu beziehen: „Aus der Bankenrettung I muss gelernt werden: da gab die öffentliche Hand brav Partizipationskapital her und hatte so gut wie keine Mitbestimmungsrechte, keinerlei Möglichkeit auf die Geschäftspolitik der Banken Einfluss zu nehmen. Die Bankenrettung ist kein gutes Geschäft geworden – wie dermaleinst noch Finanzminister Molterer und Pröll angekündigt hatten – sondern hat die österreichischen SteuerzahlerInnen bereits jetzt 1,4 Mrd. Euro gekostet,“ so Markus Koza, Bundessekretär der AUGE/UG. „Da in nächster Zeit wieder Bankenrettungsmaßnahmen drohen – insbesondere Eigenkapitalzuschüsse durch die öffentliche Hand – muss Staatshilfe an strenge Auflagen gebunden werden: keine Staatsbeteiligung ohne volle Eigentümerrechte – also nur gegen Mitsprache, Begrenzung der Managerbezüge, Verzicht auf Managerboni und Dividendenausschüttungen an private Eigentümer für die Dauer der Inanspruchnahme von Staatshilfe, sowie verpflichtende Aufrechterhaltung der Versorgung der Wirtschaft und der Haushalte mit Krediten.“
Um Rettungs- und Konjunkturmaßnahmen finanzieren zu können, sei der raschest mögliche Einstieg in die umfassende Besteuerung von Vermögen inzwischen unausweichlich: „Die Verursacher der Krise haben für die Krisenkosten aufzukommen. Diejenigen, deren Vermögen und Veranlagungen durch Rettungsschirme und Rettungspakete geschützt werden müssen endlich ihren umfassenden Beitrag zur Bewältigung der Krise und der Krisenkosten leisten. Unter vorgegebenen budgetären Bedingungen sind Rettungsmaßnahmen schlichtweg nicht mehr finanzierbar! Das müsste inzwischen selbst der/die tumbste Konservative verstanden haben!“
Nachhaltige Finanzierung und Ausbau kommunaler und sozialer Dienste sichern
Vermögenssteuern seien allerdings auch notwendig, um nachhaltig den Ausbau und den Bestand sozialer und kommunaler Dienste zu sichern. „Die Wirtschaftskrise hat auch die Budgets der Kommunen schwer getroffen. Gebühren- und Abgabeerhöhungen zur Finanzierung sozialer und kommunaler Dienste treffen aber vor allem einkommensschwache Gruppen überproportional. Wir wollen, dass Kommunen seitens des Bundes jener Handlungsspielraum gegeben wird, um ihre Dienstleistungen überwiegend aus vermögensbezogenen Steuern – wie einer reformierten Grundsteuer, Flächenverbrauchsabgaben oder Steuern auf Umwidmungsgewinne – zu finanzieren,“ fordert Christine Rudolf, AUGE/UG-Kammerrätin und Sekretärin der KIV/UG in der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten.
„Kommunen brauchen allerdings nicht nur mehr Geld, um ihre Dienste aufrechtzuerhalten, sondern auch, um diese auszubauen. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen und Pflege ist nach wie vor nicht gedeckt und weiterhin steigend.“ Bereits jetzt herrsche Personalnotstand im Gesundheits- und Sozialbereich – wie nicht zuletzt die Kampagne „Zeit für Menschlichkeit“ im Wiener Krankenanstaltenverbund einmal mehr eindrucksvoll belegt hat. „Investitionen in kommunale und soziale Dienste sichern dabei allerdings nicht nur Wohlstand und Lebensqualität, sondern schaffen vor allem auch gesellschaftlich wertvolle Arbeitsplätze und wirken damit Arbeitslosigkeit in Krisenzeiten entgegen. Geld ist in sozialen und kommunalen Diensten also gut angelegt und wirft eine hohe gesellschaftliche Rendite ab – was von den meisten Finanzprodukten nicht behauptet werden kann,“ schließt Rudolf.
AUGE/UG: „Vermeintliche ‚Richtigstellung‘ Fekters einmal mehr eine Verhöhnung der Opfer des nationalsozialistischen Vernichtungswahns!“
Offensichtlich schafft es Fekter einfach nicht, sich auch nur einmal verbal zurückzuhalten. Sie ist jedenfalls rücktrittsreif,“ so Markus Koza, Bundessekretär der Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen.
Wenn sich Fekter gegen Hetze gegen einzelne Bevölkerungsgruppen ausspricht, sei die ÖVP erste Adresse: „Mit Abschluss der Klubklausur hat die ÖVP ihre Kampagne gegen MindestsicherungsbezieherInnen gestartet, die offensichtlich unter Generalverdacht des Sozialmißbrauchs gestellt werden sollen. Das ist Hetze gegenüber den Schwächsten in unserer Gesellschaft, gegen die Bevölkerungsgruppe der Armen. Offensichtlich sind vor der ÖVP nicht alle gleich, wenn es um Schutz vor ‚Hetze‘ geht,“ kritisiert Koza die Konservativen.
Gerade in autoritären und totalitären Systemen, wie es Faschismus und Nationalsozialismus waren bzw. sind, waren Arme, Ausgegrenzte, Minderheiten stets auch dem Vorwurf der ‚Arbeitsscheuheit‘ ausgesetzt, was für diese vielfach Zwangsarbeit bis hin zur physischen Vernichtung bedeutete. „Wenn es Fekter mit ihrer Warnung vor Hetze ernst ist, sollte sie gleich einmal dafür sorgen, dass die ÖVP-Kampagne gegen MindestsicherungsbezieherInnen mit sofortiger Wirkung eingestellt wird. Und wir warten immer noch auf eine Entschuldigung gegenüber den Überlebenden des nationalsozialistischen Terrors für ihren jenseitigen und vollkommen unzulässigen Vergleich. Und dann: Rücktritt Frau Ministerin. Stellen Sie ihr Amt jemandem zur Verfügung, der/die mehr durch inhaltliche Kompetenz und Sacharbeit als durch plumpe Ideologie und verbale Ausfälle glänzt,“ schließt Koza.