Alle Beiträge von willi1010

Kollektivvertrag Sozialwirtschaft: Welche Interessen vertreten die Gewerkschaften?

In einer letzten langen Verhandlungsrunde wurde der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ)-Kollektivvertrag am 19.1. zwischen GPA-djp/Vida und dem Arbeitgeberverband abgeschlossen.

Was die Gewerkschaft als großen Erfolg feiert ist bei genauerer Betrachtung gerade mal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Nach wie vor hat der private Gesundheits- und Sozialbereich massive Probleme, vor allem im Pflegebereich und Betreuungsbereich, dem die meisten Arbeitsplätze zugeordnet sind. Und nach wie vor gilt, die Sozialberufe liegen 17% unter dem Durchschnittseinkommen im Privat-Beschäftigtenbereich (offizieller Standpunkt GPA/DJP).

Stefan Taibl von der AUGE/UG vermisst hier den Kampfgeist der Gewerkschaft – die mit viel zu niedrigen Forderungen in die Verhandlungen gegangen ist und sich in wichtigen Bereichen von der Arbeitgeberseite hat vertrösten lassen.

Kollektivvertrag Sozialwirtschaft: Welche Interessen vertreten die Gewerkschaften? weiterlesen

AUGE/UG zum „zweiten Arbeitsmarkt“ und zu „experimenteller“ Arbeitsmarktpolitik

auge icon sozialpolitik RGB

 Wenn angesichts des EU-weit herrschenden Drucks auf die Sanierung öffentlicher Haushalte öffentliche Investitionen und Sozialleistungen  zurückgefahren bzw. gekürzt werden, trifft das private Unternehmen, Beschäftigte im öffentlichen Dienst – und im  öffentlich finanzierten Dienstleistungsbereich und die private Haushalte. Bleiben öffentliche Aufträge aus, werden in Unternehmen Beschäftigte „abgebaut“, anstehende Investitionen aufgeschoben. Verlieren die Haushalte wegen Arbeitslosigkeit und geringerer Sozialleistungen Einkommen, fließt weniger Geld in den Konsum, was ebenfalls  zu Lasten von Beschäftigung und Arbeitsplätzen geht.

 

Um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und reguläre, „gute“ Beschäftigung im „ersten“ Arbeitsmarkt zu schaffen – insbesondere auch Langzeitarbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit älterer Menschen – braucht es eine aktive Wirtschaftspolitik, die sozial und ökologisch sinnvolle, beschäftigungswirksame öffentliche Investitionen tätigt und die Massenkaufkraft stärkt und keine rigorose Sparpolitik!

 

Daneben braucht es Arbeitszeitverkürzung um endlich eine gerechtere Verteilung von Erwerbsarbeit zu erreichen und eine sozial-ökologische Steuerreform die Arbeit steuerlich entlastet, Kapital, Vermögen, Umwelt- und Ressourcenverbrauch dagegen stärker besteuert. Arbeitsmarktpolitik kann eine derartig „expansive“ Wirtschaftspolitik über Qualifizierung, Weiterbildung und Hilfe bei der Jobsuche unterstützen, aber eben nicht ersetzen.

 

Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik ist neben der ausreichenden finanziellen Absicherung Erwerbsarbeitsloser die Unterstützung bei der Arbeitssuche. Dazu gehört auch ein Angebot an Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, welche die Chancen, eine Arbeit zu finden erhöhen, sowie neue, berufliche Perspektiven eröffnen sollen.

 

Als AUGE/UG bekennen wir uns grundsätzlich zu beiden Zielen und halten beide für gleichermaßen unabdingbar. Dabei ist uns allerdings wichtig, dass Zumutbarkeitsbestimmungen im Sinne der Arbeitssuchenden zu gestalten sind, und nicht das Prinzip „Arbeit um jeden Preis“ gelten darf. Es darf nur in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden, die den Prinzipien „guter Arbeit“ (u.a. sozial- und arbeitsrechtlich abgesichert, entsprechend entlohnt, sinnstiftend, mit stabilen und geregelten Arbeitszeiten und Aufstiegschancen sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten) entsprechen.

 

Der Kampf gegen Arbeitslosigkeit und für eine soziale Absicherung bei Verlust des Arbeitsplatzes war und ist seit jeher ein besonderes Anliegen gewerkschaftlicher Politik – nicht zuletzt weil hohe Arbeitslosigkeit natürlich den Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen erhöht, die Verhandlungsmacht von Gewerkschaften schwächt, und die Durchsetzbarkeit gewerkschaftlicher Forderungen erschwert.

