Antrag 09 / Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 24. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB: ja
FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 160. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Bundesarbeitskammer fordert, dass überall dort wo es für MitarbeiterInnen, die nach dem alten und neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschäftigt werden, notwendig wird Aufschulungen zu machen, um weiter im Beruf bleiben zu können, hat dies der Arbeitgeber in vollem Umfang zu finanzieren, das bedeutet auch, dass die Nachschulungen während der Arbeitszeit stattfinden müssen.

Neue Aufgabengebiete für Berufsgruppen:

In der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz werden neue Aufgaben von den Berufsgruppen verlangt, sowohl von bisherigen PflegehelferInnen, jetzt Pflegeassistenz, als auch von den Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen. Die MitarbeiterInnen, die teilweise bereits ihr ganzes Berufsleben in diesen Berufsbildern arbeiten, sind nicht für diese Novelle verantwortlich. Für deren Umsetzung benötigen sie die Möglichkeit, Schulungen zu erhalten, um dieAusübung der neuen Aufgaben auch sachgerecht ausführen zu können. Es ist den Menschen in den Gesundheitsberufen nicht zuzumuten, dass sie den Aufwand für Nachschulungen selbst tragen müssen.