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Ausstellung „24/7 Arbeit zwischen Sinnstiftung und Entgrenzung“ – 15.01.25 16 Uhr

Wir laden Dich herzlich ein, mit uns die Ausstellung „24/7 Arbeit zwischen Sinnstiftung und Entgrenzung“ im Kunsthaus Graz zu besuchen. 

Alle genauen Infos zur Ausstellung findest du auf der Seite vom Kunsthaus Graz. Hier ein kurzer Überblick:

Die Ausstellung 24/7 – Arbeit zwischen Sinnstiftung und Entgrenzung erforscht die Veränderungen der modernen Arbeitswelt und deren Auswirkungen auf unser Leben. In Zeiten digitaler Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit verschwimmen die Grenzen zwischen Selbstausbeutung und Selbstverwirklichung.

Die Arbeitswelt hat sich stark verändert: Fahrradbot*innen, die einst für physische Flexibilität standen, sind nun Teil der digitalen Lieferrevolution. Doch trotz dieser scheinbaren Freiheit kämpfen viele um faire Arbeitsbedingungen. Besonders unsichtbare Arbeit, wie unbezahlte Haus- und Fürsorgearbeit, bleibt ein drängendes Problem, das feministische Perspektiven erfordert.

Begriffe wie „New Work“ und die 4-Tage-Woche sind in aller Munde, aber sind sie wirklich der Wandel oder nur leere Worte? Arbeit sollte mehr sein als ein ökonomisches Mittel – sie sollte Sinn und Erfüllung bieten. Herbert Marcuse träumte von einer Gesellschaft, in der Arbeit nicht mehr das Leben dominiert, sondern Platz für persönliche Entfaltung lässt.

24/7 lädt dazu ein, über die Bedeutung von Arbeit, ihren Sinn und ihre Zukunft nachzudenken – in einer Welt, die zunehmend von Digitalisierung, Automatisierung und globalen Veränderungen geprägt ist.

Du willst die AUGE/UG kennenlernen? Wir laden Dich herzlich zu einer für Dich kostenlosen Veranstaltung ein:

  • Mittwoch, den 15.01.2025 um 16 Uhr zur Teilnahme an einer Führung der Ausstellung „24/7 Arbeit zwischen Sinnstiftung und Entgrenzung“ im Kunsthaus Graz

Es gibt anschließend die Möglichkeit, sich in einem Lokal in der Nähe noch weiter auszutauschen. Die erste Runde geht auf uns!

Anmeldung an stmk@auge.or.at oder unter 0664 390 18 58

Kunsthaus Graz
Lendkai 1, 8010 Graz
Führungsbeginn 16.00

Wir freuen uns auf Deine Anmeldung!

Vollversammlung November 2024 – Antrag 3

Antrag  3

an die 02. Vollversammlung vom 14. November 2024

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Altersgrenze beim Verkauf von Energydrinks

Antrag mit Textänderung mehrheitlich angenommen:
FSG, GLB-KPÖ: Annahme
ÖAAB-FCG, FA-FPÖ: Zuweisung

 

Energydrinks sind in den letzten Jahren zunehmend populär geworden, insbesondere unter Jugendlichen. Diese Getränke enthalten hohe Mengen an Koffein, Zucker und anderen stimulierenden Inhaltsstoffen, die gesundheitliche Risiken mit sich bringen können. Angesichts der steigenden Konsumzahlen unter jungen Menschen ist es dringend erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Gesundheit zu schützen.

Die bekanntesten gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe:

  • Viele Energydrinks enthalten Koffein in hohen Konzentrationen, die zu Schlafstörungen, Nervosität, erhöhter Herzfrequenz und anderen gesundheitlichen Problemen führen können.
  • Zusätzlich enthalten viele dieser Getränke große Mengen an Zucker, was zur Entwicklung von Übergewicht, Diabetes und anderen metabolischen Erkrankungen beitragen kann. Ein hoher Zuckerkonsum steht in direktem Zusammenhang mit einer Vielzahl von Gesundheitsproblemen.

Jugendliche sind besonders anfällig für die negativen Auswirkungen von Koffein und Zucker, da ihr Körper sich noch in der Entwicklung befindet. Dies kann zu langfristigen gesundheitlichen Schäden führen. In Kombination mit Alkohol werden die Risiken weiter erhöht.

Bei einer Bundestagsanhörung in Deutschland im September 2024 warnten Ernährungsexperten und MedizinerInnen vor möglichen schweren gesundheitlichen Folgen durch den Konsum von Energydrinks und sprachen sich eindeutig für eine Altersgrenze beim Verkauf aus.

