Alle Beiträge von Melissa Bakic

Vollversammlung November 2025 – Gemeinsamer Antrag

Sozialdemokratische GewerkschafterInnen (FSG)
Freiheitliche Arbeitnehmer (FA/FPÖ)
Österreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (ÖAAB-FCG)
Gewerkschaftlicher Linksblock (GLB-KPÖ)
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen (AUGE/UG)

Gemeinsamer Antrag

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Klimaticket Süd

Die Koralmbahn – ein milliardenschweres Jahrhundertprojekt – wird nach drei Jahrzehnten Planungs- und Bautätigkeiten eröffnet. Für die Umsetzung wurden massive Investitionen getätigt, wodurch auch der Wirtschaftsraum und die Bevölkerung in Kärnten und der Steiermark profitieren. Für die Erschließung des Wirtschaftsraums und den neuen Arbeitsmarkt, in allen Einkommensklassen, ist noch eine wesentliche Investition erforderlich. Denn neben einer entsprechend guten Anbindung durch den öffentlichen Verkehr, benötigt es auch ein entsprechendes Ticketangebot.

Ähnlich der VOR-Metropolregion, mit einem Ticket für Burgenland, Niederösterreich und Wien, bedarf es eines gemeinsamen Tickets für die Steiermark und Kärnten.

Dieses Ticket soll einerseits das Problem mit dem Stückelungsverbot der regionalen Klimatickets lösen und andererseits ein kostengünstiges Pendeln für die Betroffenen ermöglichen.

Denn das „Klimaticket Österreich“ ist für viele Arbeitnehmer:innen und Student:innen schwer oder nicht finanzierbar. Es sollten jedoch alle Menschen von diesem Jahrhundertprojekt profitieren.

Mit aktuell EUR 898,– liegt der Vollpreis für das „Klimaticket Metropolregion“ weit unter jenem für das „Klimaticket Österreich“ bald mit EUR 1.400,– und auch unter jenem Wert, welcher sich für eine Kombination aus dem „Klimaticket Region“ (für Niederösterreich und Burgenland) um EUR 533,– und der Jahreskarte für Wien ab 01.01.2026 um EUR 461,– errechnet.

Das bereits mehrfach geforderte „Klimaticket Süd“ muss für die Steirer:innen und Kärntner:innen, sowie für den Erfolg dieses Jahrhundertprojektes zur Umsetzung kommen.

Preislich soll es, analog zum Klimaticket Metropolregion, unter jenem für die in diesem Fall zwei Bundesländertickets und damit auch deutlich unter jenem des „Klimatickets Österreich“ liegen.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung auf, die Einführung und die Finanzierung eines kostengünstigen „Klimatickets Süd“ voranzutreiben und sicherzustellen.

Graz, 13. November 2025

Für die FSG  Für die FA-FPÖ  Für den ÖAAB-FCG
Alexander Lechner e.h. Matthäus Raunnigger e.h. Lukas Tödling e.h.
Für den GLB-KPÖ  Für die AUGE/UG
Mag. Georg Erkinger e.h. DI Sandra Hofmann e.h.

 

Vollversammlung November 2025 – Antrag 7

Antrag  7

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Kürzung Kilometergeld für Fahrräder wieder zurücknehmen

lm Herbst 2024 wurde die Harmonisierung der amtlichen Kilometergelder für alle Fahrzeuge beschlossen. Dies sollte dazu dienen, Dienstreisen ohne Auto attraktiver zu machen und Radfahren als grünes und gesundheitsförderndes Verkehrsmittel zu fördern.

Mit Anfang des Jahres 2025 wurde das Kilometergeld im Rahmen des Progressionsabgeltungsgesetzes erhöht, um den erhöhten Spritpreisen und Erhaltungskosten gerecht zu werden.

Gleichzeitig wurde aufgrund der Verwaltungsvereinfachung auch das Kilometergeld für die dienstliche Nutzung privater Fahrräder von 0,38 /km auf 0,50 / km angehoben und somit für alle Transportmittel vereinheitlicht.

Ab 1.7.2025 wurde jedoch das Kilometergeld für Fahrräder um die Hälfte, auf 0,25€ /km gekürzt, wo hingegen das für PKW gleichgeblieben ist. Das bedeutet, dass das aktuelle Kilometergeld sogar noch geringer ist als es vor der kurzfristigen Erhöhung war!

Dienstfahrten werden in Österreich derzeit überwiegend mit dem Auto gefahren und verursachen pro Jahr fast eine Million Tonnen klimaschädliches CO2. Rund die Hälfte aller Dienstwege ist kürzer als 10 km. Das ist eine Distanz, die mit dem Fahrrad gut bewältigbar ist, und vor allem im innerstädtischen Bereich aufgrund der vermehrten Stausituationen sogar von vielen bevozugt wird.
Umweltbewusste Menschen, die Dienstfahrten mit dem Rad zurücklegen wollen, werden gegenüber dem Auto durch die Kürzung des Kilometergeldes stark benachteiligt. Gerade in Zeiten, in denen wir uns mehr denn je den klimaiischen Folgen unseres Mobilitätsverhaltens bewusst sein sollten, ist die Entscheidung däs Kilometergeld für Fairräder zu senken nicht nachvollziehbar. Eine Anhebung des Kilometergeldes für Fahrräder ist daher dringend geboten.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf das amtliche Kilometergeld für Fahrräder wieder auf 0,50€ / km anzuheben und somit die Nutzung klimafreundlicher Transportmittel zu unterstützen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025

 

Vollversammlung November 2025 – Antrag 6

Antrag  6

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Gegen die Aufweichung des EU-Green Deal –
für eine sozial gerechte, demokratisch legitimierte Nachhaltigkeitspolitik

Mit dem von der Europäischen Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellten ersten „Omnibus-Paket“ droht eine massive Aushöhlung zentraler Elemente des Green Deal. Betroffen sind insbesondere:

  • die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD),
  • die Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) und
  • die Verordnung über den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).

