Alle Beiträge von Melissa Bakic

Vollversammlung November 2025 – Antrag 5

Antrag  5

an die 03. Vollversammlung vom 8. Mai 2025

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Rücknahme der Körperschaftssteuersenkung

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FSG, ÖAAB-FCG, FA-FPÖ: Zuweisung
GLB-KPÖ: Annahme

 

Die Einführung der CO2-Steuer hat vor allem die Preise für Mineralöle wie Benzin und Diesel erhöht. Diese Einnahme war als Lenkungsmaßnahme gedacht, damit eine Abkehr von den traditionellen Treibstoffen beschleunigt wird. Durch den Rückfluss soll die Belastung einzelner reduziert werden. So sind Bewohner in ländlichen Gebieten stärker subventioniert worden als Stadtbewohner, die auf einen gut ausgebauten Öffentlichen Verkehr zurückgreifen konnten. Damit Firmen einen Belastungsausgleich bekommen wurde eine Reduzierung der Körperschaftssteuer beschlossen. Diese Maßnahmen waren notwendig, um die soziale und wirtschaftliche Belastung durch die Umstellung auf umweltfreundlichere Technologien zu mindern und den Übergang zueiner nachhaltigeren Wirtschaft zu unterstützen.

Die prekäre Situation im Staatsbudget hat eine Reduzierung der Subventionen eingeläutet. Während Privathaushalte bereits eine Anpassung an die neuen Gegebenheiten erfahren haben, indem der Rückfluss zur Gänze eingestellt wurde, fehlt bei den Firmen noch die Rücknahme der Erleichterungen. Um eine gerechte Verteilung der Lasten sicherzustellen und den Staatshaushalt zu stabilisieren, ist es erforderlich, die Körperschaftssteuer wieder auf das ursprüngliche Niveau von 25% zu erhöhen.

Die Körperschaftssteuer wird vom Gewinn eines Unternehmens berechnet. Größere Investitionen werden über eine gewisse Zeit abgeschrieben und reduzieren dadurch den Gewinn und in weiterer Folge auch die Steuer. D.h. eine Erhöhung der Körperschaftssteuer reduziert nicht die Investitionsfähigkeit sondern reduziert den übrig gebliebenen Gewinn auf das Maß vor 2023.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, die Senkung der Körperschaftssteuer auf Grund der Einführung der CO2-Steuer zurückzunehmen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                       Graz, den 8. Mai 2025

 

Vollversammlung Mai 2025 – Antrag 4

Antrag  4

an die 03. Vollversammlung vom 8. Mai 2025

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Prekäre Kinderbetreuungssituation in der Steiermark – 
Warteschleife für berufstätige Eltern?

Antrag mehrheitlich angenommen.

 

Mit Herbst 2024 mussten in der Steiermark die Gruppengrößen in Kindergärten und Kinderkrippen von 25 auf 23 Kinder gesenkt werden. Besonders in der Steiermark ist die Betreuungssituation seit vielen Jahren ein großes Thema und in diesem Bereich besteht extrem großer Aufholbedarf. Jedes Jahr im Frühling, wenn es um die Vergabe und Bekanntgabe der zur Verfügung stehenden Kindergarten und Kinderkrippenplätze geht, müssen Eltern zittern ob sie einen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen. Es geht dabei nicht nur darum ob die Kinder in einem Sozialgefüge Platz finden, sondern vielfach auch um die Existenzen der Eltern.

Dabei sind vor allem die Frauen die Leidtragenden, die bei Absage einen Wiedereinstieg nach der Karenz riskieren, beim AMS für die Jobvermittlung gesperrt werden (16 h pro Woche muss eine Betreuung garantiert sein), oder ihren bestehenden Job verlieren. Damit gehen auch wertvolle Pensionsjahre verloren. Auch die Situation mit der nun fehlenden Bildungskarenz, die Frauen nutzen mussten, um die fehlende Kinderbetreuung zu kompensieren, ist nicht mehr gegeben. Damit werden weitere Plätze für die Betreuung gebraucht, die es nicht gibt.

Auch 2025 wurden wieder 20% der berufstätigen Eltern mit teilweise bis zu 200% Beschäftigungsausmaß auf Wartelistenplätze verschoben, weil es an Betreuungsplätzen fehlt. Diese Planungsunsicherheit muss gestoppt werden, zumal dieses Problem seit Jahren in der Steiermark bekannt ist und das obwohl die Steiermark die höchsten Betreuungskosten von ganz Österreich aufweist.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Landesregierung der Steiermark auf, die diesbezügliche Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass folgende Punkte für die Zukunft sichergestellt werden:

  • Schaffen neuer Kindergärten und Kinderkrippen in der Stadt und in den Gemeinden
  • Anreize setzen, damit mehr Firmen Betriebskindergärten eröffnen
  • Gemeinden verpflichten in ihren Räumlichkeiten Betreuungsplätze einzurichten z.B. durch Tageseltern
  • Das Tarifsystem (Sozialstaffelung) an die österreichischen Gegebenheiten anpassen, damit die Steiermark kein Schlusslicht bei den Betreuungskosten bleibt

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                   Graz, den 8. Mai 2025

 

 

 

Vollversammlung Mai 2025 – Antrag 3

Antrag  3

an die 03. Vollversammlung vom 8. Mai 2025

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Nachhaltige Finanzierung von Fuß- und Radverkehrs-Infrastruktur

Antrag mehrheitlich angenommen.

