Antrag 01 – Anerkennung von Covid 19 als Berufskrankheit in allen Unternehmen

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Wurde zusammen mit Antrag 11 der AUGE/UG und Antrag 10 der FSG zum gemeinsamen Antrag 01 – einstimmig angenommen

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer spricht sich dafür aus, dass die Liste der Berufskrankheiten (BK) nach § 177 ASVG bzw. Anlage 1 insofern ergänzt wird, als die unter Nummer 38 angeführte BK Infektionskrankheiten in ihrem Geltungsbereich auf alle Unternehmen ausgeweitet wird.

Die derzeit noch immer grassierende Covid- 19-Pandemie hat gezeigt, dass das Gefährdungspotenzial durch Infektion mit dem Corona-Virus und darauffolgende Erkrankung an Covid-19 bzw. Long-Covid auch in beruflichen Bereichen existiert, die nicht über die bestehenden Beschränkungen im Geltungsbereich erfasst werden und somit Arbeitnehmer*innnen, die infolge ihrer beruflichen Tätigkeit an Covid-19 und Long-Covid erkrankt sind, vom Geltungsbereich ausgeschlossen blieben.