 

Der „zweite Arbeitsmarkt“ – also öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse mit dem Ziel beruflich-sozialer Integration – stellt für uns eine Möglichkeit dar, Menschen beim Erwerb zusätzlicher Qualifikationen sowie einer entsprechenden Arbeitsroutine zu unterstützen und wieder Perspektiven auf „gute Arbeit“ und eine eigenständige finanzielle Absicherung zu schaffen. Wir stehen einem „zweiten“ Arbeitsmarkt – der „geschützte“ Arbeitsplätze für  spezifische Betroffenen-Gruppen, für die kurz- bis mittelfristig keine realistischen Chancen auf „gute Arbeit“ am ersten Arbeitsmarkt bestehen, grundsätzlich positiv gegenüber.

 

Damit ein „Zweiter Arbeitsmarkt“ selbst allerdings Ansprüchen einer „guten Arbeit“ und der Arbeitsmarktintegration gerecht wird, braucht es – insbesondere aus einer gewerkschaftlichen Perspektive – entsprechende Rahmenbedingungen, die Anleihen an die „experimentelle Arbeitsmarktpolitik“ unter dem ehemaligen Sozialminister und GPA-Vorsitzenden Dallinger nehmen:

 

  • Prinzip Freiwilligkeit: Grundsätzlich soll bei Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen das Prinzip der „Freiwilligkeit“ gelten. Zumutbarkeits- und Verfügbarkeitsbestimmungen sind im Sinne der Arbeitssuchenden zu entschärfen, die Mitbestimmung Arbeitssuchender beim Zugang zu Qualifizierung, Weiterbildung und Beschäftigungsmaßnahmen – etwa im Bereich Sozialer Unternehmen – zu stärken.

 

  • Längerfristige und dauerhaft geförderter Arbeitsplätze: Im „zweiten“ Arbeitsmarkt müssen auch längerfristige und dauerhaft geförderte Arbeitsplätze für benachteiligte Menschen geschaffen werden, für die eine Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt trotz gezielter Förder- und Unterstützungsmaßnahmen  mittel- bis langfristig nicht realistisch erscheint.

 

  • Kollektivvertragliche Absicherung: Sozial- und arbeitsrechtliche Standards müssen auch im „zweiten Arbeitsmarkt“ gelten. Insbesondere sind die kollektivvertraglichen Regelungen derzeit unzureichend. Die kollektivvertragliche Absicherung ist mit der Verankerung von Transitarbeitskräften im SOWI- (eh. BAGS) und BABE-Kollektivvertrag zwar gegeben, doch berücksichtigt diese weder Vordienstzeiten, noch Qualifikation noch die Tätigkeit an sich. Jedenfalls muss künftig der vereinbarte Mindestlohn von Euro 1.500 auch für Transitarbeitskräfte gelten. Weiters ist anzustreben, dass Transitarbeitskräfte in sozial-ökonomischen Betrieben wie Beschäftigte ähnlich gelagerter Unternehmen des „ersten“ Arbeitsmarkts entlohnt werden, also der entsprechende Kollektivvertrag heranzuziehen ist. Dabei hat analog zur Arbeitskräfteüberlassung der jeweils günstigere KV zu gelten. Für die finanzielle Bedeckung  eventuell entstehender Mehrkosten ist seitens der öffentlichen Hand zu sorgen.

 

  • Keine Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse: Insbesondere gilt es sicher zu stellen, dass Einrichtungen bzw. Leistungen des zweiten Arbeitsmarktes zu keiner Verdrängung regulärer Arbeitsverhältnisse im z.B. öffentlich-kommunalen oder gemeinnützigen Bereich führen. Nicht zuletzt um derartige Verdrängungseffekte zu verhindern ist die kollektivvertragliche Entlohnung von Transitarbeitskräften sowie der Fokus auf Weiterbildung, Qualifikation und eine nachhaltige Integration am ersten Arbeitsmarkt unumgänglich.

 

  • Als erster Schritt: Arbeitslosenanwaltschaft als Vertretung Erwerbsarbeitsloser – auch in Beschäftigungsmaßnahmen. Bislang obliegt die betriebliche Vertretung von Transitarbeitskräften dem Betriebsrat des SÖB, der zwar sowohl von den regulär Beschäftigten als auch zugewiesenen Transitarbeitskräften gewählt wird, dessen Mitglieder allerdings in der Regel von regulär Beschäftigten gestellt werden. Das kann zu Interessenskonflikten führen. Eine eigene Vertretungsstruktur für Transitarbeitskräfte gibt es derzeit nicht und erscheint angesichts der relativ kurzen Verweildauer von max. 6 Monaten auch kaum machbar, da mit Ende der Verweildauer auch das Betriebsratsmandat erlischt. Um eine – tatsächlich notwendige und auch wünschenswerte – eigenständige betriebsrätliche Vertretung von Transitarbeitskräften verankern zu können braucht es längerfristige angelegte Beschäftigungsverhältnisse. Fürs Erste erscheint eine weisungsungebundene, unabhängige Arbeitslosenanwaltschaft die geeignetste Institution zu sein, die Interessen aller Erwerbsarbeitsloser – auch jener, die in  Schulungs- bzw. Beschäftigungsmaßnahmen stehen – wirkungsvoll vertreten zu können. Die Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft ist ohnehin bereits überfällig.

