Alle Beiträge von Melissa Bakic

Vollversammlung November 2025 – Antrag 5

Antrag  5

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Wochenruhe

Nach § 3 Arbeitsruhegesetz (ARG) ist für Beschäftigte eine Wochenendruhe vorgesehen, in die der Sonntag zu fallen hat. Dadurch ergibt sich, dass grundsätzlich nur an 6 Tagen hintereinander gearbeitet werden darf.

Da in einigen Branchen auch eine Arbeit am Wochenende notwendig ist, gibt es viele Ausnahmen von der Wochenendruhe. Als Ersatz für die Wochenendruhe haben die erlaubtenrweise an Wochenenden beschäftigten Arbeiternehmer:innen gemäß § 4 ARG Anspruch auf eine Wochenruhe.
Diese muss wie die Wochenendruhe mindestens 36 Stunden pro Kalenderwoche und einen ganzen Tag (anstatt Sonntag) umfassen.

Auch wenn es in vielen Kollektivverträgen genauere Bestimmungen dazu gibt, ist es gesetzlich zulässig, dass Dienstgeber:innen die Wochenruhe in einer Kalenderwoche an einem Montag und in der Folgewoche an einem Sonntag einteilen. ln diesem Fall müssten somit 12 Tage durchgearbeitet werden.

Hinlänglich bekannt ist wie überlange Arbeitszeiten ohne ausreichende Erholungsmöglichkeiten das Unfallrisiko erhöhen und zusätzliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen. Eine genauere Ergänzung im Arbeitsruhegesetz, welche vorsieht, dass auch Personen, die an den Wochenenden beschäftigt werden, Anspruch auf eine regelmäßigere Wochenruhe haben ist daher dringend geboten.
lm Regelfall sollte nur ein Durcharbeiten von 6 Tagen hintereinander und nicht wie aktuell 12 Tage erlaubt sein.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, die gesetzliche Regelung des § 4 Arbeitsruhegesetz (ARG) insofern zu überarbeiten, dass das maximales Durcharbeiten von 12 Tagen eingegrenzt und unregelmäßige Wochenruhen soweit als möglich vermieden werden.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025

 

Vollversammlung November 2025 – Antrag 4

Antrag  4

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Kündigungsschutz für Mitglieder des
Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an Universitäten

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) an Universitäten hat zusätzlich und ergänzend zum Betriebsrat die wichtige Aufgabe, der Diskriminierung an Universitäten entgegenzuwirken. Daher sind die Universitäten gesetzlich verpflichtet, einen AKGL einzurichten (§ 42 Abs. 1 UG).

Für diese wichtige Aufgabe müssen die Mitglieder des AKGL bei der Besetzung von Stellen und Funktionen die Stellenausschreibungen, Besetzungsvorschläge, etc. oft kritisch und mitunter unbequem hinterfragen und entsprechend aktiv werden.

Die Mitglieder des AKGL arbeiten weisungsfrei und dürfen nicht am beruflichen Fortkommen benachteiligt werden (§ 42 Abs. 3 UG). Die Weisungsfreiheit für universitäre Kollegialorgane ist sogar im Bundes-Verfassungsgesetz geregelt. (§ 81c B-VG).
Die Mitglie
der des AKGL genießen aber bisher, anders als Betriebsräte, keinen ausdrücklichen Kündigüngsschutz. Dies ist für eine fundierte und unabhängige Arbeit zur Sicherstellung der im UG vorgeiehenen Schutz vor Diskriminierung unbedingt erforderlich.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, das Universitätsgesetz so abzuändern, dass ein Kündigungsschutz für die Mitglieder des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) verankert wird.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025

 

Vollversammlung November 2025 – Antrag 3

Antrag  3

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Schatten für alle

Seit mehreren Jahren wird es in den Sommermonaten immer heißer und was bei der älteren Bevölkerung zunehmend zum Problem wird, betrifft nun auch die jüngste Bevölkerungsgruppe. Die Spielplätze in der Steiermark sind nicht für derartige Temperaturen gerüstet. Die zum großen Teil aus Metall und Gummi bestehende Spielgeräte heizen sich in der Sonne tagsüber so auf, dass ab den Vormittagsstunden Verbrennungsgefahr für die Kinder besteht, wenn Sie diese Spielgeräte nutzen möchten (Messung haben bis zu 104 Grad auf Metallrutschen ergeben).

Auch ist die Beschattung der Spielplätze ein großes Thema geworden, worunter die Kinder, aber auch die Eltern in der Steiermark und in der Landeshauptstadt leiden müssen. Es werden neue Spielplätze errichtet ohne auf eine entsprechende Beschattung zu achten, Bäume werden gefällt um Spielgeräte zu installieren und danach wird keine entsprechende Beschattung mehr installiert. Hier hat die Stadt und das Land massiven Nachholbedarf. Auch eine entsprechende Trinkwasserversorgung ist zwar auf einigen Spielplätzen bereits eingerichtet, aber wird erst ab den Monaten Juni/Juli von der Stadt Graz (Holding) eingeschaltet. Hier stellt sich die Frage warum? Ein gutes Beispiel ist der Spielplatz in der Theodor-Körner-Straße, der zwar über genügend Schatten verfügt, auch einen Wasserspielplatz und einen Trinkbrunnen aufweist, diese werden aber von der Holding erst auf mehrmalige Nachfrage Mitte Juni eingeschaltet.

