Antrag 04 / Altersteilzeit für MitarbeiterInnen des Bundes und der Stadt Wien

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien, am 25. Oktober 2017

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FA, Persp, ARGE, GLB, KOM, BDFA: ja
GA, Türk-is: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: nein

Die 169. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien wird sich in ihrer Funktion als Sozialpartner dafür einsetzen, dass auch MitarbeiterInnen des Bundes und der Stadt Wien Altersteilzeit in Anspruch nehmen können. (Für Wien liegen Beschlüsse in der Younion und in der Stadtregierung vor). Die Umsetzung erfordert Änderungen in der Dienstordnung und der Vertragsbediensteten-Ordnung.

An die künftige Gestaltung von Arbeitszeit werden hohe Ansprüche gestellt. Um all diese Anforderungen in ein reibungslos funktionierendes System zu integrieren, sind durchdachte und nachhaltige Arbeitszeitmodelle gefragt. Die Arbeitszeitgestaltung sollte sich der jeweiligen Lebensphase individuell anpassen und die privaten Interessen und Anforderungen an die Lebensgestaltung mit den beruflichen Erfordernissen verbinden.

Altersteilzeit soll älteren MitarbeiterInnen einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand/Pension ermöglichen und gleichzeitig Anreize schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen. BeamtInnen im Bundesdienst sowie BeamtInnen und Vertragsbedienstete der Kommune (Stadt Wien MitarbeiterInnen) sind in diesem Punkt gegenüber Beschäftigten in der Privatwirtschaft benachteiligt: Denn im Bundesdienst ist die Altersteilzeit ein Auslaufmodell und bei der Stadt Wien ist es flächendeckend (Ausnahmen, wo bereits ausgelagert gewirtschaftet wird) überhaupt nicht möglich. Diese ungleiche Behandlung von Beschäftigten im öffentlichen, kommunalen Dienst und in der Privatwirtschaft muss möglichst schnell ein Ende haben. Beamte der Republik Österreich und die MitarbeiterInnen der Stadt Wien sind die einzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in Altersteilzeit gehen können. Dieses Versäumnis soll schleunigst behoben werden.

Vorteile der Altersteilzeit

Sowohl ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen profitieren von der Altersteilzeitregelung. Für die ArbeitnehmerIn hält sich die finanzielle Einbuße in Grenzen, weil sie/er ihr/sein Entgelt nicht nur für die verringerte Arbeitszeit erhält, sondern auch für die Hälfte des Verzichts. Das heißt, bei einer Verringerung der Arbeitszeit um 50% erhält die ArbeitnehmerIn 75% ihres bisherigen Bruttoeinkommens bei vollen Versicherungsleistungen.

Für die ArbeitgeberIn gibt es die Möglichkeit, einen Teil ihrer Mehrkosten als „Altersteilzeitgeld“ vom Arbeitsmarktservice rückerstattet zu bekommen.

Altersteilzeit für Bedienstete von Bund und Stadt Wien

Das Pensionsantrittsalter mit 65 Jahren ist für Berufe (vor allem in den Bereichen Pflege, Bildung, Soziales), nicht realistisch. Die Arbeitszeitgestaltung sollte sich der jeweiligen Lebensphase individuell anpassen. Es muss jedem Menschen, der über sehr viele Jahre hinweg im Arbeitsleben tätig war, das Anrecht zugestanden werden, auch am Arbeitsplatz in Würde älter werden zu können.

Die Altersteilzeit ermöglicht darüberhinaus, das Wissen sowie die Erfahrung älterer KollegInnen zu erhalten und weiterzugeben.

 

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