 

Derzeit ist die Finanzierung der Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr zum großen Teil den Gemeinden überlassen. Somit gibt es derzeit weder eine übergeordnete, strategische oder langfristige Planung, noch eine über mehrere Regierungsperioden reichende gesicherte Finanzierung solcher Infrastrukturprojekte.

Der Fuß- und Radverkehr wird bestenfalls über kurz-bis mittelfristige Förderprogramme von Bund oder Ländern teilweise mitfinanziert. Teilstücke von Geh- und Radwegen werden auch fallweise im Zuge von Kraftwerks-, Eisenbahn- oder Autobahnbaustellen im Bereich des Bauloses miterrichtet und enden fallweise ohne Anschluss an das bestehende Verkehrsnetz. Selbst bei international bedeutenden Fernradrouten, wie den EuroVelo-Radrouten oder dem Murradweg, schwankt daher die Qualität abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Gemeinde.

Mit dem Fuß- und Radverkehr können jedoch andere Verkehrsmittel für Pendler*innen deutlich entlastet werden. Zudem kann v.a. beim Radverkehr mit vergleichsweise geringen Mitteln eine sehr große Wirkung erzielt werden.

Für alle anderen Verkehrsmittel gibt es eine Reihe von Finanzierungsgesetzen (z.B. Tauernautobahn-Finanzierungsgesetz, ASFINAG-Gesetz) und -verträgen (z.B. Koralmbahn–Vertrag, Finanzierungsvertrag zur Eisenbahninfrastruktur). Ohne diese wären langfristige Großbauten wie die Errichtung und Wartung von Autobahnen oder Eisenbahnprojekten über verschiedene Regierungsperioden hinweg nicht möglich.

Daher ist es auch ein eigenes „Fuß- und Radverkehrs-Finanzierungsgesetz“ erforderlich, um hochwertige Infrastruktur unabhängig von geänderten politischen Mehrheitsverhältnissen errichten und warten zu können.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, ein „Fuß- und Radverkehrs-Finanzierungsgesetz“ auszuarbeiten und zu beschließen, um Planung, Bau und Wartung von Fuß- und Radverkehrs-Infrastruktur, über mehrere Regierungsperioden hinaus, nachhaltig zu sichern.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                  Graz, den 8. Mai 2025

 

 

 

Vollversammlung Mai 2025 – Antrag 2

Antrag  2

an die 03. Vollversammlung vom 8. Mai 2025

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Lufthunderter muss bleiben!

Antrag mehrheitlich angenommen.

 

Das Immissionschutzgesetz-Luft (IG-L) ist das zentrale Gesetz zum Schutz der Luftqualität in Österreich und setzt EU-Richtlinien um. Es zielt auf den Schutz von Gesundheit und Umwelt, die Reduktion von Luftschadstoffen und die Sicherung bzw. Verbesserung der Luftqualität.

Es gibt bereits eine neue EU-Luftqualitätsrichtlinie neu mit Grenzwerten ab 2030. Der Feinstaub PM2,5 Jahresmittelwert soll von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ gesenkt werden und ein Feinstaub PM10 Jahresmittelwert von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ werden. Selbst diese Werte liegen noch über den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation.

Der Verkehrsclub Österreich bewertet eine Temporeduktion als eine besonders wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität. Tempo 100 statt 130 senkt NOX um knapp 40 % und Feinstaub (PM10) um 27 %. In der Steiermark brachte das bei Grenzwertüberschreitungen 2023 eine Reduktion der NOX-Emissionen um 9,5 %, Feinstaub um 10,6 % und CO₂ um 4,6 %. Trotz Fortschritten ist die Belastung mit Schadstoffen weiterhin gesundheitsschädlich hoch. Neben strengeren Abgasnormen und mehr Elektromobilität braucht es daher zusätzliche Schritte wie Tempolimits, Fahrverbote für stark emittierende Fahrzeuge und Nullemissionszonen – nach dem Vorbild von London oder den Niederlanden. Wichtig sind auch der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie sicherer Geh- und Radwege.