Da sich die Sommermonate immer weiter in den Frühling verschieben ist es hier absolut unverständlich, warum mit dem Einschalten der Trinkbrunnen so lange zugewartet wird, zumal ein Einfrieren der Leitungen ab dem Monat April nicht mehr gegeben ist.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert von der steirischen Landesregierung sowie der Stadt Graz:

  • das lnstallieren von Beschattungen auf den steirischen und Grazer Spielplätzen durch Sonnensegel oder einer Pergola, wo eine Bepflanzung von Bäumen nicht oder nicht ausreichend möglich ist.
  • das Einschalten der Trinkbrunnen und Wasserspielplätze ab Anfang April, damit diese auch entsprechend genutzt werden können.

 

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025

 

Vollversammlung November 2025 – Antrag 2

Antrag  2

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Gleichstellung der Ausbildungsförderung aller Gesundheitsberufe und

einheitliche gerechte Förderpraxis in ganz Österreich

Die zunehmende Herausforderung im österreichischen Gesundheitswesen insbesondere der Fachkräftemangel in allen Gesundheitsberufen ist die Attraktivität gesundheitsbezogener Ausbildungen ein zentrales Anliegen zur Sicherung der Versorgungssicherheit.

Es bestehen derzeit massive Ungleichbehandlungen auf finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten in den verschiedenen Gesundheitsberufen, deren Qualifikation ein vollzeitliches Studium erfordert und daher nicht nebenberuflich absolviert werden kann.

Studierende der Fachbereiche Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Psychotherapie und der medizinisch-technischen Berufe erhalten derzeit keine einheitliche finanzielle Unterstützung, obwohl diese Studierenden eine hohe Präsenzverpflichtung und laufend Praktika vonrweisen müssen um einen entsprechenden Studienerfolg zu erzielen.

Demgegenüber haben Auszubildende in Pflegeberufen finanzielle Anreize in Form von Ausbildungsgeldern, Stipendien und sonstige Ausbildungshilfen um die angesucht werden kann, sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Diese mangelnde Gleichstellung anderer Gesundheitsberufe im Bereich der Ausbildungsförderung wird von den Betroffenen als sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung wahrgenommen und fördert damit weiterhin den bestehenden Fachkräftemangel.

Die Vollversammtung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung äuf, die Finanzierung der Ausbildungsmaßnahmen für alle Gesundheitsberüfe zu übernehmen und diese als eigenständige, zweckgewidmeten Aufgabenbereich zu etablieren um eine gerechte Ausbildungsförderung sicherzustellen. Diese Förderungen haben unabhängig von der Berufsgruppe zu erfolgen, sich  an die Lebenshaltungskosten während der Ausbildung zu orientieren und für alle FH-Studierenden sowie Schüler:lnnen an Gesundheits- und Sozialberufsbildenen Schulen zu richten.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025

 

Vollversammlung November 2025 – Antrag 1

Antrag  1

an die 04. Vollversammlung vom 13. November 2025
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Kalte Progression

Viele Jahre lang hat sich die AK für die Abschaffung der kalten Progression eingesetzt. Die letzte Bundesregierung hat diese Forderung dann auch endlich umgesetzt. Es geht dabei um ein Steuervolumen von rund 1,2 Milliarden Euro jährlich, das nicht an den Finanzminister geht, sondern bei den Steuerzahlerinnen, insbesondere den Arbeitnehmerinnen, verbleibt.

Davon wurden und werden zwei Drittel über eine Anhebung der Steuersätze weitergegeben. Für das dritte Drittel gab es die soziale ldee, dass dieses Drittel insbesondere den einkommensschwächsten Gruppen zugute kommt. Beispielsweise wurden Alleinerzieherinnen und Alleinverdienerinnen, welche bislang automatisch 60,- pro Monat bzw. 720,- pro Jahr erhielten, finanziell unterstützt. Dieser Ansatz hätte im Laufe der nächsten zwei Jahre mit den dann zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu einer echten Kindergrundsicherung ausgebaut werden können.

Die neue Regierung setzt den vollständigen Ausgleich der kalten Progression zu Gunsten des allg. Budgets aus. Sie schafft die soziale Umverteilung des dritten Drittels und damit den intelligentesten und sozial gerechtesten Teil der bisherigen Regelung ab.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert die Bundesregierung auf, weiterhin die kalte Progression voll auszugleichen und ins besonders das dritte Drittel der Bevötkerung weiterhin durch Maßnahmen zurückzugeben, welches einkommensschwachen Gruppen zugutekommt und somit lnstrumente für soziale Gerechtigkeit und Umverteilung darstellen.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann                                                     Graz, den 13. November 2025