Antrag 04 / Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert:

  • Die Erfassung individueller Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Probleme, Ursachen und Umstände, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme etc.);
  • Die Schaffung von Inklusionsangeboten bestehend aus Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzter Praktika;
  • Die Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber nach sechs Monaten des Asylverfahrens.

Wir stehen vor der Tatsache, dass Menschen, die gezwungen sind aus Kriegsgebieten nach Österreich zu fliehen, mit ihrer Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf den Arbeitsmarkt kommen.

Aber auch AsylwerberInnen sind in größerer Anzahl in Österreich. Diese kosten, zur Untätigkeit verdammt, dem Sozialsystem und damit den SteuerzahlerInnen Geld. Ein Zugang zum Arbeitsmarkt während des Asylverfahrens würde einerseits helfen, den traumatisierten Flüchtlingen Würde und Sinn zu geben, aber auch das Sozialsystem entlasten. Das verurteilt sein zum belastenden Nichtstun wäre damit aufgehoben, eine Kontaktaufnahme mit der österreichischen Realität würde Integration schon im Vorfeld fördern und einer destruktiven Entwicklung vorbeugen. Ein Asylverfahren in erster Instanz dauert ca. 1,5 Jahre, in zweiter Instanz kommen bis zu einem Jahr dazu. Das jetzige System ist wohl für alle Beteiligten eine enorme Zeit- und Ressourcenverschwendung! Man kann wohl auch von Qual sprechen.

Die Problematik dabei ist vielschichtig und nicht auf die Frage etwa des Vorhandenseins von Deutschkenntnissen reduzierbar. Notwendig ist auch, ihnen unter Berücksichtigung ihrer informellen Kenntnisse und Fähigkeiten einen Zugang auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Ziel muss sein, Flüchtlinge (explizit Flüchtlinge, nicht WirtschaftsmigrantInnen) und AsylwerberInnen so rasch wie möglich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu ist es auch erforderlich, die individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen festzustellen ebenso wie die Defizite und Problemlagen, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme usw.).

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