In zahlreichen anderen europäischen Ländern gibt es bereits Alterseinschränkungen beim Verkauf von Energy Drinks: In Schweden und Norwegen ist der Verkauf für Jugendliche unter 15 Jahren untersagt, in Litauen sind Verkäufe an Personen unter 14 Jahren verboten. In Estland gilt das Verkaufsverbot für Jugendliche unter 16 Jahren, in Polen und Lettland sogar für Jugendliche unter 18 Jahren.

Die Einführung einer Altersbeschränkung für den Verkauf von Energydrinks ist eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Gesundheit unserer Jugendlichen.

Vorstellbar sind Alterskontrollen wie beim Verkauf von alkoholischen Getränken.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die steiermärkische Landesregierung auf, Jugendliche vor schädlichen Getränken, insbesonders vor Energydrinks, zu schützen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann e.h.                                         Graz, 14. November 2024

Vollversammlung November 2024 – Antrag 2

Antrag  2

an die 02. Vollversammlung vom 14. November 2024

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Fairness für Zivildiener: Gleichstellung jetzt!

Antrag mehrheitlich zugewiesen:
FSG, ÖAAB-FCG, FA-FPÖ: Zuweisung
GLB-KPÖ: Annahme

 

Zivildiener leisten wichtige Arbeit, die nicht nur Lebenszeit, sondern auch Engagement und Energie erfordert. Eine gerechte Anerkennung und gleiche Rechte wie für reguläre Arbeitnehmer*innen sind daher dringend notwendig.

Zivildiener leisten unverzichtbare Arbeit für das Gemeinwohl, insbesondere in Bereichen wie der Pflege, im Gesundheitswesen und in sozialen Diensten. Trotz dieser Wichtigkeit arbeite  Zivildienstleistende oft unter schlechten Bedingungen mit langen Arbeitszeiten, wenig Bezahlung und Geringschätzung.

Mit 1. Jänner 2025 ist das Zivildienstgesetz seit 50 Jahren in Kraft. Angesichts dessen, muss die Arbeiterkammer sich dieser (oft) prekären Beschäftigten annehmen.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, die diesbezügliche Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass folgende Punkte sichergestellt werden:

  • Wertschätzung und Anerkennung: Die Leistungen von Zivildienern sollen gesellschaftlich und politisch als gleichwertig mit den Beiträgen regulärer Arbeitnehmer*innen anerkannt und wertgeschätzt werden und sich monetär spiegeln. Zivildiener müssen adäquat entlohnt werden.
  • Urlaubsregelung: Zivildienern soll das Recht auf eine angemessene Anzahl an Urlaubstagen eingeräumt werden, analog zur Urlaubsregelung für reguläre Arbeitnehmer*innen. 10 freie Arbeitstage (bzw. 12 Werktage) sind bei 9 Monaten verpflichtender Arbeit nicht genug.
  • Gleichbehandlung und Statusaufwertung: Zivildiener dürfen nicht als „Arbeitskräfte zweiter Klasse“ behandelt werden. lhre Arbeit und ihr Engagement verdienen volle gesellschaftliche Anerkennung und gleichwertige Behandlung. Ruhezeiten und Maximalarbeitszeiten müssen eingehalten und zu Gunsten der Zivildiener im Zivildienstgesetz verbessert werden.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann e.h.                                         Graz, 14. November 2024

Vollversammlung November 2024 – Antrag 1

Antrag  1

an die 02. Vollversammlung vom 14. November 2024

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Care-Arbeit ist auch Arbeit

Antrag mit Textänderung einstimmig angenommen.
 

Derzeit werden für die Pension pro Kind vier Jahre (bei Mehrlingsgeburten 5 Jahre) als Pensionsversicherungsjahre angerechnet. Kommt es allerdings innerhalb dieser Zeit zu einer weiteren Geburt, beginnt die Zählung der Versicherungsjahre wieder neu, das heißt, überlappende Zeiträume werden nur einmal gezählt. Wer mehrere Kinder großzieht, muss trotzdem noch mindestens 7 Jahre Erwerbs-zeiten für den Pensionsanspruch erbringen.

Care-Arbeit darf keine negativen Auswirkungen auf die Pension haben, da sie einen wichtigen Beitrag zum Wohl unserer Gesellschaft leistet. Personen, die sich für Kinder entscheiden, verdienen daher den besonderen Schutz und die Anerkennung ihrer Leistung durch Politik und Gesellschaft. Wer sich für Kinder entscheidet, und dafür die eigene Berufstätigkeit hintanstellt, darf nicht benachteiligt werden.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, die diesbezügliche Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass bei der Pensionsberechnung zumindest 4 Jahre (bzw. 5 Jahre bei Mehrlingsgeburten) pro Kind an Care-Arbeit angerechnet werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt. 

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann e.h.                                         Graz, 14. November 2024