Es wird nicht die eine Lösung geben, die alle Probleme lösen wird. Es wird viele Einzelmaßnahmen bedürfen um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Eine Rücknahme einer Maßnahme die hilft ist dadurch doppelt negativ zu bewerten.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Landesregierung Steiermark auf, die diesbezügliche Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass folgende Punkte sichergestellt werden:

  • Die Luftgüte der Steiermark muss weiter verbessert werden um Gesundheit und Umwelt zu erhalten. Daher gilt die sofortige Wiedereinführung des „Lufthunderters“ (100 km/h IG-L).
  • Erarbeitung eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes bzw. Umsetzung der Maßnahmen für eine sozial- und klimaverträgliche Mobilitätswende des Umweltbundesamtes um die Luftqualitätsrichtlinie mit neuen Grenzwerten ab 2030 umsetzen zu können.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                          Graz, den 8. Mai 2025

 

 

Vollversammlung Mai 2025 – Antrag 1

Antrag  1

an die 03. Vollversammlung vom 8. Mai 2025

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Gendermedizin oder doch Rückschritt zur Buschmedizin?

Antrag mehrheitlich angenommen.

 

Seit 2010 wird in Österreich im Rahmen der Gendermedizin schon einiges getan, so wurde in Wien die erste Professur europaweit eingerichtet. Mittlerweile hat ein kleines Land wie Österreich bereits zwei Lehrstühle für Gendermedizin (in Wien Frau Prof.in Dr. in Alexandra Kautzky-Willer und in Innsbruck Univ. Prof. Dr. Herbert Tilg). Auch gibt es bereits seit 2021 die „Modellregion Kärnten“ für den Bereich Gendermedizin in der das biologische und soziale Geschlecht in der medizinischen Versorgung Berücksichtigung findet.

Im aktuellen Regierungsprogramm 2025 – 2029 wird auf Seite 133 ein kurzer Absatz zum Thema Gendermedizin behandelt, der aber rein nur auf die Frauengesundheit eingeht. So wird etwa auf spezifische Themen wie Zyklus- und Wechselbeschwerden eingegangen, oder den Ausbau der Stellungsstraße des Bundesheeres zur Gesundheitsstraße auch für Frauen verwiesen und angeregt, Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel umsatzsteuerbefreit abzugeben oder an Schulen und öffentlichen Orten gratis zugänglich zu machen. Gendermedizin sollte aber viel mehr sein, als nur ein reines Frauenthema, z.B. Osteoporose bei Männern und transidenten Personen, was bisher kaum Beachtung findet (Prävalenz bei Männern 30%, bei Frauen 50%). So findet sich auch in der Rheumatologie ein unterschiedliches Therapieansprechen je nach Geschlecht und in der Kardiologie wissen wir, dass Herzinfarkte bei Frauen und Männern unterschiedliche Symptome haben können (u.a. Brustschmerzen vs. Bauch- oder Wirbelsäulenschmerzen).  Gendermedizin sollte kein rein biologisches Thema, sondern ein ganzheitliches Thema sein, indem es um Menschen, ihre Herkunft, ihren sozialen Status und ihr Arbeitsumfeld geht.

Weiters sollte die Gendermedizin bereits im Studium viel mehr in den Fokus gerückt werden und auch die Lehrbücher sollten sich dahingehend weiterentwickeln, weg vom reinen patriarchalen Denken, hin zu einer individuellen Auffassung und dem damit verbundenen ganzheitlichen medizinischen Konzept, den Menschen, als soziales Individuum auch im Geschlechter-Kontext zu betrachten.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, die diesbezügliche Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass folgende Punkte für die Zukunft sichergestellt werden:

  • Aufnahme einer genderrelevanten, individuellen Medizin bereits verpflichtend im Studium und damit verankert die Lehre vom Menschen als soziales und geschlechtsassoziiertes Individuum.
  • Aufbau und Ausbau weiterer Modellregionen in Österreich und Evaluierung der bisherigen Modellregion auf dem Gebiet der Gendermedizin und der damit verbundenen finanziellen Unterstützung für die Sichtbarmachung und eventuell Etablierung weiterer Lehrstühle. 
  • Forschung im Bereich der Gendermedizin auf allen Gebieten der Medizin vorantreiben und finanzielle Unterstützung durch FWF, FFG, EU, usw. sicherstellen. Ausschreibungen zu Forschungsschwerpunkten auch in Subdisziplinen (z.B. Rheumatologie, Immunologie, Infektiologie, usw.) und Anreize setzen, auf diesen Gebieten Forschung zu forcieren.
  • Querschnittsmaterie für das BM für Frauen, Wissenschaft und Forschung und das BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit Berichts- und Veröffentlichungspflicht für gendermedizinische Maßnahmen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 8. Mai 2025