Antrag 03 / Anrechnungsregelung Mindestsicherung

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge  beschließen

Die Hauptversammlung der BAK fordert die Schaffung von Freibeträgen in der Mindestsicherung, wonach BezieherInnen von Mindestsicherung, die einer Beschäftigung nachgehen, ein Teil des daraus erzielten Einkommens (z.B. 35 Prozent des Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit) von der Anrechnung auf die Mindestsicherung freigestellt wird.

Bezieher und Bezieherinnen von Mindestsicherung, die zuvor noch nicht in den Arbeitsmarkt integriert waren, z.B. anerkannte Flüchtlinge, aber auch jugendliche BezieherInnen von Mindestsicherung wollen oft auch rasch eine Beschäftigung aufnehmen. Das Einkommen liegt aber oft unter dem Richtsatz für die Mindestsicherung. Die Anrechnung des Einkommens führt dazu, dass sie trotz Aufnahme einer Beschäftigung über kein zusätzliches Einkommen verfügen. Dies führt zu Frustration bzw. stellt einen negativen Anreiz dar, eine Beschäftigung aufzunehmen. Praktisch handelt es sich um ein Hindernis für eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt.

Aber auch für Personen, die schon länger Mindestsicherung beziehen stellen die Anrechnungsbestimmungen eine Hürde für die Aufnahme einer Beschäftigung dar, die bestehenden Ausnahmen sind nicht ausreichend.

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