Statt Doppelgleisigkeiten zu beseitigen, wird Großteils der Anwendungsbereich dieser Richtlinien drastisch eingeschränkt, ihre Wirksamkeit geschwächt und der Schutzstandard für Beschäftigte, Umwelt und Menschenrechte abgesenkt.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf:

  • sich im EU-Rat und gegenüber der Europäischen Kommission klar gegen die im sogenannten „Omnibus I“ vorgeschlagenen Änderungen auszusprechen, die wesentliche Elemente des European Green Deal und der damit verbundenen Richtlinien (CSRD, CSDDD, CBAM) abschwächen,
     
  • sich für die Beibehaltung hoher sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Standards in der europäischen Unternehmensregulierung einzusetzen,
     
  • eine transparente, sozialpartnerschaftliche Positionierung Österreichs sicherzustellen, bei der Arbeitnehmer:innenvertretungen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft frühzeitig eingebunden werden,
     
  • und jeder „Entbürokratisierung“ entgegenzutreten, die im Speziellen dafür gedacht ist, den Schutz der Beschäftigten, Konsument:innen und der Umwelt auf europäischer Ebene auszuhöhlen.

 

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025

 

Vollversammlung November 2025 – Antrag 5

Antrag  5

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Wochenruhe

Nach § 3 Arbeitsruhegesetz (ARG) ist für Beschäftigte eine Wochenendruhe vorgesehen, in die der Sonntag zu fallen hat. Dadurch ergibt sich, dass grundsätzlich nur an 6 Tagen hintereinander gearbeitet werden darf.

Da in einigen Branchen auch eine Arbeit am Wochenende notwendig ist, gibt es viele Ausnahmen von der Wochenendruhe. Als Ersatz für die Wochenendruhe haben die erlaubtenrweise an Wochenenden beschäftigten Arbeiternehmer:innen gemäß § 4 ARG Anspruch auf eine Wochenruhe.
Diese muss wie die Wochenendruhe mindestens 36 Stunden pro Kalenderwoche und einen ganzen Tag (anstatt Sonntag) umfassen.

Auch wenn es in vielen Kollektivverträgen genauere Bestimmungen dazu gibt, ist es gesetzlich zulässig, dass Dienstgeber:innen die Wochenruhe in einer Kalenderwoche an einem Montag und in der Folgewoche an einem Sonntag einteilen. ln diesem Fall müssten somit 12 Tage durchgearbeitet werden.

Hinlänglich bekannt ist wie überlange Arbeitszeiten ohne ausreichende Erholungsmöglichkeiten das Unfallrisiko erhöhen und zusätzliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Eine genauere Ergänzung im Arbeitsruhegesetz, welche vorsieht, dass auch Personen, die an den Wochenenden beschäftigt werden, Anspruch auf eine regelmäßigere Wochenruhe haben ist daher dringend geboten.
lm Regelfall sollte nur ein Durcharbeiten von 6 Tagen hintereinander und nicht wie aktuell 12 Tage erlaubt sein.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, die gesetzliche Regelung des § 4 Arbeitsruhegesetz (ARG) insofern zu überarbeiten, dass das maximales Durcharbeiten von 12 Tagen eingegrenzt und unregelmäßige Wochenruhen soweit als möglich vermieden werden.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025

 

Vollversammlung November 2025 – Antrag 4

Antrag  4

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Kündigungsschutz für Mitglieder des
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an Universitäten

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) an Universitäten hat zusätzlich und ergänzend zum Betriebsrat die wichtige Aufgabe, der Diskriminierung an Universitäten entgegenzuwirken. Daher sind die Universitäten gesetzlich verpflichtet, einen AKGL einzurichten (§ 42 Abs. 1 UG).

Für diese wichtige Aufgabe müssen die Mitglieder des AKGL bei der Besetzung von Stellen und Funktionen die Stellenausschreibungen, Besetzungsvorschläge, etc. oft kritisch und mitunter unbequem hinterfragen und entsprechend aktiv werden.

Die Mitglieder des AKGL arbeiten weisungsfrei und dürfen nicht am beruflichen Fortkommen benachteiligt werden (§ 42 Abs. 3 UG). Die Weisungsfreiheit für universitäre Kollegialorgane ist sogar im Bundes-Verfassungsgesetz geregelt. (§ 81c B-VG).
Die Mitglie
der des AKGL genießen aber bisher, anders als Betriebsräte, keinen ausdrücklichen Kündigüngsschutz. Dies ist für eine fundierte und unabhängige Arbeit zur Sicherstellung der im UG vorgeiehenen Schutz vor Diskriminierung unbedingt erforderlich.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, das Universitätsgesetz so abzuändern, dass ein Kündigungsschutz für die Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) verankert wird.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025