 

  • Wiederbelebung „Aktion 8000“: Über die Aktion 8000 wurden unter Alfred Dallinger direkt vom AMS geförderte/finanzierte, sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse im NGO/NPO-Bereich – in Sozial-, Umwelt-, Kultur-, Frauen-, Bildungsinitiative geschaffen. Diese Aktion sollte als „Aktion 10.000“ wiederbelebt werden, die Personalauswahl den NGO/NPO obliegen.

 

  • Unterstützung von Belegschaftsinitiativen zu Betriebsübernahmen bei Insolvenz oder mangels Erbe: Wie auch schon in der Ära Dallinger soll die Übernahme von Betrieben durch die Belegschaften im Falle einer Insolvenz oder drohenden Schließung mangels Erben aktiv unterstützt und gefördert werden. Das Insolvenzrecht ist dahingehend zu gestalten, dass den Belegschaften ein Vorkaufsrecht auf die Konkursmasse eingeräumt wird. Öffentliche Unternehmensförderungen sollen insbesondere auch auf Betriebe in ArbeiterInnenselbstverwaltung und Produktionsgenossenschaften abgestimmt werden.

 

Weitere Forderungen der AUGE/UG betreffend Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik auf unserer Website „Arbeitszeit fairkürzen“.

AUGE/UG, Paiha: „Keine Arbeitszeitflexibilisierung auf dem Rücken der Frauen!“

frauenzeichen

Flexibilisierungsdebatte unter vollkommen falschen Vorzeichen

 

Für die AUGE/UG-Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen steht die aktuelle Arbeitszeitdebatte unter vollkommen falschen Vorzeichen. „Statt Arbeitszeiten auf die Bedürfnisse der Beschäftigten – insbesondere auch der weiblichen – abzustellen, meint die Wirtschaftsseite ein ‚Wünsch-Dir-Was‘ spielen zu können und das mit teilweise haarsträubenden Argumenten, die einem Reality-Check nicht ansatzweise standhalten.“ So sei etwa ein Blockung von Arbeitszeiten angesichts unzureichender Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen vollkommen unrealistisch und würde der gesundheitsbelastende Aspekt ausufernder Arbeitszeiten seitens der Wirtschaft in der laufenden Debatte weitgehend ausgeblendet. Paiha erinnert einmal mehr, dass Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitgestaltung bereits jetzt sehr großzügig ausgestaltet sind, sowohl auf gesetzlicher, als auch auf kollektivvertraglicher Ebene. Diese hätten bereits Geschlechterrollen in der Arbeitswelt verfestigt: „Bereits bisher gilt: Vollzeit ist männlich, Teilzeit ist weiblich. Weitere Flexibilisierungsschritte würden diese  Arbeitszeitrealitäten von Frauen und Männern noch  fortschreiben.“

 

Arbeitszeit FAIR-kürzen – weil Frauen bereits unzumutbare ‚Flexibilität‘ im Alltag abverlangt wird

 

Statt einer weiteren Flexibilisierung im Sinne der Unternehmen braucht es endlich eine Arbeitszeitpolitik im Sinne der ArbeitnehmerInnen – insbesondere aus einer Geschlechtersperspektive: „Frauen wird bereits eine unglaubliche Flexibilität in der Gestaltung ihres Alltags abverlangt. Nach wie vor wird der Hauptteil unbezahlter Hausarbeit von den Frauen geleistet, ebenso die Betreuungs- und Erziehungsarbeit. Arbeitszeitverwendungsstudien sprechen da ein deutliche Sprache,“ kritisiert Paiha. „Ohne eine umfassende Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich für mittlere und untere Einkommen sowie eine arbeitnehmerInnenorientierte Arbeitszeitflexibilität, die auf spezifische Lebens- und Bedarfslagen der Beschäftigten Rücksicht nimmt, wird eine geschlechtergerechte Arbeitswelt nicht möglich sein.“

Paiha abschließend: „Statt eine weitere Ausweitung und Ausdehnung von Arbeitszeiten  voranzutreiben sollte endlich darüber diskutiert werden, wie ‚Care‘-Arbeit – also die tagtäglich anfallende, weitgehend von Frauen geleistete unbezahlte Betreuungs-, Bildungs- und Pflegearbeit gesellschaftlich so organisiert und sichergestellt werden kann, dass diese nicht mehr auf Kosten der Frauen, ihrer Chancen, ihrer Eigenständigkeit und finanziellen Absicherung geht. Nur eine frauenfreundlich gestaltete Lebens- und Arbeitswelt wird eine menschenfreundliche und vor allem auch menschenwürdige sein.“

Flexible Arbeitszeit: Zu Lasten der Gesundheit und Familien

Robert Muellner 600x600px

 

Wie flexibel die gültigen Gesetze bereits sind, hat aber gerade erst eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes gezeigt:

 

  • Seit Einführung der fünften Urlaubswoche 1985 sind sämtliche Reformen der Arbeitszeitgesetze auf eine Flexibilisierung hinausgelaufen.
  • 27 von 34 Paragrafen im Arbeitszeitgesetz beziehen sich auf Ausnahmen.
  • Mehr als die Hälfte der ÖsterreicherInnen arbeitet bereits atypisch, also entweder im Schichtbetrieb, an Wochenenden, spätabends oder nachts.
  • Schon jetzt können Betriebe bei Bedarf für 24 Wochen zwölf Stunden am Tag arbeiten lassen.

 

Faktum ist aber auch: Derzeit können Gewerkschaften und Betriebsräte bei Arbeitszeiten mitbestimmen. Diese Mitbestimmung will die Wirtschaftskammer nun aushebeln. Ebenso die Überstundenzuschläge. Ein Ansinnen, das Robert Müllner als „betriebswirtschaftlich kurzsichtig, gesundheitsgefährdend und extrem familienfeindlich“ zurückweist:

 

„Hat sich jemand überlegt, wie lange ein Mensch den Arbeitsrhythmus von 12-Stunden-Tagen durchhalten kann? Und was passiert mit einem Menschen, wenn er das nicht mehr kann? Wie schaut es mit der Kinderbetreuung und mit der vielbeschworenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus?“ Wenn die jetzt angestrebte „Flexibilisierung“ in dieser Form kommt, so Müllner, würde das einen Rückfall in frühkapitalistische Zeiten bedeuten.

 

Es gibt allerdings tatsächlich Flexibilisierungsbedarf. Nämlich dort, wo es um ArbeitnehmerInneninteressen geht.

Längst überfällig – so das WIFO – wären Maßnahmen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch Weiterbildung erleichtern würden. Z.B. ein Recht auf eine 30-Stunden-Woche oder auf berufliche Auszeiten. Forderungen, wie wir sie seitens der AUGE/UG schon lange erheben.

 

Wir sind schon flexibel genug. Jetzt liegt‘s an der Wirtschaft, sich zu bewegen, meint Müllner abschließend.

Flexible Arbeitszeit: Zu Lasten der Gesundheit und Familien

Robert Muellner 600x600px

 

Wie flexibel die gültigen Gesetze bereits sind, hat aber gerade erst eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes gezeigt:

 

  • Seit Einführung der fünften Urlaubswoche 1985 sind sämtliche Reformen der Arbeitszeitgesetze auf eine Flexibilisierung hinausgelaufen.
  • 27 von 34 Paragrafen im Arbeitszeitgesetz beziehen sich auf Ausnahmen.
  • Mehr als die Hälfte der ÖsterreicherInnen arbeitet bereits atypisch, also entweder im Schichtbetrieb, an Wochenenden, spätabends oder nachts.
  • Schon jetzt können Betriebe bei Bedarf für 24 Wochen zwölf Stunden am Tag arbeiten lassen.

 

Faktum ist aber auch: Derzeit können Gewerkschaften und Betriebsräte bei Arbeitszeiten mitbestimmen. Diese Mitbestimmung will die Wirtschaftskammer nun aushebeln. Ebenso die Überstundenzuschläge. Ein Ansinnen, das Robert Müllner als „betriebswirtschaftlich kurzsichtig, gesundheitsgefährdend und extrem familienfeindlich“ zurückweist:

 

„Hat sich jemand überlegt, wie lange ein Mensch den Arbeitsrhythmus von 12-Stunden-Tagen durchhalten kann? Und was passiert mit einem Menschen, wenn er das nicht mehr kann? Wie schaut es mit der Kinderbetreuung und mit der vielbeschworenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus?“ Wenn die jetzt angestrebte „Flexibilisierung“ in dieser Form kommt, so Müllner, würde das einen Rückfall in frühkapitalistische Zeiten bedeuten.

 

Es gibt allerdings tatsächlich Flexibilisierungsbedarf. Nämlich dort, wo es um ArbeitnehmerInneninteressen geht.

Längst überfällig – so das WIFO – wären Maßnahmen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch Weiterbildung erleichtern würden. Z.B. ein Recht auf eine 30-Stunden-Woche oder auf berufliche Auszeiten. Forderungen, wie wir sie seitens der AUGE/UG schon lange erheben.

 

Wir sind schon flexibel genug. Jetzt liegt‘s an der Wirtschaft, sich zu bewegen, meint Müllner abschließend.